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Thema: Website nie erreichbar - Ab wann Sonder-Kündingungsrecht? vom 17.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Website nie erreichbar - Ab wann Sonder-Kündingungsrecht?
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mike55
Threadersteller

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: -
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Verfasst Fr 17.11.2006 13:14
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Website nie erreichbar - Ab wann Sonder-Kündingungsrecht?

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Ihr werdet mich jetzt gleich auspfeiffen, wie man nur bei Lycos sein kann,
aber wir haben damals dort einen Webhostingvertrag abgeschlossen.
Die Erreichbarkeit der WEbsite war immer schlecht, aber jetzt sind es 3 Tage am Stück, dass die Website nicht erreicbhar ist. Die Frage:
Ab welcher Erreichbarkeit kann man aus dem Vertrag aussteigen (Laufzeit ist dummerweise immer 1 Jahr)?

Ich glaube 96% der Zeit muss die Site erreichbar sein. Das heisst 15 Tage könnten sie sich erlauben im Jahr.
Gibts auch ne REgelung, wieviel Tage am Stück eine Site down sein darf?
Der wirtschaftliche Schaden ist schliesslich erheblich.

gruss mike
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.11.2006 13:33
Titel

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Wenn es 96% Verfügbarkeit sind, dann können die das auch am Stück nehmen.

Wenn es ein wirtschaftlicher Schaden für euch ist, würde ich die Site irgendwo anders
hin migrieren und die paar Ocken bei Lycos als Lehrgeld abschreiben.
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tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.11.2006 13:59
Titel

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Ich bezweifle, ob Du überhaupt ein Sonderkündigungsrecht hast.
Die wirst höchsten den Anspruch auf eine Preisminderung haben, da
die Leistung ja immerhin teilweise erbracht wurde.

Diese Preisminderung wirst Du auch erst verlangen können, wenn
die Verfügbarkeit unter 96% im Jahr gefallen ist.

Genaueres erfährst Du beim Anwalt deiner Wahl.
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