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Thema: Wichtige Inhalte bei Formulierung von Website-Verträgen vom 23.04.2009

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wichtige Inhalte bei Formulierung von Website-Verträgen
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RAfodera
Threadersteller

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.04.2009 16:56
Titel

Wichtige Inhalte bei Formulierung von Website-Verträgen

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Für Alle, die es in kommender Zeit betreffen sollte, hier ein paar wichtige Zusatzhinweise zu wichtigen Elementen, die Ihr in die Webseiten-Erstellungsverträge (Werkverträge) unbedingt einplanen solltet, nämlich Lastenheft, Pflichtenheft, Block-Layout.

Diese Teile des Vertrages sind eine wichtige Hilfe bei späteren Streitigkeiten und geben Euch die nötige Planungssicherheit.

Das Lastenheft wird vom Kunden erstellt und enthält eine Spezifikationen der sachlichen und funktionellen Anforderungen, die der Kunde an die Website stellt. Insbesondere bei weniger umfangreichen Projekten kann auf das Lastenheft verzichtet werden; in solchen Fällen empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit des Kunden mit der Agentur bei der Erstellung des Pflichtenheftes und des Block-Layouts.

Das Pflichtenheft beschreibt insbesondere die technische Umsetzung der - regelmäßig im Lastenheft beschriebenen – sachlichen und funktionellen Kundenanforderungen an die Software und dient der genauen Bestimmung der von der Agentur zu erbringenden Leistung und damit des werkvertraglich geschuldeten Erfolges. Der Inhalt des Pflichtenheftes ist danach entweder richtig oder falsch; ersteres, wenn es geeignet ist, die Umsetzung der Kundenanforderungen technisch zutreffend beschreibt, letzteres, wenn dies nicht der Fall ist. Nach Erstellung der Software dient das Pflichtenheft als Maßstab für die Beurteilung der Mangelfreiheit bzw -haftigkeit der Leistung. Daher ist bei der Erstellung des Pflichtenheftes große Sorgfalt aufzuwenden.


Das Block-Layout (auch Storyboard oder Storybook) enthält im Gegensatz zum Pflichtenheft nicht absolut zu beurteilende technische Inhalte, sondern vielmehr die künstlerischen bzw gestalterischen Aspekte der Website, etwa den Einsatz von Flash-Animationen. Es kann daher – im Gegensatz zum Pflichtenheft – kein zwingender Maßstab für die Beurteilung des Block-Layouts gefunden werden; vielmehr handelt es sich um eine Geschmacksfrage, ob es dem Kunden zusagt oder nicht.

Die Besonderheiten des Block-Layouts als gestalterischer Konzeption rechtfertigen das weite Zurückweisungsrecht des Kunden. Die Website soll sein Unternehmen präsentieren und dessen Corporate Identity abbilden. Im Interesse der Agentur lässt sich dagegen auch eine Abnahmepflicht des Kunden für das Block-Layout vereinbaren, wenn und soweit dieses den im Lastenheft gemachten graphischen Vorgaben des Kunden entspricht.

Im Nachhinein sind diese Bestandteile wichtige Fixpunkte, etwa wenn der Auftraggeber sich an Absprachen nicht mehr halten möchte oder bestimmte Teile der Homepage nicht abnehmen bzw. zahlen will.

Gruß

AF


Zuletzt bearbeitet von RAfodera am Do 23.04.2009 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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