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Thema: Urheberrechtsfrage vom 22.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechtsfrage
Autor Nachricht
123456
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2006
Ort: Dresden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.11.2008 15:51
Titel

Urheberrechtsfrage

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Hallo, hab eine kurze Frage.
Und zwar hatte sich ein potenzieller Kunde bei mir gemeldet und hatten bereits über ICQ Preis etc ausgemacht.
per Mail hab ich Ihm ein Kostenvoranschlag zugesendet und einen ersten Designentwurf. Abgemacht war: nach dem designentwurf zahlt er mir etwas im vorraus und dann mach ich mich an den Code. Noch ein zwei Änderungen soltel ich am Designentwurf durchführen udn dann sollte es losgehen. jedoch hat er sich dann nie mehr gemeldet etc.
FTP-Zugangsdaten stimmen auch nicht mehr.
Denke mal er hat nun jemand anders gefunden. Ich habe für den Kostenvoranschlag keine bestätigung von Ihm. Wenn seine Seite also genau meinem Entwurf entsprechen wird, kann ich dagegen rechtlich vorgehen?

Gab doch mal irgendwo einen Thread, wo drüber diskutiert wurde, wie man bei solchen Sachen vorgeht. Also dass die fertige Seite erstmal auf meinem eigenen Server legit, damit der kudne sich nicht den Code schnappen kann und sich in Luft auflöst... Find den aber nichtmehr...

Danke 123456
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.11.2008 15:56
Titel

Re: Urheberrechtsfrage

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Regel #1: Schriftlich.
Regel #2: Siehe 1.
Regel #3: Wenn #1 nicht zutrifft, besser fuer die Zukunft lernen.

Wie auch immer: wenn Du ohne etwas Schriftliches einen Entwurf fertigst und Dich an die Arbeit machst, brauchst Du Dich ueber die Konsequenzen nicht wundern.

123456 hat geschrieben:
Also dass die fertige Seite erstmal auf meinem eigenen Server legit, damit der kudne sich nicht den Code schnappen kann und sich in Luft auflöst...


Naja - wenn Du irgendwohin ein fertiges HTML/CSS-Geruest (ohne Skriptsprachenteil) pappst, ist das voellig egal, wo das Zeug liegt. Rechtlich gesehen ist das auch immer eine Fall-Frage (Stichwort Schoepfungshoehe).


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Sa 22.11.2008 15:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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123456
Threadersteller

Dabei seit: 15.01.2006
Ort: Dresden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.11.2008 16:07
Titel

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Ja schriftlich sollte mans immer machen - habn halt vertraut.
deswegen jammere ich ja auch nicht rum. wird mir sicher nicht nochmal passiern.

also wenn er genau meinen entwurf nimmt, kann ich nix machen? naja pech gehabt...


naja html/css gerüst ist klar...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 25.11.2008 16:03
Titel

Re: Urheberrechtsfrage

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123456 hat geschrieben:
Und zwar hatte sich ein potenzieller Kunde bei mir gemeldet und hatten bereits über ICQ Preis etc ausgemacht.
per Mail hab ich Ihm ein Kostenvoranschlag zugesendet und einen ersten Designentwurf. Abgemacht war: nach dem designentwurf zahlt er mir etwas im vorraus und dann mach ich mich an den Code.


alle wichtigen fehler habe ich mal markiert Grins. interessant ist der kursive teil. wenn man das geregelt hat, ist es für beide seite nicht verkehrt so vorzugehen. du handelst mit dem kunden quasi einzelne phasen aus. jede phase wird in vorkasse bezahlt. der kunde weiß, das du deinen job machst und du hast die erste kohle im sack. hält sich einer der beiden vertragspartner nicht daran, kann man problemloser auseinander gehen.

wie du schon erkannt hast, hat das alles mit vertrauen nichts zu tun. bei geschäften/frauen/geld hört die freundschaft auf muahaha .

du kannst natürlich versuchen etwas dagegen zu tun und somit verhindern das er dein layout verwendet. aber die aussichten sind schlecht, da du auch erst einmal beweisen must, was von dir kommt und welche absprachen getroffen wurden. immerhin hast du bereitwillig ein layout mit dem kostenvoranschlag gesendet (kostenlos).
 
mr.quick

Dabei seit: 26.07.2007
Ort: Duisburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 20:27
Titel

antwort...

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eventuell waren zuviele Rechtschreibungsfehler der Grund für den Rückzieher...
wenn Du deine Leistung / Entwurf erbracht hast, so kannst Du diese auch in Rechnung stellen.
Zur Frage des urheberrechtlichen Schutz.. wäre zu klären ob die erforderliche geistige Schöpfungshöhe erreicht ist..
damit dieses Werk urheberrechtlichen Schutz geniesst.

besten Gruss - Mr. Quick..
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