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Thema: Vereinbarung Nutzungsrechte vom 14.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vereinbarung Nutzungsrechte
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Freyheit78
Threadersteller

Dabei seit: 23.09.2010
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Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 14.10.2010 11:05
Titel

Vereinbarung Nutzungsrechte

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Hallo!

ich hätte da mal eine Frage!

Ich habe eine Imagebroschüre gestaltet und mein Kunde hätte gerne über Broschüre und integrierte
Bilder (eigene Fotos) eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzungsrechte.

Jetzt hab ich mir mal von Bildagenturen die Rechtstexte angesehen um mir einen Überblick zu verschaffen
wie mal sowas schreibt.

Da ich das ja ordentlich und rechtskräftig anlegen will bin ich am zweifeln ob ich das überhaupt auf eigene
Faust anlegen darf.

Eine Bekannte die selbst Grafikdesignerin ist meinte – überleg Dir was Du drinstehen haben willst und
schau Dir die Paragrafen in Bezug auf Urheberrecht und Nutzungsrecht oder Exklusivrechte an und schreib
Dir was raus.

Meine Frage – sollte man wirklich so vorgehen oder ist es besser einen Anwalt hinzuzuziehen.
Wenn ja was kostet das? Oder hat einer von Euch sowas auch schon selbst aufgesetzt?

Viele Grüße freu mich auf Antwort!

[color=#8ae8e7][size=9]EDIT by ines: Verschoben in Recht.[/size][/color]


Zuletzt bearbeitet von ines am Do 14.10.2010 11:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Do 14.10.2010 11:30
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Du kannst doch einfach mit dem Kunden abstimmen, für was die Imagebroschüre verwendet wird, welche Auflage, was alles mit den Fotos gemacht werden darf, ob die nur dort Verwendung finden oder noch auf der Internetseite oder sonst wo. Wenn das alles abgesprochen ist, schreibst du es auf. Fertig, Unterschrift drunter, dann ist die Nutzung besprochen.

Dafür brauchst du keinen Anwalt, das kannst du einfach so machen. Wenn du eben hinterher merkst, oh ich hab wohl was vergessen, ist es natürlich doof, also vorher genau überlegen, was geregelt werden soll.

Es ist eben eine Auftragsbestätigung, was du alles machst und was der Kunde zu liefern hat, was er mit dem Endergebnis machen darf, was du für Pflichten hast, wann wie viel zu zahlen ist, ob es Korrekturschleifen gibt usw. Eben alles, was wichtig ist, lieber n Satz zuviel als zu wenig.

Den Anwalt bräuchtest du, wenn es um neue AGB geht. Aber davon hast du nichts geschrieben. Die würde ich nicht mal eben selber aufsetzen, da geht es um zu viel.
 
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Freyheit78
Threadersteller

Dabei seit: 23.09.2010
Ort: Worms
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 14.10.2010 12:04
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Nein AGB ist das nicht.

So wie Du in Deiner Mail geschrieben hast.
Auflage
Verwendung
Ort
Zeitrahmen
etc.

OK... dann versuch ich das mal.

Vielen Dank *bäh*
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 14.10.2010 12:35
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Es gibt ja verschiedenen Nutzungsarten, einfach oder ausschließlich, du kannst es zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzen, eben so, wie die Verwendung benötigt wird.
 
Freyheit78
Threadersteller

Dabei seit: 23.09.2010
Ort: Worms
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 14.10.2010 12:47
Titel

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Du hättest nicht einmal ein Beispiel für mich?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.10.2010 12:53
Titel

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Nur ein bißchen Googeln:
http://www.designerdock.de/extras/recht-in-der-kommunikationsbranche/nutzungsrechte:-musterklauseln
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 14.10.2010 13:04
Titel

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Bitte schön *hehe* Grins
Nimroy war schneller. Da solltest du schon viel finden.[/code]


Zuletzt bearbeitet von am Do 14.10.2010 13:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Freyheit78
Threadersteller

Dabei seit: 23.09.2010
Ort: Worms
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 14.10.2010 14:12
Titel

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Das ist ja klasse. Danke!

Werd mich dann mal einlesen.

Viele Grüße
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