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Sneer
Threadersteller
Dabei seit: 07.12.2008
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 05.07.2014 14:14
Titel Vertragsklausel Beschränkung des Kundenkreises |
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Ich wusste nicht wie ich es besser betiteln könnte. Aber sicherlich kennt Ihr die Verträge in denen bestimmte Firmen ähnlicher Branchen genannt werden, mit denen man bis zu 2 Jahre nach Auftragsabwicklung nicht zusammenarbeiten darf.
Weiß jemand wie die aktuellen Richtlinien diesbezüglich aussehen?
Sicherlich darf jeder Auftraggeber in seinen Vertrag aufnehmen was immer er möchte, mich würde nur generell interessieren, ab wo man speziell bei dieser Klausel stoppt sagen kann.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.07.2014 18:36
Titel
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Stichwort ist "Wettbewerbsverbot"
Arbeitgeber sollten sich aber genau überlegen, ob sie auch bereit sind die entsprechenden Vorraussetztungen zu schaffen, um diesen Anspruch durchzusetzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot#Voraussetzungen Z.B.:
Zitat: | ...
Im vereinbarten Zeitraum muss der ehemalige Arbeitgeber diese Einschränkung durch eine entsprechende monatliche Zahlung (mindestens die Hälfte des letzten Gehaltes) ausgleichen (Karenzentschädigung) (§ 74 Abs. 2 HGB).
... |
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst So 06.07.2014 01:17
Titel
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Mit Leuten, die derartige Ansprüche erheben, würde ich nicht 1 Sekunde zusammenabeiten. Mittelfinger zeigen und Tschüss!
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst So 06.07.2014 07:48
Titel
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@Top, du verwechselst Arbeitgeber und Auftragsgebet ...
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst So 06.07.2014 08:03
Titel
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für Auftraggeber und -nehmer (nicht Angestellte): ist alles frei verhandelbar.
Für Angestellte: wenn so etwas im Vertrag steht und dafür keine
Entschädigung vereinbart ist, ist das nach meinem Wissensstand unwirksam.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst So 06.07.2014 15:28
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: | @Top, du verwechselst Arbeitgeber und Auftragsgebet ... |
Ok, kann sein. Ich hatte die Frage so verstanden, als ginge es um einen Arbeitsvertrag. Mit Auftragsarbeiten hatte ich damit noch keine eigenen Erfahrungen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 07.07.2014 11:05
Titel
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Such mal nach den Begriffen "Kundenschutzklausel/Wettbewerbsverbot" und "Karenzentschädigung".
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