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patrick578
Threadersteller
Dabei seit: 09.02.2006
Ort: Köln
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 16:54
Titel Wann kriegt man Berufsausbildungsbe.(bab) o. gibt es wohngel |
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Ich habe am 2.1.06 meine Lehre begonnen und habe da mit meiner Freundin zusammen gewohnt. Am 21.01.06 haben wir uns getrennt und sie mich vor die tür gesetzt.aber darum geht es jetzt nicht....
Ich bin jetzt bei einem freund untergekommen und bin auf der suche nach einer eigenen wohnung, doch mit 500€ Gehalt,ist das nicht so einfach,zumal ich in köln wohne. nun war ich zwei tage auf dem amt unterwegs und habe alles beantragt, mit dem ergebnis,dass mir am zweiten tag,nach drei stunden warten und vielen telefonaten,dass dieses amt für mich ja garnicht zuständig sei,da ich in der lehre bin und dich dann bab kriege. schön und gut,aber meine lage wird immer bedrückender,da ich schnell eine wohnung brauche.
weiß mir jemand zu helfen?
vielen dank für eure antwort
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 17:03
Titel
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Geh mal aufs Rathaus und frag da nach wer für Wohngeld zuständig ist.
Wegen dem Bab ist das Arbeitsamt zuständig.
Ob und wieviel du bekommst kommt darauf an, was du verdienst und welche Ausgaben du hast.
Bab bekommste nur, wenn du deine 1. Lehre machst.
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patrick578
Threadersteller
Dabei seit: 09.02.2006
Ort: Köln
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 17:19
Titel
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es ist meine zweite lehre. was gibt es denn dann für eine unterstützung?
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 17:27
Titel
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Also ich glaube, dann ausser Wohngeld nichts. Aber kannst dich ja mal auf dem Sozialamt/Rathaus erkundigen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 17:28
Titel
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patrick578 hat geschrieben: | es ist meine zweite lehre. was gibt es denn dann für eine unterstützung? |
wenn's die zweite ist, scheidet bab schon mal aus. wohngeld kannste beantragen. wenn alle stricke reißen, muss dich das sozialamt unterstützen. hierfür musst du dann den nachweis der bedürftigkeit erbringen (also deine einahmen deinen ausgaben wie miete, nebenkosten, etc. gegenüberstellen).
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