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Thema: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD vom 11.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD
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eyeslovetosee
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Verfasst Do 11.10.2007 17:25
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Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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Hallo zusammen,

kurzfristig benötige ich Links und/oder gerne auch direkte Tipps zum Thema:

Corporate Branding inkl. Signet fertig gestellt.
Kundenvereinbarung lautet "VÖ-Freigabe nach Zahlung".
Zahlung ist nicht abgeschlossen / offen.
Nutzung des Logos und Teilpublizierung ist bereits kundenseits online! ;-(

Was kann ich tun bzw. welche Rechtsmittel-/ Strafankündigung kann ich machen ?

Vielen vielen Dank für eure Mithilfe. Ich habe bisher nichts aufschlussreiches finden können.
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c_writer
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Verfasst Do 11.10.2007 17:38
Titel

Re: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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eyeslovetosee hat geschrieben:
Hallo zusammen,

kurzfristig benötige ich Links und/oder gerne auch direkte Tipps zum Thema:

Corporate Branding inkl. Signet fertig gestellt.
Kundenvereinbarung lautet "VÖ-Freigabe nach Zahlung".
Zahlung ist nicht abgeschlossen / offen.
Nutzung des Logos und Teilpublizierung ist bereits kundenseits online! ;-(

Was kann ich tun bzw. welche Rechtsmittel-/ Strafankündigung kann ich machen ?


Schnapp' Dir Deine Unterlagen und Verträge und geh' zu einem Anwalt.

Deine Angaben sind äusserst dürftig, wir kennen den Inhalt Deiner Verträge nicht und eine Rechtsberatung darf Dir sowieso niemand erteilen.

c_writer
 
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eyeslovetosee
Threadersteller

Dabei seit: 16.06.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 17:42
Titel

Re: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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c_writer hat geschrieben:
eyeslovetosee hat geschrieben:
Hallo zusammen,

kurzfristig benötige ich Links und/oder gerne auch direkte Tipps zum Thema:

Corporate Branding inkl. Signet fertig gestellt.
Kundenvereinbarung lautet "VÖ-Freigabe nach Zahlung".
Zahlung ist nicht abgeschlossen / offen.
Nutzung des Logos und Teilpublizierung ist bereits kundenseits online! ;-(

Was kann ich tun bzw. welche Rechtsmittel-/ Strafankündigung kann ich machen ?


Schnapp' Dir Deine Unterlagen und Verträge und geh' zu einem Anwalt.

Deine Angaben sind äusserst dürftig, wir kennen den Inhalt Deiner Verträge nicht und eine Rechtsberatung darf Dir sowieso niemand erteilen.

c_writer


Danke soweit,

es geht in keinster Weise um eine Rechtsberatung. Lediglich um einen dienlichen Hinweis zur Rechtssprechung bzw. welche Möglichkeiten ich vorab ersteinmal nachlesen kann.

Die Angaben zum Vertrag habe ich in Kurzform genannt, der Sinn sollte klar sein.
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
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Verfasst Do 11.10.2007 18:00
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Als erstes würde ich mich ruhig aber bestimmt mit dem Kunden in Verbindung setzen. Die haben meist die wenigste Ahnung. Wenn Du das schon gemacht hast und es nicht zu Deiner Zufriedenheit lief, dann musst Du Dich an c_writers Tipp halten * Keine Ahnung... *
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c_writer
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Verfasst Do 11.10.2007 18:01
Titel

Re: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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eyeslovetosee hat geschrieben:

Die Angaben zum Vertrag habe ich in Kurzform genannt, der Sinn sollte klar sein.


Hast Du dem Kunden Deine Rechnung geschickt? Stand auf der Rechnung, wann der Betrag fällig ist? Befindet sich der Kunde jetzt im Verzug? Hat der Kunde ggf. eine Zahlungserinnerung bekommen, mit kürzerer Fristsetzung? Dann könntest Du jetzt ein Mahnverfahren einleiten (lassen), am besten mit Anwalt.

