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oliver_mahlke
Gesperrt
Dabei seit: 25.12.2006
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Verfasst So 29.07.2007 17:58
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thomas.rausch hat geschrieben: | Das Problem ist, in den Läden wo ich die Zielgruppe finden würde, wäre es abwerben von Kunden und damit würde ich auch gegen einen § verstoßen.
Würdest du nicht, da sie dir das verteilen dort ja gar nicht erlauben würden…
Zum Projekt:
Es ist ein Portal welches Bundesliga Daten LIVE auf jedes Handy zustellt.
Hauptzielgruppe: Männer im Alter zwischen 18 und 40 Jahren.
Dir ist aber schon klar das die Steuverluste bei Flyerwerbung gigantisch sind? Eine zielgruppengerichtetere Werbung wäre hier sicher sinnvoller. Aber das ist ein anderes Thema
//EDIT
Wie können solche Firmen dann einen illegalen Service anbieten? (http://xxx)
Wenn ich dort Werbung buchen würde, wäre ich dann auch belangbar?
Du würdest dich strafbar machen wenn du in deinem Lottoladen apothekenpflichtige Medikamente anbietest. Das bedeutet aber nicht das sich Apotheken illegale Angebote machen.
Derartige Anbieter haben all die Genehmigungen die man braucht um Flyer verteilen zu dürfen, kennen die Vorschriften diesbezüglich, und haben einen eingespielten Workflow. In der Regel ist die Beauftragung einer solchen Firma mit dem verteilen der Flyer stressfreier und effektiver als der Versuch das selbst aufzuziehen.
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Zuletzt bearbeitet von oliver_mahlke am So 29.07.2007 18:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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thomas.rausch
Dabei seit: 30.05.2007
Ort: Aachen
Alter: -
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Verfasst So 29.07.2007 18:40
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hust.... nicht nachgedacht . (link entfernt)
Aber eines kann ich dann nicht verstehen, wieso bekommen Firmen eine Genehmigung zur Verteilung von Flyern und andere nicht?
@oliver_mahlke
Zitat: | Dir ist aber schon klar das die Steuverluste bei Flyerwerbung gigantisch sind? Eine zielgruppengerichtetere Werbung wäre hier sicher sinnvoller. Aber das ist ein anderes Thema |
Was würdest du denn für eine Werbeart empfehlen?
Flyer an Autos von Fussballfans anbringen oder ganz weg von Flyern? (Budget ist nicht sehr groß)
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Livepromo
Dabei seit: 09.05.2007
Ort: 40213 Düsseldorf
Alter: 44
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Verfasst Mi 24.10.2007 18:31
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Bekannte Promotionfirmen und auch wir verteilen schon seit 10 JAhren Flyer in Fußgängerzonen und stecken u.aWir . an Stadtfesten Flyer an Autoscheiben.
Wir hatten noch nie Probleme damit.
Wild Plakatieren ist da schwieriger.
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airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
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Verfasst Mi 24.10.2007 18:49
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Wenn ihr dann mal erwischt werdet gibts Ärger...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Mi 24.10.2007 20:51
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Livepromo hat geschrieben: | Bekannte Promotionfirmen und auch wir verteilen schon seit 10 JAhren Flyer in Fußgängerzonen und stecken u.aWir . an Stadtfesten Flyer an Autoscheiben.
Wir hatten noch nie Probleme damit.
Wild Plakatieren ist da schwieriger. |
naja nur weil ihr bisher noch keine konsequenzen erleiden musstet, macht es das ohne genemigung nicht legaler...
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flyerladen
Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
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Verfasst Mi 24.10.2007 21:22
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das mit den autoscheiben kann ein heikles dinges sein...
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Livepromo
Dabei seit: 09.05.2007
Ort: 40213 Düsseldorf
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.10.2007 18:05
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hab mich nochmal erkundigt, da wir momentan noch eine Promotionaktion für ein Möbelmarkt durchführen.
Es gibt keine offizielle Genehmigung, bzw. Anmeldung für das Verteilen von Flyern.
Dennoch kann das Odnungsam ein verbot aussprechen, da es in bestimmten Städten nicht erlaubt ist. Flyer an Autoscheiben zu legen.
Gegen das Verteilen von Flyern durch Promoterinnen z.B. in der Fußgängerzonen hat in der Regel kein Ordnungsamt etwas.
Ein neues Problem allerdings könnte sich ergeben, wenn die Flyer in der Stadt auf dem Boden liegen. Allerding haftet für
"Flyermüll" und illegale Plakatierung meistend der Veranstalter, der die DRuckerzeugnisse in Auftrg gegeben hat.
Dazu gibt es schon gerichtliche Urteile.
Allerdings kann euch der Eigentümer eines Supermarktparkplatzes Vom Grundstück verweisen, wenn Ihr dort Handzettel
unter die Scheibenwischer klemmt.
Bei Plakatierungibt es zum Glück eindeutiger und klarerer Regeln die von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind.
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Benutzer 64291
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 08.12.2007 19:50
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Ich hab auch mal in der Stadt Flyer verteilt für nen Club.
Auch hinter Scheibenwischer geklemmt. Damit "müllst" du das Eigentum des Autobesitzers voll.
Mittlerweile weiß ich, dass das eigentlich verboten ist.
Und:
Niemals die Aufkleber an Briefkästen ignorieren, dass keine Werbung erwünscht ist!!!
Damit macht man sich definitiv strafbar und das kann teuer werden!!!
Die Auftraggeber können dem Verteiler die Schuld geben.
Die Frage ist, was kann der Verteiler dafür, wenn die Passanten die Flyer auf den Boden werfen? Man hat sie ja nicht dazu gezwungen, die Flyer anzunehmen.
Das könnte auch anderer Müll sein, den sie da hinwerfen.
Aber andererseits hat man denen ja die Flyer gegeben. Hm, ich glaube das ist sehr kompliziert.
Also lieber bei der Stadt nachfragen.
Werbung wird ja auch als Information für den Endnutzer gesehen, der damit über günstige Angebote etc. informiert wird. Also was gutes für den Bürger
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