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Thema: Urlaub nehmen für Studienfahrt? vom 07.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urlaub nehmen für Studienfahrt?
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Alex
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.05.2009 16:49
Titel

Urlaub nehmen für Studienfahrt?

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Wir machen wie so viele auch eine Studienfahrt. Nun wurde ich aufgefordert mir dafür Urlaub zu nehmen.

Das BBiG sieht allerdings folgendes vor:


Zitat:

BBiG § 7 Freistellung
--------------------------------------------------------------------------------
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.


Da die Fahrt eine ausgewiesene Studienfahrt ist, fällt sie unter "Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte" und somit müsste ich freigestellt werden.

Ist das so oder liege ich da falsch?
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Alex
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.05.2009 20:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hat sich erledigt, mein Klassenlehrer hat inzwischen geantwortet:

Man muss sich definitiv KEINEN Urlaub nehmen, da [siehe BBiG §7] und die Studienfahrt zu den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zählt.
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