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Nicole71
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 19:55
Titel Urheberrecht und Weiterverwendung von Corp-D. |
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Ich habe hier einen konkreten Fall:
meine Kundin hat einen Flyer bei einer Grafikerin gestaltet bekommen und möchte nun von mir eine Webseite erstellt haben. Natürlich im Look des Flyers.
1. Frage: geht das? Die Kundin hat Angst, wegen Urheberrechtsverletzungen. Auch weil wir die offenen Daten von der Grafikerin angefordert haben, und diese jetzt auf das Urheberrecht verwiesen hat. Ich habe dies jetzt so verstanden, dass wir keine weiteren Flyer mit den Original-Dateien erstellen dürfen. ich gehe davon aus, dass wir das Erscheinungsbild und einzelne Elemente des Flyers für Ihre Webseite verwenden dürfen. Oder liege ich hier falsch?
2. Frage: wenn meine Kundin jetzt aber weitere Versionen dieses Flyers benötigt, kann ich Ihr diesen dann erstellen? Oder ist damit das Urheberrecht verletzt? Wenn ja, wie kann man je einen neuen Grafiker auf der Vorlage von alten Druckerzeugnissen beschäftigen?
3. Frage: Wenn ich ein Corporate Design entwerfe, dann lege ich im CD-Manual ja auch alle Vorgaben, wie welche Druckerzeugnisse auszusehen habe fest. Und dann kann ich im Nachhinein doch schlecht nur das Nutzungsrecht verkaufen? Oder???
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 20:15
Titel Re: Urheberrecht und Weiterverwendung von Corp-D. |
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Nicole71 hat geschrieben: | 3. Frage: Wenn ich ein Corporate Design entwerfe, dann lege ich im CD-Manual ja auch alle Vorgaben, wie welche Druckerzeugnisse auszusehen habe fest. Und dann kann ich im Nachhinein doch schlecht nur das Nutzungsrecht verkaufen? Oder??? |
Du kannst nichts anderes als Nutzungsrechte verkaufen. Das Urheberrecht bleibt immer beim Schöpfer des Werks - es ist unveräußerlich, auch wenn die Nutzungsrechte verkauft sind. Das sollte auch teilweise Frage 1 und 2 beantworten.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 20:16
Titel
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Antwort auf alle drei Fragen: NAchgucken, was die Kundin damals mit der Grafikerin ausgehandelt hat - eingeschränktes oder uneingeschränktes Nutzungsrecht.
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Nicole71
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 20:19
Titel
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Es war von anfang an klar und mündlcih besprochen, dass später auch eine Webseite erstellt werden soll, die die Grafikerin selbst nicht anbieten kann.
Dies hier wurde nicht ausgemacht, sondern jetzt zum Unterschreiben zugeschickt worden. Zitat: | Urheberrecht | Nutzungsrecht
seitens des Grafikers
• Ohne Einwilligung des Urhebers (Name Grafiker) darf eine Änderung des Werkes vom
Auftraggeber des Flyers und Dritten nicht vorgenommen werden.
• Die Überlassung der Daten bezieht sich nur auf ein Nutzungsrecht, d.h. es besteht
kein Eigentumsrecht. Das Urheberrecht bleibt beim Ersteller.
• Der oben beschriebene und gedruckte Flyer ist mit dieser Information nicht an den
Auftraggeber verkauft. |
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.07.2006 20:22
Titel
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Wie meistens, wenn sowas nicht geklärt wurde: Pech gehabt, deine Kundin. Sollte deine Kundin aber wissen, dass da in Zukunft noch einiges an Medien gemacht werden sollen, würde ich mir das uneingeschränkte Nutzungsrecht erwerben. Das rechnet sich auf Dauer wahrscheinlich.
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