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Thema: Werbemittel für Heilpraktiker vom 08.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Werbemittel für Heilpraktiker
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 10:15
Titel

Werbemittel für Heilpraktiker

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Hallo zusammen,
ich suche Informationen über die rechtliche Seite der Gestaltung von Werbemitteln für Heilpraktiker. Vom Stempel bis zum Türschild soll da was gestaltet werden. Welche Einschränkungen habe ich da zu beachten? Wo kann ich was nachlesen?

Vielen Dank im voraus sagt der

Radi * Applaus, Applaus *
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 10:17
Titel

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Vermutlich die gleichen wie bei den Ärzten, erwste ADresse wäre da z.B. die KV Nordrhein in Düsseldorf.
Oder die Heilpraktiker-Innung (oder wie die heißt.

grundsätzlich aber darf es in erster Line (meines kleinen Wissens) keine Werbung, sondern Information sein.

Also nicht, wir sind toll, sondern: wir setzen folgende Praktiken ein. Auch Versprechungen, Hinweise auf Heilerfolge sind sehr kritisch
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 10:29
Titel

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OK, das bedeutet dann, dass Anzeigen flachfallen (außer z. B. zur Praxiseröffnung), oder? Wie sieht das denn mit Farbgestaltung aus? Die Türschilder der Ärzte sind doch immer Schwarz auf Weiß - ist das auch ein rechtliches Ding oder eher eine stillschweigende Konvention?

Gibts eine Website, wo ich so einen Kram nachlesen kann? Ich hab noch nicht die richtige Google-Kombi gefunden...

Radi
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 10:34
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http://www.kvno.de/ und dann das Referat für Öffentlichkeitsarbeit kontaktieren.

Da sitzt ein gaanz netter Mensch.
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protectorange

Dabei seit: 13.06.2005
Ort: München
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.12.2005 10:39
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Hier steht einiges:
klick
Und hier:
klick

Und dann würde ich nochmal genau im Heilmittelwerbegesetzt (HWG) gucken. Da steht alles genau drin, was so gesetzlich vorgeschrieben ist, soweit ich weiß. Findet man ja in den gängigen Suchmaschinen.

Achja, noch eine kleine Anregung in eigener Mission für den Praxisstempel Grins: Achte am besten darauf, daß die Informationen immer noch gut lesbar sind, wenn der Stempelabdruck gefaxt oder drüber unterschrieben wird. HPs sind ja auch öfter mal auf Messen unterwegs oder fordern Infos per Fax an. Da ist das mit der Stempellesbarkeit oft ein Problem wenn z.B. die Schrift zu klein oder zu schnörkelig ist, oder die Stempelfarbe nicht schwarz etc. Hab da schon die übelsten Sachen gesehn und bearbeiten müssen * Ich geb auf... *. Und im schlimmsten Fall bekommt der HP seine Muster und Infos nicht, weil man die Anschrift nicht entziffern kann


Zuletzt bearbeitet von protectorange am Do 08.12.2005 10:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.12.2005 10:52
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Thanks, das reicht! Super.

Radi * huduwudu! *
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