Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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iRoybot
Threadersteller
Dabei seit: 13.03.2006
Ort: LA, Orange County
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.08.2007 22:43
Titel Was haltet ihr von diesen Vertragsbedingungen? |
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Meine Webseite wurde mal auf der Design Meltdown Seite als "hübsch" gelistet.
Nun erhalte ich eine Mail von einem Verlag aus Amiland, mit der Bitte diesen Link zu folgen, den Vertrag zu bestätigen, etc.
http://www.designmeltdown.com/release/form1.aspx?w=http://contactsheet.de/
damit sie die Seite in einem Designbuch veröffentlichen... kein Rede von einem kleinen Ovulus oder Belegexemplaren...
Mein englisch ist zwar nicht das Beste, aber Sachen wie "auf Lebenszeit" und "jedwede Rechte an der Arbeit" halte ich schon für recht krass...
Was haltet Ihr von den Vertragsbedingungen? Kann man das unterschreiben?
PS: hab das hier geantwortet - aber leider noch keine Antwort...
Zitat: | Thanks for considering to include my weblog (contactsheet.de) in the "Design Meltdown Book".
I would love to see my site in a design-book, but it seems to me that this "contract" can't be serious:
"This material may be used for the book or product named above and in any future anthologies, compilations, derivations, revisions or editions thereof, including nonexclusive world rights in all languages and all media including print, broadcast, and electronic, for the life of the Work. This material may also be reproduced for advertising, publicity, or other means of promotion for the work. It is understood that the grant of this permission shall in no way restrict republication of the material by the Undersigned or others authorized by the Undersigned."
Please let me know in what way you plan to pay for the (above) described rights. (eg: 5 copies of the book plus symbolic 100$) and give me more detailed information on the book itself. (number of copies, format, and the editors, possibility to review/give permission to publish, etc.)
Thanks in advance. |
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bender2601
Dabei seit: 07.12.2006
Ort: Wien
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.08.2007 22:57
Titel
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Hi, also ich find das nicht ganz so dramatisch - die Bezahlung sollte in diesem Fall die Veröffentlichung und damit die Promotion für Dich und Deine Arbeit sein. Du hast dann was vorzuweisen und etwas, was Du auch Deinen Kunden zeigen kannst. Das ist ja nicht einfach ein Branchenbuch oder Telefonbuch, in das sich jeder einfach so eintragen lassen kann, sondern die nehmen Deine Arbeit ja, weil sie irgendwie besonders ist oder eben "hübsch" ist - Du mußt es als Auszeichnung sehen, obwohl derartige Titel & Awards ("Site of the day", etc.) mittlerweile ziemlich inflationär vergeben werden.
Daß sie noch nicht geantwortet haben, wundert mich bei Deiner Antwort nicht
Also ich würds mit ruhigem Gewissen unterschreiben...
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.08.2007 22:59
Titel
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Habe ich das gerade richtig gelesen?!!?
Du verlangst von denen 5 Belegexemplare und 100$ damit sie deine Seite in einem Designbuch veröffentlichen
hab mir das nicht alles durchgelesen aber das hättest du besser bevor du denen so einen unverschämten brief schreibst und dir so die Chance auf kostenlose internationale Werbung verbaust.
hach … was müsst ihr Menschen doch immer so paranoid sein.
ZIM
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 22.08.2007 09:36
Titel Re: Was haltet ihr von diesen Vertragsbedingungen? |
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iRoybot hat geschrieben: |
damit sie die Seite in einem Designbuch veröffentlichen... kein Rede von einem kleinen Ovulus |
Was ist denn wohl ein "Ovulus"? Meinst Du vieleicht einen 'O_bo_lus'? http://de.wikipedia.org/wiki/Obolus
Zitat: | Mein englisch ist zwar nicht das Beste, aber Sachen wie "auf Lebenszeit" und "jedwede Rechte an der Arbeit" halte ich schon für recht krass... |
Dann hättest Du Dir mal besser jemanden suchen sollen, dessen Englischkenntnisse besser sind als Deine und der Dir das übersetzt.
"This material may be used for the book or product named above and in any future anthologies, compilations, derivations, revisions or editions thereof, including nonexclusive world rights in all languages and all media including print, broadcast, and electronic, for the life of the Work. This material may also be reproduced for advertising, publicity, or other means of promotion for the work."
Von "jedwede Rechte an der Arbeit" steht da nichts, ganz im Gegenteil - es geht ausschließlich um die Rechte in Bezug auf das Buch, künftig mögliche Compilations, Neuausgaben etc. und um Werbung dafür.
Andere Rechte werden explizit nicht berührt:
"It is understood that the grant of this permission shall in no way restrict republication of the material by the Undersigned or others authorized by the Undersigner."
Zitat: | PS: hab das hier geantwortet - aber leider noch keine Antwort... |
Darauf würde ich an Deiner Stelle auch nicht warten ... Chance vertan.
c_writer
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