Autor |
Nachricht |
kart672
Threadersteller
Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 20:36
Titel Webseite für Kosmetiksalon. Darf ich Firmenlogos verwenden? |
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Ich habe vom Inhaber des Salons eine Broschüre mit Preisliste bekommen, an der ich mich orientiere.
Dort sind verschiedene Hersteller von Kosmetikprodukten samt Logo abgedruckt.
Ich weiß leider nicht, wie die Rechtslage ist.
Darf ich die verwenden, oder müsste ich mir erst eine explizite Genehmigung von den jeweiligen Firmen holen?
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switters
Dabei seit: 11.08.2009
Ort: nbg <-> vienna
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 20:48
Titel
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Hi,
Du solltest Dir von den Unternehmen eine Genehmigung einholen.
Ich weiß von Firmen die sowas nicht unbedingt prickelnd finden.
Der Switters
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kart672
Threadersteller
Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 20:59
Titel
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ich sehe gerade für die eine firma hat mir der Inhaber des kostmetikstudios sogar eine cd mitgegeben, wo die logos als eps vorliegen. kann ich dann davon ausgehen, dass ich die verwenden kann, oder sollte ich lieber trotzdem nochmal nachfragen.
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 21:05
Titel
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lieber nochmal nachfragen und schriftlichen! nachweis geben lassen, das auch wirklich eine genehmigungs seitens der hersteller vorliegt - solche daten zu bekommen ist nicht schwer.
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switters
Dabei seit: 11.08.2009
Ort: nbg <-> vienna
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 21:19
Titel
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Nur die CD mit den Daten darauf ist sicherlich keine Einverständnisserklärung der Firmen.
Du solltest Dich da wirklich rückversichern. Und nicht nur bei Deinem Kosmetikstudio.
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kart672
Threadersteller
Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 22:12
Titel
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ok, aber ich mache ja nur das design.
die inhaberin hat ja die genehmigung für die logos schon.
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 22:28
Titel
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kart672 hat geschrieben: | ok, aber ich mache ja nur das design.
die inhaberin hat ja die genehmigung für die logos schon. |
Was genau für eine Genehmigung hat deine Kundin denn, also was ist ihr mit welchem Logo erlaubt? Wenn es sich um Logos verschiedener Unternehmen handelt, haben die möglicherweise sehr unterschiedliche Bestimmungen, wofür ihre Logos verwendet werden dürfen. Und dass die Kundin eine CD mit Dateien hat, beweist gar nichts. Hier zählt nur konkret Schriftliches.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.12.2009 22:29
Titel
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Naja.
Da reicht ja eine Freistellungsbekundung.
Und in dem Moment ist Ende mit Kopf zerbrechen.
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