Das setzt aber natürlich auch voraus, dass Du Deinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen bist; das können wir aber nicht beurteilen, daher reicht 'der Sinn sollte klar sein' halt auch nicht. "Strafankündigung", was auch immer Du damit meinst, ist hier übrigens nicht - wir sind im Bereich des Zivil- nicht des Strafrechts.

c_writer
 
eyeslovetosee
Threadersteller

Dabei seit: 16.06.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 18:22
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Re: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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c_writer hat geschrieben:
eyeslovetosee hat geschrieben:

Die Angaben zum Vertrag habe ich in Kurzform genannt, der Sinn sollte klar sein.


Hast Du dem Kunden Deine Rechnung geschickt? Stand auf der Rechnung, wann der Betrag fällig ist? Befindet sich der Kunde jetzt im Verzug? Hat der Kunde ggf. eine Zahlungserinnerung bekommen, mit kürzerer Fristsetzung? Dann könntest Du jetzt ein Mahnverfahren einleiten (lassen), am besten mit Anwalt.

Das setzt aber natürlich auch voraus, dass Du Deinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen bist; das können wir aber nicht beurteilen, daher reicht 'der Sinn sollte klar sein' halt auch nicht. "Strafankündigung", was auch immer Du damit meinst, ist hier übrigens nicht - wir sind im Bereich des Zivil- nicht des Strafrechts.

c_writer


Danke, da hast Du natürlich absolut Recht. War mein Versehen die Geschichte in´s Strafrecht zu ordnen. * Ich bin unwürdig *

Okay, ich hole einfach ein bisschen weiter aus. Das reguläre Inkasso läuft. Das bedeutet, Rechnung ist raus, Mahnungen bereits die Dritte mit freundlich aber bestimmter Ankündigung zum Mahnverfahren. Bis heute keine Reaktion.

Der Vertrag und auch die AGB´s untersagen eine Nutzung der bereits abgeschlossenen Projekte bis zum vollständigen Ausgleich. (Ich hoffte dies sei ausreichend. Aber Kunden haben bis dato noch immer keine Skrupel <-- Schuld! )

Ich möchte in nächster Instanz den Kunden eine letzte Möglichkeit einräumen seinen Verpflichtungen nachzukommen ohne dabei die Nutzungsrechte zu verletzen. <- Was er nun aber leider bereits getan hat. Logo ist online sowie ein Platzhalter seiner Website in dem von mir definierten Styleguide Format. Dazu verteilt er auch schon fleißig seine Visitenkarten. (Ebenfalls aus dem Styleguide gezogen)

Er war so dreist und hat sich die Logos einfach mal aus nem geschützten PDF in 72er Auflösung mittels Screenshot gezogen. Den Styleguide hatte er vorab in einer Entwurfsversion bekommen, welcher natürlich bereits mit Pantonen, Fonts, etc. bestückt war. (Korrekturabnahme)
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c_writer
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Verfasst Do 11.10.2007 18:34
Titel

Re: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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eyeslovetosee hat geschrieben:

Okay, ich hole einfach ein bisschen weiter aus.


Siehste, jetzt kommen dann doch noch Infos, die wichtig sind ...

Zitat:
Das reguläre Inkasso läuft. Das bedeutet, Rechnung ist raus, Mahnungen bereits die Dritte mit freundlich aber bestimmter Ankündigung zum Mahnverfahren. Bis heute keine Reaktion.


Ja, kein Wunder. Wozu denn eine Rechnung und drei Mahnungen, das ist doch sinnfrei. Die nehmen Dich überhaupt nicht ernst. Du drohst, aber es ist nur heisse Luft:

Zitat:
Ich möchte in nächster Instanz den Kunden eine letzte Möglichkeit einräumen seinen Verpflichtungen nachzukommen ohne dabei die Nutzungsrechte zu verletzen. <- Was er nun aber leider bereits getan hat.


