Alex
Threadersteller
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.05.2009 16:49
Titel Urlaub nehmen für Studienfahrt? |
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Wir machen wie so viele auch eine Studienfahrt. Nun wurde ich aufgefordert mir dafür Urlaub zu nehmen.
Das BBiG sieht allerdings folgendes vor:
Zitat: |
BBiG § 7 Freistellung
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Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
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Da die Fahrt eine ausgewiesene Studienfahrt ist, fällt sie unter "Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte" und somit müsste ich freigestellt werden.
Ist das so oder liege ich da falsch?
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