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Thema: Vertragsklausel Beschränkung des Kundenkreises vom 05.07.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertragsklausel Beschränkung des Kundenkreises
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Sneer
Threadersteller

Dabei seit: 07.12.2008
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: -
Verfasst Sa 05.07.2014 14:14
Titel

Vertragsklausel Beschränkung des Kundenkreises

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Ich wusste nicht wie ich es besser betiteln könnte. Aber sicherlich kennt Ihr die Verträge in denen bestimmte Firmen ähnlicher Branchen genannt werden, mit denen man bis zu 2 Jahre nach Auftragsabwicklung nicht zusammenarbeiten darf.

Weiß jemand wie die aktuellen Richtlinien diesbezüglich aussehen?
Sicherlich darf jeder Auftraggeber in seinen Vertrag aufnehmen was immer er möchte, mich würde nur generell interessieren, ab wo man speziell bei dieser Klausel stoppt sagen kann.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.07.2014 18:36
Titel

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Stichwort ist "Wettbewerbsverbot"

Arbeitgeber sollten sich aber genau überlegen, ob sie auch bereit sind die entsprechenden Vorraussetztungen zu schaffen, um diesen Anspruch durchzusetzen: *zwinker*
http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot#Voraussetzungen Z.B.:
Zitat:
...
Im vereinbarten Zeitraum muss der ehemalige Arbeitgeber diese Einschränkung durch eine entsprechende monatliche Zahlung (mindestens die Hälfte des letzten Gehaltes) ausgleichen (Karenzentschädigung) (§ 74 Abs. 2 HGB).
...
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.07.2014 01:17
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Mit Leuten, die derartige Ansprüche erheben, würde ich nicht 1 Sekunde zusammenabeiten. Mittelfinger zeigen und Tschüss!
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.07.2014 07:48
Titel

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@Top, du verwechselst Arbeitgeber und Auftragsgebet ...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.07.2014 08:03
Titel

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für Auftraggeber und -nehmer (nicht Angestellte): ist alles frei verhandelbar.

Für Angestellte: wenn so etwas im Vertrag steht und dafür keine
Entschädigung vereinbart ist, ist das nach meinem Wissensstand unwirksam.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.07.2014 15:28
Titel

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Frank Münschke hat geschrieben:
@Top, du verwechselst Arbeitgeber und Auftragsgebet ...


Ok, kann sein. Ich hatte die Frage so verstanden, als ginge es um einen Arbeitsvertrag. Mit Auftragsarbeiten hatte ich damit noch keine eigenen Erfahrungen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 07.07.2014 11:05
Titel

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Such mal nach den Begriffen "Kundenschutzklausel/Wettbewerbsverbot" und "Karenzentschädigung".
 
 
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