mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 11:48 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Websites, Umsatzsteuer, Nutzungsrechte (Urherberrecht) vom 16.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Websites, Umsatzsteuer, Nutzungsrechte (Urherberrecht)
Autor Nachricht
Lim
Threadersteller

Dabei seit: 16.12.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 16.12.2007 20:20
Titel

Websites, Umsatzsteuer, Nutzungsrechte (Urherberrecht)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

ich möchte in diesem Kreis mal ein paar dringliche Fragen zum Thema Websites stellen, welche ich trotz eifriger Recherche bis dato nicht beantwortet bekommen konnte. Genauer gesagt geht es darum, wie ich die Rechnung stelle, wenn ich für jemanden einen Internet-Auftritt erstelle.

Als Grafikdesigner halte ich mich meist recht eng an den von AGD veröffentlichten Tarifvergütungsvertrag, welcher die korrekte Vorgehensweise bei der Berechnung von Nutzungsrechten für Designleistungen auf Rechungen aufschlüsselt. Auch beim Bereich Webdesign wird unterschieden zwischen Entwurfsarbeiten und anschließender Verrechnung mit den Nutzungsfaktoren (ich denke der VTV ist zumindest Einigen hier hinlänglich bekannt).

Mein Problem: Es hat den Anschein, dass manche Finanzämter für die Erstellung von Websites nicht den ermäßigten Steuersatz von 7% (USt) akzeptieren (welcher ja aus dem Urherberrechtsgesetz vorgeht), sondern eben den "normalen", mit 19%. Nun ja, könnte ich mir ja denken, berechne ich halt 19%, hat ja keine wesentlichen Auswirkungen auf mich. Wirklich nicht? Wenn ich 19% berechne, sage ich ja dass es sich hierbei nicht um einen Urheberwerksvertrag handelt (also keine 7% USt), sondern um eine Dienstleistung o.Ä. Die Konsequenz daraus müsste ja dann sein, dass ich auch keine Nutzungsrechte verkaufen kann, was eine dramatische Einbuße beim Honorar bedeuten würde!

Sehe ich das richtig? Wie macht ihr das? 7% oder 19%? Nutzungsrechte oder nicht? Wo ist die Grenze zu ziehen, wann es sich um eine Dienstleistung handelt, wann um eine Designleistung?

Für ein paar Antworten dazu wäre ich sehr sehr dankbar!

Lieben Gruß und schöne Zeit!
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.12.2007 20:47
Titel

Re: Websites, Umsatzsteuer, Nutzungsrechte (Urherberrecht)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lim hat geschrieben:
Mein Problem: Es hat den Anschein, dass manche Finanzämter für die Erstellung von Websites nicht den ermäßigten Steuersatz von 7% (USt) akzeptieren (welcher ja aus dem Urherberrechtsgesetz vorgeht), sondern eben den "normalen", mit 19%. Nun ja, könnte ich mir ja denken, berechne ich halt 19%, hat ja keine wesentlichen Auswirkungen auf mich. Wirklich nicht? Wenn ich 19% berechne, sage ich ja dass es sich hierbei nicht um einen Urheberwerksvertrag handelt (also keine 7% USt), sondern um eine Dienstleistung o.Ä. Die Konsequenz daraus müsste ja dann sein, dass ich auch keine Nutzungsrechte verkaufen kann, was eine dramatische Einbuße beim Honorar bedeuten würde!


Berechne 19% und gut ist. Du koenntest z.B. die Nutzungsrechte seperat berechnen und dort mit 7% rechnen. Die reine Dienstleistung an sich unterliegt IMHO immer 19%.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am So 16.12.2007 20:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Lim
Threadersteller

Dabei seit: 16.12.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 17.12.2007 12:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

also z.B. so:

Entwurfsarbeiten 10 Stunden a 76 € = 760 €
Nutzungsfaktor 1
Wären dann Entwurfsarbeiten mit 19 % verrechnet 904,40 €
plus die Übertragung der Nutzungsrechte verrechnet mit 7% = 813,20 €

904,40
813,20
---------
1717,60

right?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 17.12.2007 15:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du berechnest deinen nettobetrag einmal mit 19% und dann noch einmal mit 7%. sieht seltsam aus. ich würde mich als kunde fragen, was dem rechnungsbetrag bei 7% zu grunde liegt oder warum du von deinen arbeitsstunden ausgehst.

für mich ist da keine ersichtliche logik drin. kannst du die nutzung nicht separat berechnen?
 
 
Ähnliche Themen Umsatzsteuer
Umsatzsteuer & Co
7% oder 16% Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer auf Druckkosten?
7% / 19% Umsatzsteuer Rechnung
[steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?)
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.