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Thema: Welche Gesellschaftsform hat ein Kindergarten? vom 27.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Welche Gesellschaftsform hat ein Kindergarten?
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zwetschgo
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Verfasst Di 27.03.2007 19:46
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Welche Gesellschaftsform hat ein Kindergarten?

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Ich hab mal wieder ne doofe Frage. Ich will mit Hilfe des Webimpressum Assistenten ein Impressunm erstellen. Allerdings weiß ich nicht was ich aus der Liste auswählen soll, es handelt sich einmal um einen Kindergarten undeinmal um die Jugendorganisation einer Partei. Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

Danke schonmal
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JanG

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Verfasst Di 27.03.2007 19:51
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Keine Ahnung, aber mein erster gedanke war > kirchlich!

Aber du meinst ja partei...? Was schreiben denn ähnliche "Vereine" rein?

Peaze!

Edit: Ist jetzt kein Kindergarten *ha ha* , ne etage höher...

http://peto.de/html/start/impressum.php

Hilfts?


Zuletzt bearbeitet von JanG am Di 27.03.2007 19:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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charon

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Verfasst Di 27.03.2007 19:53
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Eine Partei ist eine Partei:

http://bundesrecht.juris.de/partg/index.html
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zwetschgo
R.I.P.
Threadersteller

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Verfasst Di 27.03.2007 20:00
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Nun, mir ging es darum das am ehesten für die entsprechnde Seite zutreffende auszuwählen. Dass Partei Partei ist, erschließt sich mir schon, nur was muss da ins Impressum? Und was beim Kindergarten.

Mich kotzt das mit diesen Scheiß Abmahnungshaien so an. Warum reicht es nicht, dass man da ne Adresse angibt und wer das vermurkst hat?
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Di 27.03.2007 20:03
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zwetschgo hat geschrieben:
Nun, mir ging es darum das am ehesten für die entsprechnde Seite zutreffende auszuwählen. Dass Partei Partei ist, erschließt sich mir schon, nur was muss da ins Impressum?


Kannst du 1:1 übernehmen (natürlich ersetzt du das Copyright durch Urheberrecht *zwinker* ).

Ehrlich gesagt glaube ich nicht das wegen einer Kleinigkeit eine Partei abgemahnt wird. Letztendlich steht da immer die grosse "Mutterpartei" hinter. Wieviele Anwälte so eine Partei beschäftigt, bzw als Mitglieder hat... mh...


Zuletzt bearbeitet von charon am Di 27.03.2007 20:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

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Verfasst Di 27.03.2007 20:39
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Beim Kindergarten stellt sich doch erst mal die Frage.
Wer ist der Träger?
Stadt bzw. Gemeinde
= städtischer Kindergarten (nennt sich auch so im Dorf)

Kirche =>Träger
beginnt mit der Konfession
Beispiel: http://www.kindergarten-erlengrund.de/

Verein ( z. B. Waldorfkindergarten) = Waldorfkindergaten e. V.
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zwetschgo
R.I.P.
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2002
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Verfasst Di 27.03.2007 21:23
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Danke. jetzt muss ich bloß noch das mit dem Kindergarten regeln. Lächel
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Nimroy
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Verfasst Di 27.03.2007 21:37
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zwetschgo hat geschrieben:
Nun, mir ging es darum das am ehesten für die entsprechnde Seite zutreffende auszuwählen. Dass Partei Partei ist, erschließt sich mir schon, nur was muss da ins Impressum? Und was beim Kindergarten.

Mich kotzt das mit diesen Scheiß Abmahnungshaien so an. Warum reicht es nicht, dass man da ne Adresse angibt und wer das vermurkst hat?


Das Impressum muss eh durch einen Anwalt bestätigt werden. Alles andere würde eine Rechtsauskunft darstellen, die du gar nicht geben darfst.
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