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Thema: Verwendungsrecht - wie kann ich das dem Kunden sagen? vom 11.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Verwendungsrecht - wie kann ich das dem Kunden sagen?
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kerstin22
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Verfasst Di 11.11.2008 07:36
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Verwendungsrecht - wie kann ich das dem Kunden sagen?

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Hallo!

Also, ich habe momentan einen (sehr guten) Kunden. Für ihn habe ich bisher schon einen Flyer, Aufkleber und ein Logo* erstellt. Weiteres war ursprünglich auch in Sicht.

* Das Logo besteht aus 2 Bildzeichen und einem Schriftsatz. Die Zwei Bildzeichen sind Grafiken von ihm (die hat er mir mit all seinem anderen Material zugeschickt), und ich habe sie nachgebaut und verbessert / verändert, sowie die Schrift eingebaut. Das heißt es handelt sich eher um eine Aufarbeitung des Logos

Gestern, als ich ihm einen Vorschlag machte, er könne doch auch eine neue Visitenkarte gebrauchen war er interessiert und ich schickte ihm ein Angebot zu. Darauf hin meinte er, er überlegt es sich. Kurze Zeit später kam noch eine mail, ob ich ihm nicht die einzelnen Dateien des Logos schicken könnte! Er müsse die in die Homepage intergrieren (das stimmt ja einerseits, da dort noch das alte Logo drin steht).

1. Wie kann ich ihm (auf nette Art) klar machen, daß ich das Logo aussschließlich für die Verwendung von DEM Flyer, sowie dem Aufkleber erstellt habe? Und daß es teurer wird, wenn man das noch wo anders verwenden möchte? Ist das überhaupt mein Recht?
2. Was kann man verlangen, wenn man das Verbreitungsgebiet und die Verwendung vergrößert? Gibt es da eine Art "Vorschrift"? (Wenn nicht hierfür, wäre mir die Antwort für zukünftige Aufträge auch sehr hilfreich!)
3. Kann ich ihm da z. B. einen Verwendungs"vertrag" anbieten, wo dann genau drin steht, wieviel ich nachträglich noch möchte, und wo genau er das verwenden kann?

Danke vielmals!


Zuletzt bearbeitet von kerstin22 am Di 11.11.2008 08:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 11.11.2008 08:12
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das problem wird jetzt eher sein, ihm das schmackhaft zu machen. ich gehe davon aus, das ihr nichts vereinbart habt, was die nutzungsrechte angeht. dann gehe ich weiter davon aus, das der kunde davon ausgeht (was ein satz), das er die uneingeschränkten nutzungsrechte besitzt. da ihr nix anderes ausgemacht hab, würd ich als kunde das gleiche denken. wenn du deinem kunden jetzt hinterher mit nutzungsrechtsforderungen kommst, ist die wahrscheinlichkeit hoch, das er sich verarscht fühlt und sich jemanden anders sucht.

An deiner Stelle würd ich es bei diesem Kunden dabei belassen und für die Zukunft die Nutzungs- und Ververtungsrechte mit künftigen Kunden schriftlich fixieren (am besten schon im Angebot mit aufführen, wie die Nutzungsrechte geregelt sein werden). Vorschriften o.ä. gibt es dafür nicht. Vorlagen gibt es denk ich in den diversen "Verträge für Designer"-Büchern die es so am Markt gibt. Der AGB (www.agd.de) bietet hier auch übersichten und honorartabellen an, an denen man sich orientieren kann.
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kerstin22
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Verfasst Di 11.11.2008 08:17
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Super ich danke dir herzlich!

Das habe ich schon so ähnlich geahnt. Ich habe im Prinzip auch ein großes vertrauen in den Kunden, daß ich denke, er will es wirklich "nur" auf seine Homepage setzen und wäre nicht so hinterhältig.

Ausgerechnet bei ihm habe ich das im Angebot nicht erwähnt (vergessen?) - naja..

Nur noch zu der einen Frage: Mit dem Logo, was ich nachbaute und eine Schrift hinzufügte, habe ich da ein Urheberrecht oder irgendein anderes?

Danke auch für den Buchtipp, sowas werde ich mir auf jeden Fall mal anschaffen.
LG


Wie kann ich das beispielsweise hineinschreiben ins Angebot?
So hier: "Nutzungs- und Verwendungsrecht: ausschließlich für den angebotenen Flyer" ?


Zuletzt bearbeitet von kerstin22 am Di 11.11.2008 08:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kerstin22
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Verfasst Di 11.11.2008 09:30
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Hilfe!

Jetzt habe ich ihm die Bilder in minimaler AUflösung (nur für das Web wie von ihm auch erst erwähnt) geschickt und er fragt, ob er die auch Hochauflösend haben kann, wenn er mal eigene Anzeigen kreieren möchte oder für seine Briefbögen.

Brauche dringend Hilfe, was kann ich jetzt machen??
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kerstin22
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Verfasst Di 11.11.2008 11:03
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AKTUALISIERUNG:

Ich habe den Kunden direkt gesagt, daß ich normalerweise eine Nutzungsgebühr nehmen würde - in seinem Fall aber nicht kann, da ich ihn nicht darauf hingewiesen habe.
Daraufhin meinte er, er hätte das nicht gewusst und ich müsse bei ihm keine Ausnahme machen, da er das Logo auch ab und zu in seiner Nähe in Auftrag geben wird - zum verwenden für Briefbögen oder Flyer.

Nun meine Frage... Wieviel kann ich da denn jetzt nehmen? Und ist dieser Betrag dann eigentlich steuerpflichtig?
Mein Unternehmensberater hatte glaube ich mal etwas von 30 € gesagt, wenn man die Verwendung auf Deutschland einschrenkt....
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beeviZ

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Verfasst Di 11.11.2008 11:08
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Berät dein Unternehmensberater dich auch für 30 € / deutschlandweit?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 11.11.2008 11:09
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kerstin22 hat geschrieben:
AKTUALISIERUNG:

Ich habe den Kunden direkt gesagt, daß ich normalerweise eine Nutzungsgebühr nehmen würde - in seinem Fall aber nicht kann, da ich ihn nicht darauf hingewiesen habe.
Daraufhin meinte er, er hätte das nicht gewusst und ich müsse bei ihm keine Ausnahme machen, da er das Logo auch ab und zu in seiner Nähe in Auftrag geben wird - zum verwenden für Briefbögen oder Flyer.

Nun meine Frage... Wieviel kann ich da denn jetzt nehmen? Und ist dieser Betrag dann eigentlich steuerpflichtig?
Mein Unternehmensberater hatte glaube ich mal etwas von 30 € gesagt, wenn man die Verwendung auf Deutschland einschrenkt....


steuerpflichtig sind grundsätzlich mal alle einnahmen, die du erzielt - ohne ausnahme...

was du dafür nehmen kannst hängt ganz stark davon ab wie groß der kunde ist, welchen streukreis das logo verwendung findet, ob die nutzung zeitlich beschränkt ist oder nicht usw. eine wirkliche pauschale gibts da nicht...

hier gibts n paar infos zu dem thema: http://www.designfragen.de/kosten/wieviel-kostet-ein-logo
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kerstin22
Threadersteller

Dabei seit: 23.10.2008
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Verfasst Di 11.11.2008 11:14
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Grins mein Unternehmensberater sicher nicht ! hehe.

Danke für eure Antwort und Tipps. Zum Glück habe ich einen sehr netten Kunden..gibt ja schlimmeres..
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