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Thema: Verwendung von Markenlogos als "Mini-Icons" vom 21.02.2006


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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.02.2006 12:09
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Herzilein, diese Unternehmen stellen Alle Handelsgewerbe dar. Und wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist nach §1 HGB Kaufmann. Ergo, der Markeninhaber ist Kaufmann. Da der Chef von Nordsee allerdings nicht selber antworten wird, hat der einen Erfüllungsgehilfen. Wenn der also im Namen von Nordsee o.a. antwortet, dann kann der Empfänger davon ausgehen, dass dieser auch befugt ist das zu tun. Das nennt sich dann Treu & Glauben.
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.02.2006 12:33
Titel

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keks0ne hat geschrieben:
Lazy-GoD hat geschrieben:
zeitgeisty hat geschrieben:
"ich habe abgebucht"

1. Person, Perfekt

zeitgeisty hat geschrieben:
"ich werde abbuchen"

1. Person, Futur

Guck rechts! Finde den Unterscheid schon ziemlich eindeutig... * Keine Ahnung... *


"ich hab die dein bein gebrochen" und "ich werd dir dein bein brechen"...unterschied gemerkt!?


Du Keks!

Bei einem gebrochenen Bein kann ich aber nicht zum Arzt gehen und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Widerruf bei unzulässiger Abbuchung

Aber egal. Das war ja auch nicht die Frage...

Wie wäre das denn mit dem "Schweigen = Zustimmung"? Da müsste man dann doch aber die Anfrage per Einschreiben schicken, oder? Per eMail dürfte das doch nicht sonderlich wasserdicht sein.
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Rotznase

Dabei seit: 14.02.2006
Ort: Hinterm Mond
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.02.2006 15:44
Titel

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Guten morgen! * Mmmh, lecker... *
Mischpult hat geschrieben:
@Rotznase: Ist dieser Post dein Ernst? *Huch* Au weia!

Bedingt ja.
Das hier sicher nicht: Ooops

Mein Ich hat geschrieben:

Super Beispiel! Danke * Ich bin unwürdig * ...und, hast du jetzt wieder ein Posting mehr im Profil? * Du kannst mich mal... *

Das hier schon:
Mein Ich hat geschrieben:

In dem Fall, dass man eine Nichtbeantwortung des Schreibens als Zustimmung deutet, muss
natürlich eine angemessene Reaktionszeit eingeplant werden, bevor man die Logos verwendet.

und das auch:
Mein Ich hat geschrieben:

Selbstverständlich ist dadurch keine 100%ige, rechtliche Absicherung gewährleistet. Allerdings
sind gerade große Unternehmen sehr auf die Wahrung ihrer CI bedacht und werden deswegen
reagiern, wenn es ihnen nicht passt ihr Logo auf einem FlirtPortal zu sehen. Die werden übrigens
auch versuchen die Anzahl von (Teil-)öffentlichen Verfahren klein zu halten. *zwinker*

übrigens:
Mein Ich auf Seite 1 hat geschrieben:

An eurer Stelle würde ich die Firmen auf JEDEN FALL anschreiben. Am besten auf dem Postweg.
Die Firmen werden in der Regel antworten, wenn es um die Verwendung ihrer Logos geht
[...]
Die Firmen, die nicht möchten, dass ihr Logo verwendet wird werden sich auf jeden Fall melden.
Und zwar auch schriftlich.


Also warum sollte ich meine Posts nicht ernst meinen. Danke auch an Nimroy, dass er meine
These/Idee/was auch immer mit ein paar Fakten untermauert hat.

Gruß,
S.

PS: Zu dem Beispiel "habe abgebucht" <-> "werde abbuchen":
Danke an keks0ne und mcbethy. Genauso meinte ich es. War also doch nicht so müde, dass ich nicht
Herr meiner Sinne war Lächel
Demnach macht es schon einen Unterschied ob ich einfach Geld abbuche oder jemandem vorher die
Möglichkeit gebe zu intervenieren.

//Habe übrigens gerade mit einem Rechtsanwalt gesprochen und er meinte dass das "schon klar gehen dürfte"
DÜRFTE übrigens in Fett, dmit man mich nicht nachher wegen rechtsbverdrehung drankriegen kann *zwinker*

==> Am besten noch den eignen Anwalt fragen!


Gott zum Gruße,
S.


Zuletzt bearbeitet von Rotznase am Mi 22.02.2006 15:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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