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Martin M83
Threadersteller
Dabei seit: 02.01.2008
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Verfasst Sa 18.10.2008 20:25
Titel Veröffentlichung von externen Links (Screenshots) |
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Hallo alle zusammen,
ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn man externe Links auf der eigenen Seite als Screenshots veröffentlicht. D.h. die Links sollen in Form einer bildlichen Darstellung der verlinkten Seite dargestellt werden (wie z.b. bei cssmania.com, oder cssremix.com).
Ist hierfür eine Erlaubnis des Websitebetreibers erforderlich?
Vielen Dank und Gruss
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elchivato
Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Mal hier, mal da.
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 18.10.2008 23:32
Titel Re: Veröffentlichung von externen Links (Screenshots) |
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Martin M83 hat geschrieben: | Hallo alle zusammen,
ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn man externe Links auf der eigenen Seite als Screenshots veröffentlicht. D.h. die Links sollen in Form einer bildlichen Darstellung der verlinkten Seite dargestellt werden (wie z.b. bei cssmania.com, oder cssremix.com).
Ist hierfür eine Erlaubnis des Websitebetreibers erforderlich?
Vielen Dank und Gruss |
Hallo,
ich möchte kurz klar stellen, dass ich hier keine rechtsverbindliche Beratung gebe, sondern nur meine persönliche Meinung ausdrücke. So weit mir bekannt ist, gibt es kein Urteil oder Gesetz, welches es eindeutig verbietet Screenshots zu reinen Informationszwecken zu veröffentlichen. Was aber nicht heißt, dass es rechtens sein muss.
Werke im Sinne UrhG sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Dazu kann auch ein Webseiten(Design) gehören, die notwendige Schöpfungshöhe mal vorausgesetzt. Es gibt für Webseiten aber noch keine Urteile. Bei Werken ist zu beachten, dass es nicht allein um die Optik geht. Eine Webseite kann z.B. auch als Sprachwerk geschützt sein.
Um in dieser Grauzone des Urheberrechts seinen Guten Willen zu bekunden, solltest du bei jedem Screenshot um Erlaubnis fragen. Werden die Screenshots automatisch von einem Script erstellt, dann würde ich mindestens die Quelle und den Urheber deutlich sichtbar am Screenshot anbringen.
Sollte auf den Screenshots urheberrechtlich geschütztes Material zu sehen sein, sollte in jedem Fall die Einwilligung des Urheber eingeholt werden.
Da bei einer reinen, bebilderten Linksammlung keine Eigenleistung (kein selbständiges Sprachwerk) vorliegt, gilt hier meines Erachtens auch nicht das Zitatrecht, UrhG § 51 Zitate.
In jedem Fall stellt ein Screenshot eine Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung dar, welche bei urheberrechtlich geschützten Werken klar geregelt sind.
BG
elchivato
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Martin M83
Threadersteller
Dabei seit: 02.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 19.10.2008 18:42
Titel
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Hallo und vielen Dank für deine Antwort.
Ich frage mich nur, wie es Design-Showcases machen. Diese stellen doch auch überwiegend Screenshots fremder Webseiten oder Logos ins Internet. Ich denke kaum, dass diese bei jedem Betreiber um Erlaubnis fragen oder die Inhalte auf urheberrechtlich geschütztes Material prüfen bzw. es überhaupt prüfen können.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.10.2008 14:51
Titel
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Martin M83 hat geschrieben: | Ich frage mich nur, wie es Design-Showcases machen. |
Da werden sich die Seitenbetreiber so absichern, dass jeder, der ein Design hochladen will, warscheinlich vorher eine Erklärung anklicken muss, in dem er versichert, die Rechte an dem Bild zu haben.
So ist es z. B. bei Bildagenturen wie Fotolia. Da geht kein Upload ohne diese Erklärung.
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status4
Dabei seit: 01.10.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 20.10.2008 14:55
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Da werden sich die Seitenbetreiber so absichern, dass jeder, der ein Design hochladen will, warscheinlich vorher eine Erklärung anklicken muss, in dem er versichert, die Rechte an dem Bild zu haben.
So ist es z. B. bei Bildagenturen wie Fotolia. Da geht kein Upload ohne diese Erklärung. |
Das bringt einem nur leider nichts.
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Martin M83
Threadersteller
Dabei seit: 02.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 20.10.2008 20:02
Titel
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Ja mir ist schon klar, dass bei Fotos eine Zustimmung erforderlich ist. Aber ich würde nur ein Screenshot von der Seite zu der der Link führt anzeigen wollen. Wo ist der Unterschied, ob ich einen normalen Link angebe oder den Link als Bild darstelle? Ein Css-Showcase ist ja auch nichts anderes als eine Linksammlung mit einer Vorschau.
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elchivato
Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Mal hier, mal da.
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.10.2008 21:30
Titel
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Martin M83 hat geschrieben: | Wo ist der Unterschied, ob ich einen normalen Link angebe oder den Link als Bild darstelle? Ein Css-Showcase ist ja auch nichts anderes als eine Linksammlung mit einer Vorschau. |
Vermutlich ist der Unterschied marginal. Dennoch zieht deine Website einen Nutzen aus der bildlichen Darstellung fremder Werke. Und im Falle einer urheberrechtlich schützenswerten Seite wäre dies ein Verstoß gemäß dem UrhG. Das Wort Monalisa kann jeder auf seiner Website unterbringen. Ein Bild dieses Gemäldes wäre statt dessen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers darstellbar. Wenn jemand nicht möchte, dass du auf seine Seite verlinkst, dann kann er dir, aus der unerlaubten Vervielfachung oder Verbreitung seines Webdesigns auf deiner Seite, einen Strick drehen und dich erst einmal abmahnen. Ob diese Abmahnung vor einem Gericht bestand haben würde ist unklar. Aber den Ärger hättest du erst einmal.
Die Frage ist ja auch, ob die Showcase-Seiten automatisch generiert werden oder ob die dargestellten Seiten von ihrem Urheber dort angemeldet wurden. Frag doch dort mal direkt nach, wie diese Seiten mit dem Copyright verfahren.
BG
elchivato
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