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Thema: Wer hat welche Rechte ...? vom 19.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wer hat welche Rechte ...?
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jh312
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Hagen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.06.2009 22:57
Titel

Wer hat welche Rechte ...?

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Hallo,

ich habe mich jetzt hier einige Zeit durchgelesen und auch brav die Suche benutzt.
Leider habe ich nicht die Antwort gefunden die ich gesucht habe.

Folgendes:

Fall 1:
Ich erstelle für einen Kunden ein Projekt (Vistenkarte, Flyer etc.)
Sie bestehen meist aus eigenen Teilen und Fotolia-Bildern.
Firmenlogos bekomme ich entweder geliefert oder erstelle diese auch selbst.

Meist gehen die Dateien dann an eine befreundete Druckerei der die dann im Auftrag des Kunden druckt.
Also Entwurf und Druck sind GETRENNTE Aufträge.

Fall 2
Genau wie Fall 1, jedoch erstelle und drucke ich die Projekte auf eigene Rechnung.
Entwurf und Druck rechne ich zusammen ab und liefere die fertigen Flyer etc. aus.

Nun meine Frage:
In wie fern hat der Kunde ein Anrecht auf die Datei mit dem Projekt? Dem druckfertigen PDF z.B.?

Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank für die Antworten!

Schönes Wochenende Euch allen!

Jörg
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.06.2009 01:31
Titel

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Das hängt stark von Deinen AGB ab, falls Du welche hast. Dieser Thread ist möglicherweise hilfreich:

http://www.mediengestalter.info/forum/41/kunde-moechte-offene-dateien-51213-1.html
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.06.2009 08:12
Titel

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also ich halte es immer so, das der kunde nach erledigung eines printjobs eine druckbare pdf-datei erhält um änderungsfrei nachdrucken zu können. dafür hat er schließlich auch bezahlt. ob er dann über mich nachdruckt oder sich einen eigenen dienstleister sucht ist dann sein bier. ich freu mich wenn er weiter bei mir bleibt, lasse ihm aber die wahl. allerdings weise ich darauf hin, dass das druckergebnis u.U. in einer anderen druckerei auch ein anderes sein kann.

Auf offene daten hat der kunde grundsätzlich keinen anspruch, außer es ist von anfang an etwas anderes vereinbart. dann lasse ich das allerdings auch schon in die kalkulation mit einfliessen.
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jh312
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Hagen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.06.2009 10:10
Titel

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Hallo!

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung nach nicht, dass der Kunde allerhöhstens Anspruch auf das druckfertige PDF hat. Die meisten wollen nicht mal das sondern nur die Kartons mit den Endprodukten. Und die anderen wollen alles ...

Aber diesen Teil in die AGB mit aufzunehmen ist gar nicht so dumm.

Wäre es sehr vermessen wenn ich mal frage wer von Euch einen entsprechenden Absatz hat und mir nur diesen mal zukommem lässt?

Jörg
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 20.06.2009 12:44
Titel

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Also bei mir heist es in Absatz 5

Zitat:
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
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