Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Fr 05.09.2008 11:13 Titel
kleena hat geschrieben:
Mark-Korb hat geschrieben:
Mal der alte und vorallem der einfache weg:
Rechnung>Zahlungsaufforderung>Mahnung>Gerchtliches Mahnverfahren
Ansich kann mann nach 2 Wochen ach gleich zum Gericht.
Muss man dazu einen Anwalt hinzuziehen, oder ist es erlaubt, diese Schritte mit etwas Verstand auch selbst zu machen?
da brauchste kein anwalt zu... da gibts vordrucke zum ausfüllen und ab dafür.
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