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Thema: Webdesign- Fragen vom 09.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Webdesign- Fragen
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Autor Nachricht
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2010 23:14
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Heinzelfrau hat geschrieben:

Und als Zusatz noch:" Kunde lieferte Foto- und Textmaterial ".
Dann dürfte die Haftbarkeit doch nichtmehr bei mir liegen?


Hört sich für mich mehr und mehr so an, als wolltest Du Deinem Kunden auch noch eine goldene Brücke bauen. Dir ist schon klar, dass evtl. einer von uns hier die Bilder fotografiert hat, die Dir Dein Kunde denächst rüberschiebt?

Und von uns möchtest Du einen Rat haben, wie Du aus der Kiste am besten rauskommst und trotzdem den Kunden behältst?
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.05.2010 23:45
Titel

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Heinzelfrau hat geschrieben:
Is der Bruder von einem Klassenkameraden, der sich selbstständig macht. Deshalb zögere ich da.
Kann ich denn von dem Auftrag noch zurücktreten? Nichts Schriftliches, nur Telefonisch.


Ok wenn Du eh bereit wärst zurückzutreten und es auch "nur" ein Bekannter um drei Ecken ist was hindert dich daran dich wie eine Fachfrau zu verhalten und Tacheles zu reden???

Bla bla.. pass mal auf ich arbeite nicht mit... bla bla... das ist ungesetzlich!... bla bla.. Das sollten sie doch durchaus verstehn oder?... bla bla... Wo is das Problem ein paar Stockbilder zu kaufen? bla bla...

Grins
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2010 23:56
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monika_g hat geschrieben:


Hört sich für mich mehr und mehr so an, als wolltest Du Deinem Kunden auch noch eine goldene Brücke bauen. Dir ist schon klar, dass evtl. einer von uns hier die Bilder fotografiert hat, die Dir Dein Kunde denächst rüberschiebt?

Und von uns möchtest Du einen Rat haben, wie Du aus der Kiste am besten rauskommst und trotzdem den Kunden behältst?



Ich habe meinem "Kunden", dazu geraten dass er sich Fotos bei fotolia kauft und mit ruhigem Gewissen ins Bett gehen kann.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.05.2010 07:28
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Warum wird das ganze Ding so kompliziert gemacht, warum rätst du ihm jetzt erst dazu, warum sagst du nicht, wie es ist, dass du leider nichts ungesetzliches tust und das wäre es definitiv. Und glaub mir, die Sparte der Anwälte, die sich mit Urheberrechtsklagen und Abmahnungen befasst, wächst täglich und die leben richtig gut. Möchtest du zu den Beklagten gehören oder hast du den Arsch in der Hose, einfach nein zu sagen? Diese Frage können wir dir allerdings nicht beantworten, wenn du es machen willst, bitte, dein Risiko. Und vom Gewissen her vertretbar ist sowas auch nicht, wenn man selber aus dieser Branche kommt und seine eigenen Werke auch nicht irgendwo verwurstet sehen will.

Ach und noch was, wenn du in diesem Bereich tätig sein willst, leg dir mal das UrhG zu. Kostet bei Amazon n paar Euro und du hast die Gesetzesgrundlage.


Zuletzt bearbeitet von am Di 11.05.2010 07:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 08:02
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gerade professionelle bildagenturen haben sich mittlerweile drauf spezialisiert, unberechtigt verwendetes material im web aufzuspüren (und glaub mir - die finden fotos selbst, wenn sie bearbeitet oder in composings verarbeitet sind) und mahnen dann kräftig ab. da zahlst du für ein verwendetes bild mal locker zwischen 500 und 2000 €... wenn man die 2 - 5 € die ein bild bei fotolia und istock kosten mal gegenrechnet, muss man doch gar nicht mehr viel überzeugen, find ich... und das argument "ach mich erwischen sie schon nicht" zählt hier nicht mehr - die abmahnungen werden da im großen stil versendet... das dauert kein halbes jahr, hat dein kunde ne dicke rechnung im briefkasten...

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 11.05.2010 08:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.05.2010 08:19
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
das dauert kein halbes jahr, hat dein kunde ne dicke rechnung im briefkasten...


...und eben nicht nur dein Kunde, sondern auch du.
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 08:29
Titel

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naja, es gibt da ja noch den gutgläubigen Erwerb nach BGB §922ff.

allerdings muss ggf. erst mal ein rechtsstreit geführt werden, um sich darauf berufen zu können.
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.05.2010 17:35
Titel

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So, mein Kunde hat sich heute meine gewünschten Fotos bei fotolia bestellt. Endlich! Lächel
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