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Thema: Wem gehört die Satzdatei? vom 02.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wem gehört die Satzdatei?
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jaikai
Threadersteller

Dabei seit: 02.10.2007
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 18:52
Titel

Danke...

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Danke, mit so vielen Antworten hab ich nicht gerechnet...

Sicher ist dieser Vorfall unter "Peanuts" zu verbuchen und nicht weiter tragisch. Finanziell springt dabei nichts raus, was hartnäckig zu bewahren lohnt.

Mir gings eher um ein Prinzip. Heute die Visitenkarte, morgen ein Prospekt... wo zieht man eine Grenze? Da es bei mir mit denen keine schriftlichen Verträge gibt, muss ich aber irgendwo eine Grenze ziehen. Wenn es heißt "Machen Sie uns die V-karten..." dann meint das das Produkt (ein printfähiges PDF), frei nach dem Motto "Was sollen wir mit 'ner Quark-Datei?" Weil, damit kann die Firma nix anfangen, sie wollen das Fertige haben.
Meine Hauptfrage war an sich ganz einfach. Wenn nix vereinbart ist (auch wenn die V-Karte nur Kleinkram ist) und ich die Arbeit habe, wem gehört die Datei? -> aUDIOfREAK's Antwort entspricht meinen Gedanken, aber Kundenverlust ist ne andere Sache.

Ich denk, ich werd' sie behalten. Da sie die Aufträge (lokal) anderweitig machen lassen wollen, freuen die fremden Setzer sich bestimmt drauf, mal was Konstruktives nachzubauen...
Außerdem: Geb ich die Datei raus, boote ich mich selbst aus, gebe ich sie nicht raus, dann boote ich mich auch raus ... :)
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steffi.p

Dabei seit: 14.09.2007
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.10.2007 15:43
Titel

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Ich habe mir angewöhnt, die Satzdatei mit ins Angebot zu schreiben, als Alternativposition.
Den Posten berechne ich entsprechend grosszügig.
D.h. ich mache eine Position: Druckvorlage erstellen (das ist das PDF) und eine
Position: Satzdatei inklusive Nutzungsrechte.

Die wenigsten Kunden fragen dann noch nach der Satzdatei.
Obwohl sich eben auch hier die Frage stellt: Erwartest Du noch weitere Aufträge des gleichen Kunden, dann sollte man mit sowas den Kunden nicht gleich zur Konkurrenz schieben *zwinker*

Die Urheberrechte kann man meines Wissen nicht verkaufen, so wenig,
wie man die leibliche Elternschaft verkaufen kann Grins, verbessert mich, wenn es anders sein sollte.
Ach und noch was: Coca Cola liefert auch nicht das Rezept mit jeder Flasche mit! Lächel


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 09.10.2007 15:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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christian.kuenst

Dabei seit: 25.03.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 20:39
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Ich habe ein ähnliches Problem.

ich habe für eine Kundin eine Webseite angefertigt in Flash. Dort werden Artikel verkauft. Nun will Sie meine flash datei haben und es einen anderen übernehmen lassen, weil sie nicht mehr zahlen kann. Das heißt ihr bekannter ist auch programmierer und sie will das kostenlos bei ihm umprogrammieren lassen. Die Frage ist, ist das kein Nutzungsrechtverstoß oder so?

Das Design und die Programmierung sind von mir. Auch die ganzen Produktfotos sind von mir für sie erstellt worden.

Muss ich ihr die fla weiterreichen?
steht das nicht irgendwo geschrieben im § dass man die datei nicht rausrücken muss? Was ist wenn die Kundin mich klagen will weil ich die datei nicht rausrücken will/muss? Ich habe die Seite in Swf auf ihrem server geladen....
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.10.2007 20:49
Titel

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wie auch schon bei den printprodukten - kommt drauf an was im vertrag steht bzw. was sie bei dir bestellt hat. wenn sie nur ne webseite bestellt hat dann hat sie die auch bekommen. die seite steht nutzbar im netz und das ist soweit ok. wenn sie nun offene daten will um selbst dran zu fummeln (zu lassen) geht das über das normale nutzungsrecht der webseite hinaus. das kannst du dir also extra vergüten lassen. wie auch überall sonst ist die frage wie wichtig dir die kundin ist. aber so wie sich das anhört hat sie eh kein geld um deine leistung bezahlen zu können. da isses fraglich ob du überhaupt noch für sie arbeiten willst.

wie schon gesagt die offene datei ist dein eigentum. wenn sie ne webseite bestellt hat und die nutzbar ist, hast du dein soll erfüllt. da kann sie klagen bis sie schwarz wird...
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christian.kuenst

Dabei seit: 25.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 11.10.2007 20:58
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wie auch schon bei den printprodukten - kommt drauf an was im vertrag steht bzw. was sie bei dir bestellt hat. wenn sie nur ne webseite bestellt hat dann hat sie die auch bekommen. die seite steht nutzbar im netz und das ist soweit ok. wenn sie nun offene daten will um selbst dran zu fummeln (zu lassen) geht das über das normale nutzungsrecht der webseite hinaus. das kannst du dir also extra vergüten lassen. wie auch überall sonst ist die frage wie wichtig dir die kundin ist. aber so wie sich das anhört hat sie eh kein geld um deine leistung bezahlen zu können. da isses fraglich ob du überhaupt noch für sie arbeiten willst.

wie schon gesagt die offene datei ist dein eigentum. wenn sie ne webseite bestellt hat und die nutzbar ist, hast du dein soll erfüllt. da kann sie klagen bis sie schwarz wird...


Danke für deine rasche Antwort. Also die Seite lässt sich nutzen, ausser es fehlen noch viele Produkte die noch verlinkt werden müssen. Aber nun will sie das einem anderen übernehmen lassen....

Soweit ich es richtig verstanden habe, bin ich aber nicht verpflichtet ihr meine fla datei zu geben. right?

Wir hatten eigentlich abgemacht dass wir dann weiter machen bis neue Produkte kommen, dann würde ich nochmal bezahlt für die dienstleistungen. Aber nun will sie die fla datei haben.. Wie handel ich richtig?
Ich möchte nicht dass Sie mich mit einem Anwalt droht.....
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.10.2007 23:19
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Lass sie doch drohen Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.10.2007 07:08
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GreenMan hat geschrieben:
Lass sie doch drohen Lächel


so isses. wenn sie kein geld hat dich zu bezahlen hat sie wohl noch viel weniger geld um nen anwalt zu bezahlen. der kostet im zweifelsfall nämlich richtig geld Lächel
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 12.10.2007 11:24
Titel

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also in der letzten agentur in der ich gearbeitet habe stand in den agbs grundsätzlich das die rechte bei vollständiger bezhalung des auftrages an den kunden übergehen. die satzdatei aber separat berechet wird. allerdings stand das auch als extra posten auf dem angebot mit einer pauschale. die meisten wollten nur den druck!

aber besser fährt man, wenn man alles kurz schriftlich festhält. das sollte man immer machen!
 
 
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