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Thema: versicherung bei fehlern? vom 05.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> versicherung bei fehlern?
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wipeout
Threadersteller

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Verfasst Mo 05.02.2007 10:53
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versicherung bei fehlern?

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aloha,

zuerst: nein ich habe (noch) keine fehler gemacht, aber meine frage lautet wie folgt:
wie bin ich als angehender arbeitnehmer bei fehlern, die ich evtl bei einem auftrag mache, versichert und wie ist entsprechend mein arbeitgeber versichert?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 05.02.2007 10:55
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Google: Betriebshaftpflicht
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wipeout
Threadersteller

Dabei seit: 19.05.2005
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Verfasst Mo 05.02.2007 11:12
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vielen dank
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Verbalinjurie

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Verfasst Di 06.02.2007 08:08
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Ich frage mich ob eine Betriebshaftpflicht auch zahlen würde, wenn man unbeabsichtigt Urheberrecht verletzen würde und daraus Forderungen entstehen. Eigentlich schon oder?
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Mac

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Verfasst Di 06.02.2007 08:16
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du sagst es: unabsichtlich. Darum Betriebshaftpflicht. Wenn du die zb Landkarten bei Map24 klaust und in das Layout einbaust, könnte man grobe Fahrlässigkeit unterstellen, denn das sollte mittlerweile jeder wissen. Dann wärst du dran.

Vorsätzliche Vergehen sind immer augeschlossen.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.02.2007 09:43
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Naja stellen wir uns vor ich würde ein Bild verwenden, von dem ich dachte es wäre Public Domain (jemand hats fälschlich bei Wiki als PD eingestellt), oder mein neues Logo ähnelt dem einer großen amerikanischen Firma, die ich zuvor noch nie gesehen habe. Dann müsste die Privat oder Berufshaftpflicht doch aufkommen oder? Wenn schon nicht die Rechtschutz einspringt *Schnief*
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.02.2007 10:16
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Nimroy hat geschrieben:
Google: Betriebshaftpflicht


Verbalinjurie hat geschrieben:
Ich frage mich ob eine Betriebshaftpflicht auch zahlen würde, wenn man unbeabsichtigt Urheberrecht verletzen würde und daraus Forderungen entstehen. Eigentlich schon oder?


Nein, in solchen Fällen zahlt die Betriebshaftpflicht nichts.
Die zahlt nur wenn du beim Kunden in dessen Firma vor lauter Aufregung
(also mal angenommen nach der 16. Änderung, weil es seiner Frau so noch
immer nicht gefällt) deine Tasse Kaffee auf den Teppichboden verschüttest
oder seine Blumenvase vom Schreibtisch fegst.

Es gibt eine Vermögensschadenhaftpflicht (sehr sehr teuer) die (von deiner Firma)
abgeschlossen werden kann.
Die würde aber auch nicht in solch genannten Fällen zahlen.
Nur wenn z.B. eine Auflage produziert wird und es wurde nicht die vom Kunden
freigegebene Version von dir zur Druckerei geschickt (...Fehler im PDF oder
falsche Bilder drin usw.) greift diese Versicherung und zahlt die Druckkosten.

Bei Landkartenklau von map24 oder dem Logonachbau von Coco-Cola hilft dir
leider gar nichts - da würde auch deine Rechtschutzversicherung (die auch nur
für die Prozess- und Gerichtskosten aufkommen würde) mit dem Kopf schütteln...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.02.2007 11:42
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so isses. ne wirkliche absicherung gegen sowas gibt es nicht. das ist und bleibt dann unternehmerisches risiko. je nachdem welche gesellschaftsform das unternehmen hat, haftet der chef dann mit dem gesellschafts und teilweise auch mit seinem privatvermögen - auch für dinge, die mitarbeiter "anstellen"...
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