mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 02:35 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Veröffentlichung von Fotoaufnahmen von Lehrgangsteilnehmern vom 12.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Veröffentlichung von Fotoaufnahmen von Lehrgangsteilnehmern
Autor Nachricht
chrisschmid
Threadersteller

Dabei seit: 12.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 12.04.2007 21:16
Titel

Veröffentlichung von Fotoaufnahmen von Lehrgangsteilnehmern

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich bin Webmaster bei einer Hilfsorganisation. Nun möchten wir für die Gestaltung unserer neuen Website Aufnahmen die wir bei Lehrgängen von den Teilnehmern sowie den Ausbildern (Erste Hilfe usw.) gemacht haben auf der Website veröffentlichen. Die Lehrgangsteilnehmer sind zu erkennen, sie werden fotografiert, wenn sie irgendwelche Massnahmen (z.B. Reanimation an einer Puppe, oder ähnliches) durchführen.
Der Fotograf ist ebenfalls ein hauptamtlicher Angestellter in unserer HiOrg.

Muss ich von den fotografierten Personen (die mit Gesicht sichtbar sind) und/oder dem Fotograf mir eine schriftliche Einverständniserklärung besorgen?

Ich habe im I-Net etwas recherchiert habe aber leider nichts passendes dazu gefunden, wäre toll, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt. Da ich als Webmaster schliesslich für die veröffentlichten Aufnahmen verantwortlich bin, würde ich mich da ganz gerne absichern.

Wenn ich Bilder von Mitarbeitern auf unserer Website veröffentlichen möchte, muss ich mir dies doch ebenfalls genehmigen lassen, oder sehe ich das falsch?

Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe

Chris

PS: Ich weiss, das sind viele Fragen, nur ich möchte mich da wirklich absichern


Zuletzt bearbeitet von chrisschmid am Do 12.04.2007 21:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.04.2007 21:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Chris,

ja du hast vollkommen Recht, du brauchst in deinem Fall die schriftliche Einwilligung der Abgelichteten es sei den es gab ein Teilnahmevertrag in dem das schon geregelt wurde. Gleiches gilt auch für Mitarbeiter. in 90% aller Fälle oder mehr wird rein gar nichts passieren wenn du das nicht machst weil schlichtweg niemand stört aber davon kann man leider nicht ausgehen wenn man am Ende nicht das nachsehen haben möchte.

ZIM
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
chrisschmid
Threadersteller

Dabei seit: 12.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 12.04.2007 22:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke für die schnelle Antwort.

Gibt es für solche Genehmigungen irgendwo Vordrucke oder kann/muss ich das selbst verfassen?

Wenn ja, was muss ich dabei beachten?

Chris
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.04.2007 22:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Einen einfache Vorlage dafür habe ich vor einiger Zeit mal auf bei einer Photoseite gesehen: Bildnisvertrag
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD
Veröffentlichung von Fotos aus Fotowettbewerb
Veröffentlichung von externen Links (Screenshots)
[Recht] Veröffentlichung von DJ Mixtapes/ bzw RMXes?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.