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Thema: Urlaubsanspruch nach Übernahme aus Ausildung!? vom 13.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urlaubsanspruch nach Übernahme aus Ausildung!?
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 20:26
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Mischpult hat geschrieben:
@frank:

yvee hat geschrieben:
denn mein chef lässt die mal frech alle verfallen..


der scheints ja nicht zu wissen


Sie aber auch nicht, denn mit dem Chef gesprochen hat sie
anscheinend ja noch nicht.
Gibt es da handfeste Belege von Arbeitskollegen, denen genau
das widerfahren ist? Nicht nur Sprüche vom Hörensagen...?

Am einfachsten ist es doch jetzt einen Urlaubsantrag zu stellen.
Gleich mit der Angabe "15 Arbeitstage vom 1.11.05 bis einschl.
19.11.05 und 15 Arbeitstage vom 20.12.05 bis einschl. 11.1.06"
(angenommene 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch,
Heiligabend + Silvester zählen dabei als halbe Arbeitstage).
So, und dann wird ja ein VERBINDLICHER Kommentar von Seiten
der Geschäftsführung kommen.

Und da ihr der Haufen hier nett gemeinter Ratschläge und Parolen
auch nicht viel weiter helfen wird, soll sie sich doch einfach schon
mal die entsprechenden Google-Seiten im Arbeitsrecht durchlesen.

Damit kann sie jedenfalls eher argumentieren als mit einigen der
auch hier abgegebenen gut gemeinten aber trotzdem unwissenden
Kommentare... Lächel
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.10.2005 00:35
Titel

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Richtig. Grundlage ist das Arbeitsrecht. Und da sollte man mal nachlesen.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/urlaub.php?navid=10


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 14.10.2005 00:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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yvee
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 14.10.2005 10:53
Titel

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@ frank. sachmal is doch logisch daß der erste mit dem ich gesprochen habe mein chef war! er sagte urlaub is weg und das hab ich nicht geglaubt..drum meine fragen an ihk, schule und hier.

urlaubsanträge gibt es bei uns nicht (will er auch nicht einfühern, trotz meiner bitte) und kollegen habe ich auch keine, denn ich bin die einzige festangestellte.

habe mir vom wirtschaftsministerium vor ein paar tagen eine broschüre über arbeitsrecht angefordert, werde aber auch im netz noch einmal nachschauen.

danke für eure hilfe!!*


Zuletzt bearbeitet von yvee am Fr 14.10.2005 11:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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