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Thema: Webdesign- Fragen vom 09.05.2010


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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2010 01:22
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Du weißt ja jetzt Bescheid. Lass Dir sowas alles schriftlich geben und Dich von allen Ansprüchen freistellen. Nur schriftlich. Obwohl, wenn er so hartnäckig bleibt, würde ich ihm selbst dann nicht über den Weg trauen, wenn ich es schriftlich habe. Echt mal. Lass Dich vom Anwalt beraten.
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2010 04:34
Titel

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§3.1
"Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenen Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet"

§3.2
"Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen"

(Quelle: http://www.haerting.de/downloads/vertragstexte/design.pdf)

.. dürfte doch eigentlich absicherrung genug sein, oder?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.05.2010 07:20
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Noch einmal, weil es nicht deutlich genug rübergekommen zu sein scheint: Geh zu einem Anwalt. in bestimmten Fällen könnte es nämlich durchaus möglich sein, dass du zur Überprüfung verpflichtet bist. Und das von dir heranzgezogene Beisipiel bezieht sich noch auf Netscape Navigator, das scheint also nicht up to date zu sein.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.05.2010 07:45
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Wenn du einfach Bilder aus dem Netz nutzt, ohne die Rechte daran zu besitzen, machst du dich laut UrhG §16 der unerlaubten Vervielfältigung schuldig. Also ja, du machst dich strafbar. Kannst du dir überlegen, ob du das willst. Und dein Kunde würde die Bilder verbreiten, das fällt unter §17 UrhG. Also noch ne Straftat.

Und wie du dich am besten schriftlich absicherst, damit es im Zweifel dein Kunde war, der dir versichert hat, er hätte die Bildrechte erworben, fragst du nicht uns sondern einen Anwalt.
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.05.2010 10:27
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Solche Kunden sind doch toll. Die zahlen einen dann direkt in Bar. Man verabredet sich 5 vor Mittag vor der Bank und wartet dort mit laufenden Motor. Wenn der Kunde angerannt kommt, fährt man ihn eben schnell 3 Straßen weiter "zu einer Freundin" und in irgend einer dunklen Gasse bekommt man dann sein Geld.

Oder ist das etwa strafbar? * Keine Ahnung... *
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2010 22:48
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Okay, werde mich mal beim Anwalt erkundigen..


Was würdet ihr denn machen, wenn euer Kunde sagt, dass er die Bilder genutzen möchte- er euch aber keine Quelle angeben kann..

Ich habe mir mal überlegt, das ich bei der Rechnung einfach schreibe:


- Entwurf der Internetseite

Und als Zusatz noch:" Kunde lieferte Foto- und Textmaterial ".


Dann dürfte die Haftbarkeit doch nichtmehr bei mir liegen?


Liebe Grüße
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.05.2010 23:05
Titel

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Heinzelfrau hat geschrieben:

Was würdet ihr denn machen, wenn euer Kunde sagt, dass er die Bilder genutzen möchte- er euch aber keine Quelle angeben kann..


Ich mach sowas garnicht erst bzw. weigere mich aus den oben genannten guten Gründen die jeder normale Kunde verstehn sollte! Lass lieber die Finger von solchen Kunden aber das willst Du ja anscheinend nicht * Keine Ahnung... *
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.05.2010 23:11
Titel

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Is der Bruder von einem Klassenkameraden, der sich selbstständig macht. Deshalb zögere ich da.

Kann ich denn von dem Auftrag noch zurücktreten? Nichts Schriftliches, nur Telefonisch.
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