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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.07.2008 13:15
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Du brauchst natürlich auch die Rechte an all den Material welche nicht von dir sind. (Fotos, Texte, Markenzeichen usw.)
Da kann durchaus auch was bei sein, welche dein Cheffe zwar für die von dir umgesetzten Projekte verwenden darf, aber die Rechte daran selbst nicht an Dritte weitergeben darf.
Sind also z. B. Fotos (mit eingeschränkten Nutzungsrechten) von einer Bildagentur für diesen Auftrag gekauft worden, und die Fotos sind hinterher auf deiner Seite wiedererkennbar, könnte es passieren, dass du irgendwann Post von einem Anwalt bekommst und Abmahngebühren sowie Nutzungsrechte bezahlen darfst.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.07.2008 14:42
Titel
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Clay hat geschrieben: | Hab jetzt mal meinen Chef gefragt und er hat mir die Erlaubniss gegeben |
Auf jeden Fall nochmal schriftlich geben lassen! Sonst steht in Zweifelsfall Aussage gegen Aussage ...
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Clay
Threadersteller
Dabei seit: 04.12.2006
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.07.2008 16:29
Titel
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top hat geschrieben: | Du brauchst natürlich auch die Rechte an all den Material welche nicht von dir sind. (Fotos, Texte, Markenzeichen usw.)
Da kann durchaus auch was bei sein, welche dein Cheffe zwar für die von dir umgesetzten Projekte verwenden darf, aber die Rechte daran selbst nicht an Dritte weitergeben darf.
Sind also z. B. Fotos (mit eingeschränkten Nutzungsrechten) von einer Bildagentur für diesen Auftrag gekauft worden, und die Fotos sind hinterher auf deiner Seite wiedererkennbar, könnte es passieren, dass du irgendwann Post von einem Anwalt bekommst und Abmahngebühren sowie Nutzungsrechte bezahlen darfst. |
Gilt das auch für Firmenlogos?
Also wenn ich eine Liste machen will mit den Kunden für die ich gearbeitet hab?
GreenMan hat geschrieben: | Clay hat geschrieben: | Hab jetzt mal meinen Chef gefragt und er hat mir die Erlaubniss gegeben |
Auf jeden Fall nochmal schriftlich geben lassen! Sonst steht in Zweifelsfall Aussage gegen Aussage ... |
Ja schon, aber die müssten mir schon was reinwürgen wollen wenn sie mich dafür im nachinein belangen würden
Zuletzt bearbeitet von Clay am Di 15.07.2008 16:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Agenor
Dabei seit: 25.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.07.2008 16:30
Titel
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Hi!
Weiss zwar nicht welche Bewandniss dieses "Aussage gegen Aussage" hat,
aber der Rat selbst ist wirklich gut: Bejahende Antwort schriftlich geben lassen!
Gruss
Agenor
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.07.2008 20:47
Titel
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FlamingArt hat geschrieben: | Da das Urheberrecht bei dir liegt, darfst Du es, solange nichts in deinem Arbeitsvertrag steht oder es eine Firmenvereinbarung gibt |
das is so nicht ganz richtig. das mit dem urheberrecht stimmt zwar. aber ein urheberrecht ohne nutzungsrecht nützt ihm nix. das ausschließliche und uneingeschränkte nutzungsrecht hat die agentur mit bezahlen des gehaltes erworben und kann somit entscheiden ob er die referenzen auf seiner seite zeigen darf oder nicht. so ist die unumstößliche rechtliche gegebenheit. aus diesem grund -> chef fragen bevor du dich in die nesseln setzt. am besten schriftlich geben lassen...
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.07.2008 20:57
Titel
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Agenor hat geschrieben: | Weiss zwar nicht welche Bewandniss dieses "Aussage gegen Aussage" hat, |
Falls es seinem Chef mal anders einfallen sollte ... Wie sollte er es denn sonst beweisen?
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