kiwi244
Threadersteller
Dabei seit: 27.03.2011
Ort: Saarland
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Verfasst Di 11.03.2014 22:32
Titel
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Abschließend wollte ich noch anmerken: ich hab mit der Anwaltskanzlei meines Verbandes gesprochen.
Man sagte mir sinngemäß, daß es keine Pflicht sei, bei reinen Präsentationsseiten von Alkohol (also ohne Verkauf) eine Altersabfrage / Sicherstellung einzubinden.
Insbesondere könne/solle/müsse ich als Webdesigner solche Auskünfte nicht geben, für die Rechtsprüfung seien Andere zuständig, und der Kunde müsse mich da gebebenenfalls in Kenntnis setzen, was die Webseite vielleicht speziell leisten müsse. Vielleicht könnte ich, da die Seite auf seinen Shop verlinkt, mal den dezenten Hinweis geben, daß _hier_ die Gesetzeslage so aussieht, daß das Alter des Empfängers / Bestellers sichergestellt werden muß.
Danke Euch !
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