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Thema: Vorgehensweise bei Rechnungsstellung mit Fremdkosten vom 21.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vorgehensweise bei Rechnungsstellung mit Fremdkosten
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ric1893
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Verfasst Mo 23.10.2006 14:10
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Also, grundsätzlich bedanke ich mich mal für die Beiträge zur Diskussion und habe mir so aus den Meinungen schon einen Weg gewählt, der ohnehin auch nur übergangsweise zu verstehen ist.

Nachvollziehen kann ich nicht, dass eine Nachnahme weniger seriös wirken soll als eine Vorkasse. In beiden Fällen weiß der Kunde nicht, was er tatsächlich gedruckt bekommt und zahlt vorab dafür. Da macht es auch keinen Unterschied, ob er zuvor einen Entwurf gesehen hat.
Auch Reklamationen wären in beiden Fällen gleich gelagert. Erst einmal sind die Kosten bezahlt und das Geld weg!

Dass ich für einen Neukunden keine Vorkasse leiste, ist auch nicht erklärungsbedürftig. Versteht grundsätzlich jeder Kunde. Bei Bestandskunden verhält sich das eh ein wenig anders.

Die Nachnahme (bzw. Vorkasse) erkläre ich dem Kunden ähnlich, nämlich dass ich ihm zu verstehen gebe, dass die Rechnungsstellung, die Abwicklung schmaler gestaltet werden, es keine Mahnabteilung gibt und keine Rechnungsüberwachung. Daher kommen auch günstigere Preise zustande.

Das hat aber nix mit Seriösität zu tun. Ich glaub, da sind mal wieder so ein paar Schubladen vorhanden, in die da reingedacht wird. Für mich sind beide Vorgehensweisen vom Ablauf gleich.

Die Diskussion ist aber an meinem eigentlichen Thema vorbeigegangen!
Ich wollte nur wissen, wie ich dem Kunden am besten und steuerrechtlich einwandfrei einen "Beleg" über Druckkosten ausstellen kann, die bereits bezahlt worden sind oder bezahlt werden, ohne die Rechnung der Druckerei erhalten zu müssen, weil die ja sowieso auf meinen Namen ausgestellt ist, und ohne dass sie bei mir auf dem Konto durchlaufen.
Ich wollte nicht die Vor- und Nachteile von Nachnahme und Vorkasse klären.

Trotzdem danke ich euch.


Gruß
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
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Verfasst Mo 23.10.2006 14:54
Titel

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ich meinte das nachnahme eher unseriös wirkt, da der kunde direkt quasi an der tür bezahlen muss. bei der vorkasse hat er ja auch ein bischen zeit und kann außerdem die art der zahlung wählen.

und vorkasse bzw. anteilige zahlung nach entwurf oder reine vorkasse ist schon ein gewaltiger unterschied, denn schließlich sieht er bei einem entwurf ja, das schon gearbeitet wurde.

aber gut wie dem auch sei.

allerdings verstehe ich deine fragestellung dann nicht. stell deinem kunden doch eine rechnung aus, auf der die druckkosten und leistungen stehen. so halt wie es die druckerei auch beschreibt. halt mit aufschlag, oder eben auch nicht. ist doch erstmal egal, ob du schon an die druckerei gezahlt hast oder nicht. sehe da absolut kein problem. gut du must auf der rechnung ein lieferdatum eintragen, aber dann kannst du die rechnung halt erst nach lieferung ausstellen...aber wie gesagt ich verstehe dein problem gar nicht * Nee, nee, nee *
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Benutzer 27313
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Verfasst Mo 23.10.2006 14:54
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I
Zitat:
ch wollte nur wissen, wie ich dem Kunden am besten und steuerrechtlich einwandfrei einen "Beleg" über Druckkosten ausstellen kann, die bereits bezahlt worden sind oder bezahlt werden, ohne die Rechnung der Druckerei erhalten zu müssen, weil die ja sowieso auf meinen Namen ausgestellt ist, und ohne dass sie bei mir auf dem Konto durchlaufen.
Ich wollte nicht die Vor- und Nachteile von Nachnahme und Vorkasse klären.

Langsam, jetzt geht einiges durcheinander. Ein "Beleg" über einen Betrag ist entweder eine Rechnung (Zahlungsaufforderung) oder eine Quittung (Zahlungseingang bei Barzahlung o.ä.). Kosten gehören in dieser Termologie nicht hierher, Du meinst wahrscheinlich den Rechnungsbetrag. Eine Quittung erstellt man über Eingänge oder Ausgänge, Du kannst also den Wareneingang Deinem Lieferanten quittieren oder er quittiert Dir den Zahlungseingang bzw. ebenso verkaufsseitig. Eine Quittung über noch nicht bezahlte Beträge würde ich nicht ausstellen, das ist höchst fahrlässig und zudem falsch. Wenn Du der Leistungsnehmer, sprich Auftraggeber bist, wäre es ohnehin sicherer, du bezahltst selbst oder lässt vereinbarst mit deinem Kunden einen Wechsel bzw. lässt Dir das Geld anzahlen. Durch Deine Bücher (dein Girokonto ist nur ein Buchungskonto) laufen die Sachen immer dann, wenn Du Auftragsgeber bist. Erfolgsmäßgi geht und damit steuerlich interessant wird es erst bei einem Aufschlag. Andernfalls ganz normaler Vorsteuerabzug.

