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Thema: Urteil:Forenbetreiber haften auch ohne Kenntnis für Beiträge vom 06.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urteil:Forenbetreiber haften auch ohne Kenntnis für Beiträge
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Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 10:54
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@pRiMUS

Du redest davon, das nach Kenntnisnahme (Mods etc gelöscht werden soll) d.h. z.b. auch das man eine Mail oder einen Anruf bekommt, mit dem Hinweis dieses oder jenes zu entfernen.

Das Urteil besagt aber, dass man sogar ohne Kenntnis haftet! d.h. jeder Gästebuch, Shoutbox, Blog, Chat und Forumbetreiber steht mit einem Fuss im Gefängnis, weil er ja auch irgendwann mal schlafen muss...

Wobei das garantiert nicht so bleiben wird, denn ich glaube nicht das diveres grosse Firmen ihre Communities und Onlineplattforem dichtmachen wollen.
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kowalski

Dabei seit: 23.07.2002
Ort: mannheim
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 10:55
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Nimroy hat geschrieben:
Sicher, sowas muss von Fall zu Falle netschieden werden und im Kern geb ich dir Recht.

Eine gesetzliche Grundsatzentscheidung öffnet in meinen Augen gleich wieder windigen Anwälten Tür und Tor für neue Abmahnwellen. Und wir Moderatoren sind ja keine Volljuristen. Was wir durchgehen lassen ist evtl immer noch ein Rechtsverstoß. Auf alle Fälle ein heikles Thema mit dem Hang zur Überreglemetierung.


ist doch toll! dann können die sich jetzt den content den sie abmahnen wollen gleich selbst erstellen und müssen nicht warten bis der seitenbetreiber einen fehler macht! *Thumbs up!*

ne mal im ernst. selbst bei kommerziellen foren ist das doch ab einer gewissen größe unmöglich alle posts zu checken und freizuschalten. das wäre ein viel zu hoher finanzieller aufwand für eine nebenleistung. aber was noch viel schlimmer ist, das urteil würde sich ja auch auf seiten wie diese beziehen. foren die wohl kaum gewinn abwerfen aber trotzdem viele user haben. naja ich gehe davon aus, dass das urteil noch gekippt wird weil es wie schon gesagt gegen eu richtlinien verstößt und selbst mit dem TDG nicht wirklich in einklang zu bringen ist.

hier noch ein TP-artikel dazu:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21505/1.html
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 10:58
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wir reden hier ja jetzt nicht von den foren wo 2 beiträge am tag geschrieben werden, aber auch die sind haftbar. und ich bin mir sicher, wenn ein beitrag zeitnah gelöscht wird (innerhalb eines tages halt), kann der betreiber sagen, er habe nach bestem gewissen gehandelt.

wie gesagt, man kann nicht etwas zur verfügung stellen, aber die verantwortung von sich weisen (kommerz jetzt mal hin oder her).

da kam doch mal ein bericht, wo eien illegale rechte band von der npd irgendwo angeheuert wurde zum auftreten. dort wurde ja auch der "betreiber" "belangt" ...
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 11:13
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Schwachsinn *Huch*
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 11:30
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Zitat:
und ich bin mir sicher, wenn ein beitrag zeitnah gelöscht wird (innerhalb eines tages halt), kann der betreiber sagen, er habe nach bestem gewissen gehandelt.


@pRiMUS: Du scheinst entweder das Urteil nicht gelesen zu haben oder Du verstehst es nicht. Genau wo Du Dir sicher bist sagt das Gericht leider was anderes.

Zitat:
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich.


Sprich jeder Beitrag muesste von einem Mod gelesen werden, bewertet werden und wird erst anschliessend freigeschaltet.


Man sollte auch nicht vergessen wer hier geklagt hat * Ich bin ja schon still... *
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Famous

Dabei seit: 10.07.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 14:21
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Da bin ich aber froh dass meine "Foren" oder primär besuchten Foren in Österreich liegen.

YES! *ha ha* *ha ha* *hehe* * huduwudu! *
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 17:46
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Besonders gut fand ich den Hinweis im Spiegel-Artikel von einem Rechtsanwalt:

Vetters Lawblog hat geschrieben:
"Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"
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KCie

Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2005 17:52
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@pRiMUS:

das hier ist doch auch ein "kommerzielles forum" (nehm ich mal an, da hier ständig pop-ups aufgehen Grins )

bin dafür, dass du einen tag lang (24h) jeden beitrag im ot liest/überprüfst
• du bekommst jeden ot-beitag - vor veröffentlichung - zur prüfung und sollst ihn zeitnah* freigeben

falls das klappt, kannst du den job weitermachen, (selbstverständlich ehrenamtlich)
falls nicht, solltest du deine meinung nochmal überdenken.

war nur mal so ein denkanstoß



(*wie lang würdest du als user auf das erscheinen deines beitages warten wollen?)
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