Autor |
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tkoelle
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:03
Titel Webdesign: Rechnung seit 5 Monaten offen |
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Hallo, erstmal Grüße ans Forum von nem Neuling.
Ich habe mich angemeldet, weil ich gerne hierzu ein paar Meinungen hören würde:
Ich bastel neben dem Studium Webseiten für Bekannte und kleinere Unternehmen. Das ging soweit ganz gut ohne größere "Zwischenfälle".
Nur einer meiner letzten Kunden hat mich immer weiter mit der Zahlung der Rechnung vertröstet und nun sind 5 Monate rum. Ich habe für seine bestehende Seite ein Update gemacht(ca. 200 Euro) und dabei nur einen mündlichen Vertrag gemacht.
Nun möchte ich die Dateien, die ich bearbeitet habe (php,grafiken...) gerne vom Netz nehmen, da er nicht zahlt. Dabei ginge die ganze Seite natürlich hinüber. Ich sehe die Dateien aber als mein Eigentum an, solange nichts bezahlt ist.
Wie seht ihr das? Muß man vorher unbedingt schriftlich gemahnt haben etc. oder mache ich mich vielleicht sogar strafbar?!
Danke schonmal und Grüße
tkoelle
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:21
Titel
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Wenn man vorab schriftliche Verträge macht, bzw. die Seite erst nach Eingang der Zahlung auf einen Webserver packt, kommt es gar nicht erst zu solchen Problemen.
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:24
Titel
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Hm, also ganz frech würde ich mal sagen, wenn du die Daten wieder von der Seite runter nimmst, hat er en Problem. Denn du wirst ja nirgends erwähnt und er kann dich deshalb ja auch schlecht anschwärzen.
Dann setz ihm das Messer auf die Brust und sag ihm, dass du es wieder hoch lädst, wenn du dein Geld hast.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:32
Titel
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Achtung!
Wenn Du die Seiten von SEINEM Server nimmst, kann er dich ganz schnell am Arsch kriegen, egal ob er bisher bezahlt hat oder nicht.
Das hat was mit dem Abstraktionsprinzip des deutschen rechts zu tun.
Bezahlung und Besitztumserlangung sind nämlich zwei juristisch getrennt zu betrachtende Vorgänge.
Indem Du die Daten auf seinen Server geladen hast, hast Du sie ihm nämlich juristisch - wie gesagt: völlig unabhängig von der Bezahlung - bereits übereignet. Sie befinden sich also bereits in seinem Eigentum. Alles andere hätte einer schriftlichen Vereinbahrung bedurft ("Daten werden nur zu Testzwecken auf den Kundenserver geladen und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Erstellers").
Wenn Du die daten also wieder vom server nimmst, kann er Dich sogar auf Schadenersatz verklagen!
Mein Tipp: Daten immer erst dann auf den Kundenserver laden, wenn diese bezahlt sind. Ansonsten die daten nur auf einen testserver hochladen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:38
Titel
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ich würd`s erst noch mal im guten versuchen. ne letzte zahlungsaufforderung oder sowas. natürlich unbedigt das zahlungsziel angeben! wenn das dann nix fruchtet, würd ich das mahnverfahren gegen ihn einleiten.
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:48
Titel
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schriftlich mahnen und darauf hinweisen, dass sonst bei nichtzahlung die erstellten grafiken vom server genommen werden!!
es geht erst nach bezahlung in seinen besitz über - auch bei mündlichen kaufverträgen!!
Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Fr 27.01.2006 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:50
Titel
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heim_experimente hat geschrieben: | schriftlich mahnen und darauf hinweisen, dass sonst bei nichtzahlung die erstellten grafiken vom server genommen werden!! |
Da kann der Kunde aber recht schnell die Zugangspasswörter ändern. Dann hat tkoelle gar nichts mehr in der Hand.
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.01.2006 14:51
Titel
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Scheiß Vorschlag, dann lässt er die Passwörter vom Server oder Webspacepaket ändern und schwupps kommt er erst gar nicht mehr an seine Daten. Denkbar wäre höchstens dann eine Verfügung, die ihn zwingt die Daten offline zu nehmen.
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