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Thema: Verwendung von redaktionellen Texten vom 06.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Verwendung von redaktionellen Texten
Autor Nachricht
mangojerry999
Threadersteller

Dabei seit: 27.09.2007
Ort: München
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.12.2007 22:25
Titel

Verwendung von redaktionellen Texten

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Hallo,

ich möchte in einen Prospekt einen redaktionellen Text einbinden und habe bezüglich dessen einige Fragen.

Unter Angabe der Quelle (Autor, Jahr, Titel, Seite, Verlag, Sitz des Verlages) ist das Einbinden doch rechtlich erlaubt, oder?
Darf man durch "[...]" Textstellen weglassen?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Text nicht verändern darf?

Es wäre sehr hilfreich von Euch, wenn einer mir sagen könnte auf was man noch achten muss.


Vielen Dank und Gruß

mangojerry999
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.12.2007 11:52
Titel

Re: Verwendung von redaktionellen Texten

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mangojerry999 hat geschrieben:
Unter Angabe der Quelle (Autor, Jahr, Titel, Seite, Verlag, Sitz des Verlages) ist das Einbinden doch rechtlich erlaubt, oder?

Du solltest vorher immer den Rechteinhaber - in diesem Fall der Verlag - fragen und dir das schriftlich bestätigen lassen..
Bei Zustimmung kannst du dann immer noch die Details der Quellenangaben diskutieren.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 07.12.2007 18:44
Titel

Re: Verwendung von redaktionellen Texten

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SL-Design hat geschrieben:
mangojerry999 hat geschrieben:
Unter Angabe der Quelle (Autor, Jahr, Titel, Seite, Verlag, Sitz des Verlages) ist das Einbinden doch rechtlich erlaubt, oder?

Du solltest vorher immer den Rechteinhaber - in diesem Fall der Verlag - fragen und dir das schriftlich bestätigen lassen..
Bei Zustimmung kannst du dann immer noch die Details der Quellenangaben diskutieren.


habe mal kurz einen redakteur bei uns gefragt, der meinte das es bei redaktionellen texten durchaus erlaubt ist, wenn der sinn nicht geändert wird, stellen dürfen weggelasse werden müssen aber entsprechend gekennzeichnet werden. das bedarf idr keine zustimmung, wenn eine quelle angegeben ist. das ist bei pressetexten auf jeden fall so.

wenn ich mich recht entsinne gibt es die VG-Wort die sich mit sowatt beschäftig. da mal anfragen kann nicht schaden.
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 07.12.2007 19:02
Titel

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Bei Pressetexten ist es meist ja sogar erwünscht, sie zu übernehmen. Ansonsten ist natürlich die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erforderlich. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der SPIEGEL seine Zustimmung zur Übernahme des kompletten Feature-Artikels gibt. Auch nicht gegen Quellennachweis.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.12.2007 11:30
Titel

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monika_g hat geschrieben:
Bei Pressetexten ist es meist ja sogar erwünscht, sie zu übernehmen. Ansonsten ist natürlich die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erforderlich. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der SPIEGEL seine Zustimmung zur Übernahme des kompletten Feature-Artikels gibt. Auch nicht gegen Quellennachweis.


komplett kann ich mir auch nicht vorstellen, aber auszüge und zitate. aber ich würde bei so eine größe dann auch erst einmal nachfragen und erlaubnis schriftlich einholen (bei ganzen artikeln aus dem spiegel).
 
mangojerry999
Threadersteller

Dabei seit: 27.09.2007
Ort: München
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.12.2007 18:36
Titel

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Hallo,

vielen Dank für die Tipps.

Habe soeben die Antwort des Verlages erhalten.
Ich darf den Artikel, unter Nennung der Quelle, kostenlos verwenden.

Es handelt sich um einen Artikel, welcher sich über eine halbe DinA4 Seite erstreckt und nicht zum Titelthema gehört.

Deshalb kann ich auch nur empfehlen, bei solchen Dingen immer den Urheber (Verlag) zu fragen.


Viele Grüße

Mangojerry
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