melonyellow
Threadersteller
Dabei seit: 21.08.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 07.02.2009 20:26
Titel Verletzung der Wortmarke? (Textildruck) |
|
|
Hallo,
mich interessiert eure Meinung zu folgender Angelegenheit.
Ich bin Urheber dieses Motivs LINK und plane eine kommerzielle Nutzung im Bereich Textildruck. Wäre das eine Verletzung der Wortmarke »MINI« (Inhaber: Bayerische Motoren Werke AG)? Die entsprechende Bildmarke (neue Version des alten Flügellogos von Rover) dürfte hier vermutlich jedem bekannt sein. Das Wort »Mini« (siehe Motiv) zu benutzen ist vermutlich nicht das Problem, aber wie ist das Ganze mit einem möglichen oder offensichtlichen Bezug zum gleichnamigen Automobil zu beurteilen?
Mir ist natürlich klar, daß ich hier keine rechtsverbindliche Aussage bekomme. Aber vielleicht kann ich mir eine kostenpflichtige Beratung vorerst ersparen, wenn die Sachlage eurer Meinung nach eindeutig ist.
Volker
|
|
Lando
Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 07.02.2009 23:52
Titel
|
|
|
markenmagazin.de hat geschrieben: | Geschützt sind nämlich nicht nur mehr oder weniger bekannte Marken (z.B. Milky Way, Brandt, Ahoi-Brause, Pril, Bärenmarke, Jägermeister, Trabant, Becks, Klosterfrau, Hipp)... |
Soweit ja durchaus nachvollziehbar.
Zitat: | ...sondern eben oft auch Alltagsbegriffe (z.B. Miststück, Luder, Chaos, Angel, Pitbull, F.C.U.K., Bufallo, Mustang, Elternhaus). |
Wenn ich also Shirts verkaufe, die ein Bild meiner Ex zeigen unter dem "Miststück" steht, dann kann mich also irgendwer wegen Markenrechtsverletzung abmahnen?
Denen hat doch echt wer in's Hirn gep**t!
Wenn meine Ex mich deswegen verklagt, verstehe ich das ja noch... aber Wortmarke?
Und was ist das mit "Elternhaus"??? Da hat wohl einer zuviel
@melonyellow
Da sich Dein Motiv ja durchaus auf das Auto "Mini" bezieht, egal ob den Classic oder das seltsame Ding von BMW, wäre ich überaus vorsichtig. Ich denke da ist die Investition in eine rechtsverbindliche Aussage durchaus ratsam.
|
|