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Nachricht |
deniskern
Threadersteller
Dabei seit: 02.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 02.09.2009 19:48
Titel Was tun? |
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Hallo Forum,
ich hab folgendes Problem:
Ich hab für meinen Auftragsgeber eine komplette Website erstellt. Dieser war anfangs sehr zufrieden und war bereit zu zahlen. Die Internetseite war ca. 3 Wochen online!
Da aber der Auftragsgeber seine Diskothek geschlossen hat, habe ich heute erfahren das er gar nichts zahlen möchte.
Mit der Begründung:
Die Seite wies Mängel auf, die ich seiner Meinung nach längst beheben musste.
Was für möglichkeiten habe ich? Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und ich habe keinerlei Schriftliche Auftragsbestätigung.
(Habe 2 Emails von ihm, wo er mir seine Steuernummer, Anschrift usw. zuschickt und nachfragt welche Daten ich noch benötige)
Website
Gruß
Denis
Zuletzt bearbeitet von deniskern am Mi 02.09.2009 20:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Barett
Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.09.2009 19:51
Titel Re: Was tuhen? |
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deniskern hat geschrieben: |
Was für möglichkeiten habe ich? Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und ich habe keinerlei Schriftliche Auftragsbestätigung.
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Schreibs als Lehrgeld ab. Du hast nichts schriftliches, kannst nix nachweisen...
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Mark-Korb
Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.09.2009 17:01
Titel Re: Was tuhen? |
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Barett hat geschrieben: | deniskern hat geschrieben: |
Was für möglichkeiten habe ich? Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und ich habe keinerlei Schriftliche Auftragsbestätigung.
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Schreibs als Lehrgeld ab. Du hast nichts schriftliches, kannst nix nachweisen... |
Naja soweit muss es ja nicht kommen.
Stell ihm ne Rhnung - Mahnung - 2. Mahnung mit Androhung des Mahnverfahrens - Mahnverfharen
Oder aber direkt 2 Wochen nach rechnung Mahnverfharen.
Auch ein Mündlichervertrag ist Rechtsgültig. Ist doof keinen Schriftlichen zumachen aber naja.
Er bestreitet ja garnicht das es den Auftrag gab sondern nur das Sie Mängel hätte.
Dann hätte er dir die Möglicheit der Nachbesserung geben müssen.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.09.2009 17:03
Titel Re: Was tuhen? |
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Mark-Korb hat geschrieben: | Auch ein Mündlichervertrag ist Rechtsgültig. Ist doof keinen Schriftlichen zumachen aber naja.
Er bestreitet ja garnicht das es den Auftrag gab sondern nur das Sie Mängel hätte.
Dann hätte er dir die Möglicheit der Nachbesserung geben müssen. |
sehe ich genauso
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.09.2009 15:24
Titel Re: Was tun? |
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deniskern hat geschrieben: | Die Seite wies Mängel auf, die ich seiner Meinung nach längst beheben musste. |
Kann er die Mängel benennen und siehts du die auch so?
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Fr 04.09.2009 15:39
Titel Re: Was tun? |
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deniskern hat geschrieben: | ich habe keinerlei Schriftliche Auftragsbestätigung. | Ich liebe diesen Satz.
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Mark-Korb
Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
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Verfasst Fr 04.09.2009 19:19
Titel Re: Was tun? |
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Astro hat geschrieben: | deniskern hat geschrieben: | ich habe keinerlei Schriftliche Auftragsbestätigung. | Ich liebe diesen Satz. |
du magst auch Knebe und Peitsche
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.09.2009 12:25
Titel Re: Was tun? |
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Mark-Korb hat geschrieben: | Astro hat geschrieben: | deniskern hat geschrieben: | ich habe keinerlei Schriftliche Auftragsbestätigung. | Ich liebe diesen Satz. |
du magst auch Knebe und Peitsche |
Klingt eher so, als möchtest du mal die Peitsche zu spüren bekommen.
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