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Thema: Wann ® und wann nicht? vom 22.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wann ® und wann nicht?
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pixelpsycho
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2004 15:05
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Wann ® und wann nicht?

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hi leute,
gibt es irgendeine regel nach der man sich richten kann wenn es darum geht wann man das ® an geschütze marken macht und wann nicht? ich denke da zum beispiel an das nike logo oder ähnliches. auf den schuhen und in den anzeigen hab ich es noch nie gesehen.

grüße
psycho Au weia!


Zuletzt bearbeitet von pixelpsycho am Do 22.04.2004 15:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2004 15:14
Titel

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Hallo,

also soweit ich weiß, kann man eine Marke schützen lassen ohne dies mit einem ?Schutzmarkenzeichen? nach außen hin kund zu tun. Es ist meines Wissen nach also keine Pflicht, sonst müsste man ja auch auf jedes Logo was man zwar selbst erstellt hat, aber eben nicht beim Patentamt angemeldet hat ein © Copyright Zeichen dran machen... gilt natürlich auch für sämtliche andere Sachen wie Websites etc. Und das muss man meiner Ansicht nach nicht.
Werde Deine Frage aber zum Anlaß nehmen dies einmal genau zu rechachieren. Könnte auch für die Prüfung interessant sein.

Gruß
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gehirnfabrik

Dabei seit: 04.07.2003
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Alter: 47
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Verfasst Do 22.04.2004 15:34
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ähm das (c) Copyright könnt ihr euch in Deutschland an die Backe kleben .... das gibt es hier nicht

weil hier gilt Urheberrecht und das hast du automatisch auf ein Werk ... mußt dann halt nur wissen ob es ein Werk ist oder nicht nd damit kannst du schon mal auf die Schnautze fallen !!!



das TM = TradeMark ist das Waren zeichen
das (r) steht für registrated TM eingetragens Warenzeichen ...


soweit ich das noch behalten habe müssen die das nicht zwingend dazuschreiben ... da du dich informieren mußt ob das geschützt ist oder nicht ...


Zuletzt bearbeitet von gehirnfabrik am Do 22.04.2004 15:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2004 15:46
Titel

NIKE® NIKE© NIKE? oder nur NIKE

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So liebe Leutz,

bevor ich mir hier weiter einen Wolf suche habe ich kurzer Hand im Patentamt angerufen. Dort hat mir eine sehr freundliche Dame gesagt, dass eine gesetzlichen Bestimmungen dafür gibt, das ein eingetragenes Markenzeichen, Warenzeichen gekennzeichnet werden muss.

Damit dürfte die Eingangsfrage geklärt sein.

Bye


Zuletzt bearbeitet von shureido am Do 22.04.2004 15:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pixelpsycho
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2004 15:58
Titel

Re: NIKE® NIKE© NIKE? oder nur NIKE

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shureido hat geschrieben:
So liebe Leutz,

bevor ich mir hier weiter einen Wolf suche habe ich kurzer Hand im Patentamt angerufen. Dort hat mir eine sehr freundliche Dame gesagt, dass eine gesetzlichen Bestimmungen dafür gibt, das ein eingetragenes Markenzeichen, Warenzeichen gekennzeichnet werden muss.

Damit dürfte die Eingangsfrage geklärt sein.

Bye


wohl eher KEINE gesetzliche bestimmung Grins
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Jessilie

Dabei seit: 19.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 23.04.2004 05:42
Titel

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Wie ist es wenn ich mir jetzt zum Beispiel ein Bild aus dem Internet runtergeladen hab und dieses Bild für ein Flyer oder Plakat benutze. Und diese Produkte auch drucken lasse, muss ich mir da gedanken machen, dass das eventuelle Folgen hätte?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 23.04.2004 07:49
Titel

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gehirnfabrik hat geschrieben:
ähm das (c) Copyright könnt ihr euch in Deutschland an die Backe kleben .... das gibt es hier nicht

weil hier gilt Urheberrecht und das hast du automatisch auf ein Werk ... mußt dann halt nur wissen ob es ein Werk ist oder nicht nd damit kannst du schon mal auf die Schnautze fallen !!!

Das ist zwar sowei schon richtig. Aber kleiner Anhang:
Es wird trotzdem, grade bei Künstlern und Malern, dazu geraten, unter die Werke ein (c) zu setzten und das in verbindung mit wenigstens Jahreszahl und Namenskürzel zu setzen. Dies sichert einen im Verletzungsfall besser, oder genauer ab. Bei Grafischen Werken, Logos etc. muss das nicht sein. Man muss nur nachweisen können, das man erster war der ein Werk erstellt hat.
Das einfachste: Ausdrucken, in nen (am besten Versiegelten) Umschlag stecken, mit der Post an sich selber schicken. NICHT ÖFFNEN.
Da genügt der Poststempel als Sicherheit des Datums.
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pixelpsycho
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.04.2004 08:35
Titel

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Jessilie hat geschrieben:
Wie ist es wenn ich mir jetzt zum Beispiel ein Bild aus dem Internet runtergeladen hab und dieses Bild für ein Flyer oder Plakat benutze. Und diese Produkte auch drucken lasse, muss ich mir da gedanken machen, dass das eventuelle Folgen hätte?

ich denke schon das man sich da gedanken über evtl. folgen machen muss Grins
wenn die bilder nicht ausdrücklich lizensfrei angeboten oder zur benutzung frei gegeben werden kommt das glaube ich nicht so gut.
wahrscheinlich wird es in den seltensten fällen auffallen. aber eigentlich sollte man sowas nicht machen. es sei den du verfälscht das bild bis zur unkenntlichkeit zu einem wilden durcheinander oder ähnliches. selbst dann bin ich mir nicht sicher ob das rechtlich ok ist *zwinker*
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