Ich habe immer noch nicht genau verstanden, was Dein Anliegen ist. Wahrscheinlich liegt das daran, dass die Fragsstellung einfach missverständlich war. Vielleicht erklärst Du es nochmal kurz.

Vielleicht beantwortest Du kurz folgende Fragen:
- Wer erteilt den Auftrag?
- An wen geht die Lieferung?
- Wer zahlt an wen?
- Wann wird gezahlt?
- Welche Belegart (Brutto/Netto)

Was definitiv nicht geht, ist, dass der Kunde einerseits das Geld per Nachnahme oder Vorkasse an die Druckerei zahlt und Du später dem Kunden eine Rechnung ausstellst. Auch eine Quittung kannst Du darüber nicht ausstellen, denn es findet einfach keine Gegenbuchung auf Deinen Konten statt. Eine Quittung ist ein Kassenbeleg.
Du kannst dann, aber auch nur dann eine Rechnung über den Druck ausstellen oder einen Betrag quittieren, wenn du tatsächlich in die Zahlung verwickelt warst und mit der Leistung gehandelt hast und versteuerst die Gesamtrechnung.
Wie soll das Finanzamt ansonsten deine Bücher prüfen können?
 
ChraCe

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Verfasst Mo 23.10.2006 14:56
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ric1893 hat geschrieben:
@ ChraCe:

Joh, da hast du was falsch verstanden.
...
Im Falle der Vorkasse stell ich eine Abschlagsrechnung und der Kunde zahlt selbstverständlich auf mein Konto, nicht auf das der Druckerei.
...
Der Kunde bekommt die Drucksachen und bezahlt per Nachnahme an DHL beispielsweise.
...

ich habe es immer noch nicht verstanden Lächel

das paket wird doch von der druckerei versandt, oder?

wenn er das dann entgegennimmt und die nachnahme zahlt, dann geht das doch an die druckereit, oder wie oder was?

und wenn du ihm eine rechnung über die drucksachen ausstellst über den betrag, den er dafür zu brappen hat oder schon hat, was soll er dann mit einer zweiten rechnungsbeleg (deinem rechnungsbeleg) von der druckerei?

cu
cg

edit: na, wenigstens bin ich nicht der einzige, der den vorgang ungenügend beschrieben findet.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mo 23.10.2006 15:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ric1893
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Verfasst Mo 23.10.2006 18:50
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Nennen wir es Quittung, wenn die Kosten breits entrichtet wurden. Und wir nennen es Abschlagsrechnung, wenn es per Vorkasse geht. Was ich im Falle der Vorkasse ausstellen muss, weiß ich schon. Darum geht es mir aber die ganze Zeit nicht.

In meinem ersten Thread ist genau beschrieben, worum es mir geht. Es ist nicht ungenügend beschrieben. Es kam nur noch viel überflüssiger Kram hinzu, der gar nicht zum Thema gehört.

Und um die Fragen von "bauchbieber" zu klären:
- Wer erteilt den Auftrag?
Ich...
- An wen geht die Lieferung?
An den Kunden...
- Wer zahlt an wen?
Kunde zahlt an Paketdienst, also im übertragenen Sinne an die Druckerei...
- Wann wird gezahlt?
Bei Lieferung...
- Welche Belegart (Brutto/Netto)
Brutto. Belegart keine bei Lieferung (genau darum ging es mir ja)... Beleg über über die Druckkosten soll von mir kommen bzw. kommt von mir, damit ich die Rechnung der Druckerei nicht dem Kunden übermitteln muss, und weil die Rechnung der Druckerei sowieso auf mich lautet, nicht auf den Kunden...

Ich bin mir nur ziemlich sicher, um mich von meinem ersten Thread zu wiederholen, dass wenn ich in meiner Abschlussrechnung die Druckkosten rein rechne und gleichzeitig wieder raus rechne, da sie bei mir ja nicht durchgelaufen sind, dass dies kein Beleg über die Druckkosten für den Kunden ist.

Kurz gesagt: Ist es im Falle der Nachnahme möglich, dem Kunden meinerseits einen Beleg welcher Art über die Druckkosten auszustellen, obwohl diese bei mir nicht durchgelaufen sind?

Hoffe, ich habe meine Frage nun endlich etwas präziser stellen können und hab das Thema nun auf den Punkt gebracht. Menno!


Gruß


Zuletzt bearbeitet von ric1893 am Mo 23.10.2006 18:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ChraCe

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Verfasst Mo 23.10.2006 19:09
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ric1893 hat geschrieben:
... Kunde zahlt an Paketdienst, also im übertragenen Sinne an die Druckerei...

ChraCe hat geschrieben:
... du stellst deinem kunden eine rechnung über die drucksachen und er überweist dies (vorkasse oder wie auch immer) auf das konto der druckerei?

das kann einfach buchungstechnisch nicht sauber laufen. egal ob letzendlich durchlaufender posten.
...


er zahlt nicht nur im "übertragenen sinne" an die druckerei ... *ha ha*

oh, man, ey, dreimal nachgefragt und immer noch verkehrt.


antwort auf deine frage: nein (zum dritten)

cu


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mo 23.10.2006 19:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ric1893
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Verfasst Mo 23.10.2006 19:13
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Ist doch in Ordnung.
Muss man ja nicht gleich patzig werden.
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ChraCe

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Verfasst Mo 23.10.2006 19:20
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ric1893 hat geschrieben:
Ist doch in Ordnung.
Muss man ja nicht gleich patzig werden.

gleich?

dat läuft hier seit drei tagen bei mindestens drei mal nachfragen ...
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