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Thema: Verwendung von Verkehrszeichen auf Fahrzeugen (Planen) vom 05.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Verwendung von Verkehrszeichen auf Fahrzeugen (Planen)
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AdidasSuperstar
Threadersteller

Dabei seit: 07.07.2003
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Verfasst Do 05.03.2009 16:28
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Danke Radi - les ich mir mal durch * Applaus, Applaus *

Nefliete hat geschrieben:
ich habe schon so viele fahrschulen gesehen die sowas mit im ihrem layout, logo, beschriftung haben. meist sind es comichafte darstellungen.

ein alter "kunde" von mir hat das auch gemacht, bei 4 ladenlokalen und viel werbung, gab es da auch noch nie probleme. aber eine rechtliche lage kann ich dir nicht dazu sagen.


Nunja das Ladenlokal fährt ja auch meistens nicht vor dir auf der Straße- genausowenig wie das Geschäftspapier *zwinker*

Dreieckspixel hat geschrieben:
so blöd muss man erstmal sein, dass man aufmal in die Eisen geht weil ein LKW mit Stop irgendwo langfährt


Sag das mal ner Oma mit 80...


In den Zeiten wo jeder für irgendeinen Quatsch abgemahnt und verklagt wird, ist ja nichtsmehr unmöglich.
Und wer kommt von alleine auf die Idee, das man grüne Äpfel nicht für Zahnärzte verwenden darf und
das "hardcore" Geld in Kassen von NPD Angehörigen spült...


Zuletzt bearbeitet von AdidasSuperstar am Do 05.03.2009 16:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Do 05.03.2009 17:49
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AdidasSuperstar hat geschrieben:


Dreieckspixel hat geschrieben:
so blöd muss man erstmal sein, dass man aufmal in die Eisen geht weil ein LKW mit Stop irgendwo langfährt


Sag das mal ner Oma mit 80...


dafür muss die Oma ja nicht 80 sein. Da reicht schlechte Sicht, allgemeine Unaufmerksamkeit oder sowas.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.03.2009 22:03
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@adidassuperstar: muahaha hat er natürlich auch auf seinen fahrzeugen... hät ich ma erwähnen sollen.
 
AdidasSuperstar
Threadersteller

Dabei seit: 07.07.2003
Ort: SLS
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.03.2009 22:25
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Naja der Link hat mich dann auch nicht schlauer gemacht *Schnief*

//
Zitat:
Zitat (§ 33 Abs. 2 StVO)
Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.


dürfte das wohl gewesen sein?


Zuletzt bearbeitet von AdidasSuperstar am Do 05.03.2009 22:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.03.2009 22:34
Titel

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was erwartest du denn?
eine, bis ins feinste ausgearbeitete, beschreibung, in welchen fällen verkehrszeichen auf nicht-offiziellen kfz aufgebracht werden dürfen?

ich kann da eigentlich alles notwendige rauslesen: gestalte nach und in abstimmung mit einem anwalt... Lächel
gerade, wenn die verkehrszeichen wirklich sehr naturgetreu aussehen...
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AdidasSuperstar
Threadersteller

Dabei seit: 07.07.2003
Ort: SLS
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.03.2009 10:24
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radschlaeger hat geschrieben:
was erwartest du denn?
eine, bis ins feinste ausgearbeitete, beschreibung, in welchen fällen verkehrszeichen auf nicht-offiziellen kfz aufgebracht werden dürfen?


Lächel




*zwinker*

radschlaeger hat geschrieben:

ich kann da eigentlich alles notwendige rauslesen: gestalte nach und in abstimmung mit einem anwalt... Lächel
gerade, wenn die verkehrszeichen wirklich sehr naturgetreu aussehen...


Ja, denke da wäre eh kein Weg dran vorbeigekommen.
Die Zeichen wären schon recht naturgetreu (bis auf die 45 Grad Winkelung die Größe)

nu gut Menno!

Merci Lächel


Zuletzt bearbeitet von AdidasSuperstar am Fr 06.03.2009 10:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.03.2009 10:45
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naa,
auch mit anwalt würde ich das nicht riskieren...

das gesetz ist recht klar. auf die scheibe der fahrschule - mit abstand
zur straße und somit verwechslungssicherheit ja. auf einem fahrzeug,
egal ob groß, klein, gedreht oder leicht abgeändert: nein. es kann immer
zu einer verwechselungsgefahr bei schlechter sicht etc. kommen. sollte
es zu einem unfall kommen willst weder du, noch die fahrschule haftbar
sein.

also von vorne rein auf nummer sicher gehen.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.03.2009 10:56
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ich hab hier in der gegend ne fahrschule desöfteren rumfetzen sehen, dessen auto mit verkehrszeichen komplett zugepappt war.
ich vermute mal, der gesetzestext stammt noch aus ner zeit, in der werbung in der form nicht betrieben wurde. der absatz ist ein wenig "vergessen" worden und das geht jetzt so lange gut, bis irgendwann ein rentner in ein schaufenster von ner fahrschule reinbrettert, weil er wegen der schilder-beklebung dachte, das is ein öffentlicher parkplatz.
dann wird der paragraph wieder rausgekramt und ne neue abmahnwelle kommt auf alle firmen zu, die ein verkehrsschild benutzen. *zwinker*
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