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Nachricht |
Eisensafran
Threadersteller
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Regensburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.10.2010 19:06
Titel Verkehrsschild in Werbung verwenden. |
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Ich würde gerne das Verkehrsschild "Schnee- und Eisglätte" verwenden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_113.svg
Darf ich das so ohne Weiteres? Laut wikipedia ist zwar das Schild gemeinfrei, aber es ist immernoch ein amtliches Symbol. (Beispielsweise darf ich ja ein amtliches Siegel oder Hochheitszeichen auch nicht ohne Genehmigung verwenden.)
Ich würde außerdem gerne das Rot im Dreick abändern. Ändert das was an der Rechtslage?
(Mir ist bewusst, dass ein Verkehrsschild wirklich nicht den Zenit der Kreativität darstellt, aber der Kunde ist König )
Zuletzt bearbeitet von Eisensafran am Di 05.10.2010 19:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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freigestellt
Dabei seit: 06.06.2007
Ort: Niedersachsen
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.10.2010 19:32
Titel
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Zitat: | Nach Par 5 UrhG genießen amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Par unterscheidet zwischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen etc. (Abs. 1) und anderen amtlichen Werken, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (Abs. 2). Die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe (Par 62) sind nur auf die amtlichen Werke nach Abs. 2 anzuwenden.
Nach Schricker/Katzenberger (Kommentar zum Urheberrecht) ist auf amtliche Verkehrszeichen, die ja Teil der StVO sind, der Abs. 1 anzuwenden, nach Haberstumpf (Handbuch des Urheberrechts) dagegen sind die Verkehrszeichen ein typisches Beispiel für amtliche Werke im Sinne von Abs. 2.
Wie erklärt sich dieser Unterschied?
Ganz einfach, beide haben Recht. Das einzelne von befugten Stellen aufgestellte Verkehrszeichen ist nach h. M. eine Allgemeinverfügung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das passt zum Kommentar von Haberstumpf. Das einzelne Zeichen ist keine Rechtsnorm, sondern ein Verwaltungsakt. Es ist davon auszugehen, dass die ordnungsgemäß aufgestellten Schilder auch unabhängig vom Urheberrecht nicht von unbefugten Personen verändert werden dürfen.
Das Design der Zeichen ist dagegen in der StVO festgelegt und nimmt damit an deren Normcharakter teil (vgl. Schricker/Katzenberger). |
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Eisensafran
Threadersteller
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Regensburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.10.2010 21:30
Titel
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Alles klar. Ich lass es sein.
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lumen
Dabei seit: 17.02.2007
Ort: HH
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.10.2010 22:00
Titel
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Dieses Verkehrszeichen ist seit 1.9.2009 nicht mehr Teil der StVO.
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Eisensafran
Threadersteller
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Regensburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.10.2010 10:03
Titel
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Zitat: |
Ab 1. September 2009 ist dieses Schild nicht mehr im § 40 Abs. 6 und 7 StVO geführt, kann aber weiterhin von Behörden im Bedarfsfall angeordnet werden.
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Nachdem es noch benutzt werden kann, wird sich rechtlich wohl nicht die Welt ändern.
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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.10.2010 12:31
Titel
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Ne große Autowerkstattkette hatte das auch mal in der Werbung.... Auch der ADAC hat regelmäßig irgenwelche Verkehrszeichen auf seinen Heften... ich glaube kaum, dass die Behörde abmahnunungen schickt?!?
Verändere es doch einfach ein klein wenig....
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johnny love
Dabei seit: 19.03.2004
Ort: Los Angeles, CA
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.10.2010 16:42
Titel
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wir haben schon oft verkehrsschilder, ortseingangsschilder, etc für prospekte und sonstige werbemittel benutzt. hat noch nie ein hahn nach geschrien... auch ohne absprache....
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hellgold
Dabei seit: 05.10.2006
Ort: Duesseldorf
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.10.2010 09:32
Titel
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würde es einfach einsetzen.
Um ganz sicher zu gehen nimm halt ne andere Randfarbe?!
Hab neulich auch ein Schild für ein Logo eingesetzt und die Farben geändert - geht.
Gruß
HG
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