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Thema: Webshop auf nicht kommerzieller Seite! vom 07.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Webshop auf nicht kommerzieller Seite!
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JumpinJack
Threadersteller

Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Peine
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 07.07.2007 10:55
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Webshop auf nicht kommerzieller Seite!

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Guten Morgen zusammen!

Ich habe da mal eine Frage... Lächel

Ich betreibe hobbymäßig eine nicht kommerzielle Seite. Dabei geht´s um Terraristik, Reptilien etc..
Wir haben natürlich auch ein Forum und es läuft ziemlich gut.
Nun möchte ich unseren Usern diverse Artikel, wie T-Shirts, Tassen, Kalender und sowas, anbieten.
Diese würde ich in der Firma herstellen, in der ich arbeite.
Wir wollen daran auch nicht wirklich was verdienen, das heißt, es könnte auch ne Quittung geben.

Darf ich auf meiner Seite einen Shop erstellen, wo ich drunter schreibe, dass dieser Service über dieunddie Firma läuft?
Was genau muss ich schreiben, damit ich keinen Ärger bekommen kann?

Wär toll, wenn mir jemand helfen könnte! Lächel

Gruß, Verena.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.07.2007 11:00
Titel

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wenn du was verkaufen willst, dann muss ja irgendwer die rechnungen schreiben. theoretisch kannst das du selbst ein, sofern du ein gewerbe anmeldest oder eben z.B. dein arbeitgeber, der die sachen auch herstellt. das muss dann halt explizit dabei stehen, das die sachen von firma xyz verkauft werden. dann sollte das kein problem sein.
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JumpinJack
Threadersteller

Dabei seit: 29.09.2005
Ort: Peine
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 07.07.2007 12:15
Titel

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Danke für die Antwort, audio!

Das wäre in meinem Fall dann letzteres, weil ich selbst kein Gewerbe anmelden wollte, aber wie gesagt, die Sache über die Firma laufen soll, in der ich arbeite. Die schreibt dann auch die Rechnungen...

Mein Problem ist halt nur, dass ich nicht wirklich weiß, ob das wirklich reicht, wenn ich drunter schreibe, dass die Sachen von der Firma verkauft werden. Bei dem ganzen Internet-Rechts-Hick-Hack, wo schon Rechtsanwälte den ganzen Tag nichts anderes tun, als Seiten zu suchen, deren Betreiber man wegen irgendwas verklagen kann, weiß man ja garnicht mehr, was man darf und was nicht...

Reicht es also, wenn ich unter der Auflistung der Artikel schreibe: "Die hier abgebildeten Artikel werden hergestellt und verkauft von Firma xyz." Mit Link zur Internetseite der Firma und Kontakt-Adresse!?
Oder muss ich es unter jeden einzelnen Artikel schreiben? Oder wie? * Keine Ahnung... *

Ich bin halt sehr verunsichert durch einige Geschichten, die man so hört, wo jemand auf Tausende Euros verklagt wird, weil das Impressum kurzzeitig nicht erreichbar war, oder solche Sachen...
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hyko

Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.07.2007 13:13
Titel

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***ACHTUNG HALBWISSEN***
also wenn das über die firma läuft, gehe ich davon aus das es ähnlich ist wie bei spreadshirt - da braucht man auch imho kein gewerbe um einen eignen shop zu betreiben.
***HALBWISSEN AUS***

im bestenfalle einen steuerberater aufsuchen - der kann dir alles wesentlich besser erklären und zusätzlich einen rechtsanwalt - auf internetrecht spezialisiert - dann solltest du auf der sicheren seite sein. das ordnungsamt - da wo du deinen gewerbeschein herbekommst gibt auch auskunft - und das finanzamt sowieso.


Zuletzt bearbeitet von hyko am Sa 07.07.2007 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 07.07.2007 14:32
Titel

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bei spreadshops hat man idR doch eine
gewinnabsicht. da müsste meiner meinung
nach schon ein gewerbe laufen bzw. die
kleinunternehmerregeling gehandhabt
werden und das ganze als gewinn beim
FA angegeben werden.
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bluecafe

Dabei seit: 04.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 07.07.2007 15:23
Titel

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JumpinJack hat geschrieben:

Mein Problem ist halt nur, dass ich nicht wirklich weiß, ob das wirklich reicht, wenn ich drunter schreibe, dass die Sachen von der Firma verkauft werden. Bei dem ganzen Internet-Rechts-Hick-Hack, wo schon Rechtsanwälte den ganzen Tag nichts anderes tun, als Seiten zu suchen, deren Betreiber man wegen irgendwas verklagen kann, weiß man ja garnicht mehr, was man darf und was nicht...

Reicht es also, wenn ich unter der Auflistung der Artikel schreibe: "Die hier abgebildeten Artikel werden hergestellt und verkauft von Firma xyz." Mit Link zur Internetseite der Firma und Kontakt-Adresse!?
Oder muss ich es unter jeden einzelnen Artikel schreiben? Oder wie? * Keine Ahnung... *

Ich bin halt sehr verunsichert durch einige Geschichten, die man so hört, wo jemand auf Tausende Euros verklagt wird, weil das Impressum kurzzeitig nicht erreichbar war, oder solche Sachen...


Höre auf dein inneres Gefühl ... auch wenn deine Firma die Rechnungen schreibt, musst du alle Anforderungen, die unter die Fernabsatzvorschriften fallen, erfüllen. Das fängt bei einem ordnungsgemäßen Impressum an, geht über eine korrekte Preisauszeichnung, eine richtig formulierte Widerrufsbelehrung und was es da sonst noch alles gibt. Abmahnungen lauern überall ...

Dieser Link hier bietet einige Infos zum Thema:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_fernabsatzrecht.php
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php
usw. ...


Zuletzt bearbeitet von bluecafe am Sa 07.07.2007 15:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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