Lass' das sein. Erstens ist es zu spät, zweitens wäre das dann die vierte Mahnung. Das ist albern. Zu einem konsequenten Forderungsmanagement gehört, dass man eben nicht x-mal Zahlungsaufforderungen verschickt. Der Kunde hatte seine Chance, das heisst, er hat _vier_ Chancen verstreichen lassen, auf eine weitere Geschäftsbeziehung legst Du vmtl sowieso keinen Wert (und wenn dann nur mit Vorkasse bzw. mit Abschlagszahlungen), also folgt jetzt das Mahnverfahren.

Damit sind wir allerdings wieder beim Anwalt. *zwinker* Theoretisch kannst Du das auch alleine durchziehen, Formulare gibt's im Schreibwarenhandel und sicher auch irgendwo im Web, aber Anwalt ist immer besser. Mach' morgen einen Termin, nicht nächste Woche, nicht nach der nächsten Zahlungsaufforderung, morgen.

c_writer
 
eyeslovetosee
Threadersteller

Dabei seit: 16.06.2007
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Verfasst Do 11.10.2007 18:37
Titel

Re: Urheberrecht und Veröffentlichung CI/CD

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c_writer hat geschrieben:
eyeslovetosee hat geschrieben:

Okay, ich hole einfach ein bisschen weiter aus.


Siehste, jetzt kommen dann doch noch Infos, die wichtig sind ...

Zitat:
Das reguläre Inkasso läuft. Das bedeutet, Rechnung ist raus, Mahnungen bereits die Dritte mit freundlich aber bestimmter Ankündigung zum Mahnverfahren. Bis heute keine Reaktion.


Ja, kein Wunder. Wozu denn eine Rechnung und drei Mahnungen, das ist doch sinnfrei. Die nehmen Dich überhaupt nicht ernst. Du drohst, aber es ist nur heisse Luft:

Zitat:
Ich möchte in nächster Instanz den Kunden eine letzte Möglichkeit einräumen seinen Verpflichtungen nachzukommen ohne dabei die Nutzungsrechte zu verletzen. <- Was er nun aber leider bereits getan hat.


Lass' das sein. Erstens ist es zu spät, zweitens wäre das dann die vierte Mahnung. Das ist albern. Zu einem konsequenten Forderungsmanagement gehört, dass man eben nicht x-mal Zahlungsaufforderungen verschickt. Der Kunde hatte seine Chance, das heisst, er hat _vier_ Chancen verstreichen lassen, auf eine weitere Geschäftsbeziehung legst Du vmtl sowieso keinen Wert (und wenn dann nur mit Vorkasse bzw. mit Abschlagszahlungen), also folgt jetzt das Mahnverfahren.

Damit sind wir allerdings wieder beim Anwalt. *zwinker* Theoretisch kannst Du das auch alleine durchziehen, Formulare gibt's im Schreibwarenhandel und sicher auch irgendwo im Web, aber Anwalt ist immer besser. Mach' morgen einen Termin, nicht nächste Woche, nicht nach der nächsten Zahlungsaufforderung, morgen.

c_writer



Da gebe ich Dir auch mittlerweile gerne Recht zu ! *zwinker*
Ist wirklich traurig. Ich habe bis dato die Mahnverfahren auch selbststädnig und erfolgreich durchgeführt.

Es nervt eben einfach diese Tatsache, dass der Kunde einfach so eine dreistigkeit besitzt. Vertraglich bin ich ja soweit auch auf der sicheren Seite. Nur würde ich gerne für mich mal den rechtlichen Hintergrund und die Möglichkeiten eine Nutzung in Rechnung zu stellen, klären...

Anwalt wäre wirklich meine aller letzte Instanz aber die wollte ich eben bisher noch vermeiden. *grrrrrrrrrrrr*
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