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Thema: Welche Nutzungsrechte erwirbt man beim Kauf des Originals... vom 12.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Welche Nutzungsrechte erwirbt man beim Kauf des Originals...
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stolat
Threadersteller

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Verfasst Fr 12.04.2013 16:07
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Welche Nutzungsrechte erwirbt man beim Kauf des Originals...

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Hallo,

ich habe eine Frage zu den Nutzungsrechten einer Originalillustration in Acryl.

Wenn ich für einen Kunden eine Illustration entwerfe und ihm die Nutzugsrechte für eine Buchauflage verkaufe, kann ich danach noch das Original an einen anderen, zB einen Sammer verkaufen? Welche Nutzugsrechte hätte dieser Sammler, wenn in seinem Kaufvertrag nichts dazu gesagt wird? (Wenn ich Originalentwürfe/Bilder verkaufe, dann stelle ich meistens nur eine Rechnung aus... fertig, keine weiteren Verträge) Könnte er das Original für sein eigenes Buch verwenden und damit meinen ursprünglichen Kunden ärgern?

Danke, Gruss
sto
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Fr 12.04.2013 16:17
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Ich würde sagen, ja, könnte er. Denn hier geht ganz klassisch der Eigentum an einem Werk an jemand anderen über.
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stolat
Threadersteller

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Verfasst Fr 12.04.2013 21:05
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ok, das ist ein Problem. Wie macht ihr denn das...?
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SL-Design

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Verfasst Fr 12.04.2013 21:48
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stolat hat geschrieben:
Wie macht ihr denn das...?

Ich habe noch nie eine Auftragsillustration, für die ich Nutzungsrechte verkauft habe, später privat weiterverkauft und würde es auch nicht machen. Wenn sich jemand von mir was privat an die Wand hängen will, verkaufe ich ihm bestimmt keine Illustration aus einem Auftrag.
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stolat
Threadersteller

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Verfasst So 14.04.2013 19:51
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@sl

du meinst, dass es nicht legitim sei? Oder warum würdest du das nicht machen?
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SL-Design

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Verfasst So 14.04.2013 20:01
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stolat hat geschrieben:
Oder warum würdest du das nicht machen?


Weil die meisten Auftragsillus so speziell sind, dass sie sich kaum jemand gerahmt an die Wand hängen würde.
Falls doch, würde ich sie halt nur mit Einschränkungen verkaufen, als ohne Nutzungsrechte zur Veröffentlichung.
Kommt auch darauf an, welche Nutzungsrechte der ursprüngliche Auftraggebeber erworben hat.
Hat er die uneingeschränkten, verkaufe ich auch nicht das Original, hat er sie z.B. nur für Präsentationszwecke (Layout-Illus, Storyboards), kann ich auch das Original verkaufen.
Das ist eben im Einzelfall unterschiedlich.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 15.04.2013 09:05
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Vielleicht hilft das weiter?

http://www.kunst-recht.de/html/kunstwerk.html#eigentumkunst
 
stolat
Threadersteller

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Verfasst Mi 17.04.2013 23:37
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Danke!!!

Grüsse,
sto
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