mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 00:05 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wem gehört die Satzdatei? vom 02.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wem gehört die Satzdatei?
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.10.2007 11:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

christian.kuenst hat geschrieben:
steht das nicht irgendwo geschrieben im § dass man die datei nicht rausrücken muss?


Falscher Ansatz detektiert!

Du sollst nicht fragen wo geschrieben steht dass du sie nicht rausrücken musst - frage Sie wo geschrieben steht dass du sie rausrücken musst.

Da wird sie dann ganz schnell ein Problem mit

• §2, Abs. 1 Nr. 1 UrhG
• BGHZ 94, 277
• §69c UrhG ("Ausschliessliches Recht des Urhebers von Computerprogrammen: Jede Form der Verbreitung des Originals[...]")

du wolltest Paragraphen haben *zwinker*

Schlussendlich hast du allerdings ein Problem: Du hast keine schriftlichen Verträge.
Dadurch machst du dir die Sache nur unnötig schwer

Dies ist keine Rechtsberatung. mein Beitrag dient lediglich der Information und spiegelt den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider. Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen darf ich leider keine beratenden Auskünfte geben. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. *seufzer*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.10.2007 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
so isses. wenn sie kein geld hat dich zu bezahlen hat sie wohl noch viel weniger geld um nen anwalt zu bezahlen. der kostet im zweifelsfall nämlich richtig geld Lächel

Und auch mit Anwalt hätte sie wohl 0 Chance, die Datei von dir abzupressen, so dass die Kohle richtig zum Fenster raus ist. Allerdings wird ihr das ein wirklich vertrauenswürdiger Anwalt auch schon vorher sagen ...

Mach dir lieber Gedanken, wie lange du an dem Projekt gesessen hast (falls nicht irgendwo notiert) und was du dafür verlangst. Wenn du vorher den Wert deiner Arbeit nicht einschätzen konntest, kannst du es jetzt daran lernen Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.10.2007 13:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

GreenMan hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
so isses. wenn sie kein geld hat dich zu bezahlen hat sie wohl noch viel weniger geld um nen anwalt zu bezahlen. der kostet im zweifelsfall nämlich richtig geld Lächel

Und auch mit Anwalt hätte sie wohl 0 Chance, die Datei von dir abzupressen, so dass die Kohle richtig zum Fenster raus ist. Allerdings wird ihr das ein wirklich vertrauenswürdiger Anwalt auch schon vorher sagen ...


Mutige Einschätzung, da nichts schriftliches vorliegt, du das Projekt an sich nicht einmal annhähernd beurteilen kannst und die Kommunikation zwischen beiden nicht kennst.

Sorry, aber so eine absolute Aussage ist Blödsinn und zeugt von falschem Rechtsverständnis.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 12.10.2007 13:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

sehe ich auch so @saucer.
so sicher ist die sache wirklich nicht.

ich würde darüber argumentieren, dass das vom auftragnehmer zu erbringende werk nicht mängelfrei ist.
es werden artikel über diese seite verkauft. es ist also ein (kleines) shopsystem.
grundlegende eigenschaften des verkaufs sind sich ändernde artikel und preise, etc.
ein shop der nur über geschlossenen code wartbar ist, entspricht nach meinem verständnis nicht dem gegebenen stand der technik.

für mein empfinden muss der auftragnehmer dem shopbetreiber die möglichkeit einräumen ohne eine derartige abhängigkeit von diesem arbeiten zu können.

was ist denn das für ein shop, wenn preisänderungen nur in den quellsources möglich ist?
im medium internet so nicht vertretbar, denke ich.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 12.10.2007 13:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

jaikai hat geschrieben:

Sicher ist dieser Vorfall unter "Peanuts" zu verbuchen und nicht weiter tragisch. Finanziell springt dabei nichts raus, was hartnäckig zu bewahren lohnt.

Mir gings eher um ein Prinzip. Heute die Visitenkarte, morgen ein Prospekt... wo zieht man eine Grenze? Da es bei mir mit denen keine schriftlichen Verträge gibt, muss ich aber irgendwo eine Grenze ziehen.


letztendlich bleibt es dein fehler da man soetwas schriftlich geklärt haben sollte, egal ob privat oder nicht. da ihr ja auch nichts schriftlich habt also auch keine verpflichtung gegenüber habt, brauchst du die datei nicht raus rücken. die brauchen die aber auch nicht zu bezahlen.

abgesehen davon, wenn die mit ner qaurkdatei etwas anfangen können hättest du für die vks wohl eh keinen weiteren auftrag erhalten.

ich würde folgendes machen: stell ihnen die datei einfach zu verfügung und gut ist (nachdem sie die rechnung bezhalt haben), der verlust hält sich ja in grenzen und wer weiß was bei denen noch kommt. das nächste mal bist du um die erfahrung schlauer. recht hin oder her...
 
 
Ähnliche Themen Wem gehört das Logo?
Wem gehört die Schirft.
Was gehört alles in ein Impressum auf einer Website?
[Recht] Impressum auf Flyer und was gehört da rein?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.