mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 06:15 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer? vom 18.11.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer?
Autor Nachricht
nickdesign
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.11.2014 18:21
Titel

Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Kollegen,

kurze Frage;

Ich habe eine Webseite vor längerer Zeit gestaltet. Es ist ein Architekturprojekt mit Ausschreibung für den Bau dieser Anlage gewesen, dafür sollte nun die Webseite gestaltet werden. Das Architekturbüro, hat damals mit dem Kunden für den Bau dieser Anlage, in deren Vertrag schriftlich festhalten lassen, dass sämtliche Werbung ob Webseite, TV, Printprodukte etc. gesondert mit dem Vermerk;

"Entwurfsverfasser fiktive Architektur Firma GmbH" versehen werden muss, wo Bilder vom Projektentwurf zu sehen sind.
Also sogar Bilder die von der Straße aufgenommen wurden, sogar wenn nur die Oberfläche der Wände irgendwo abgebildet werden.


Ich als Designer wusste das damals natürlich nicht, weil man mir nicht sagte.

Nichtsdestotrotz, würde ich gerne meine Arbeit in meinen Portfolio aufnehmen. Da ich kein Vertrag mit dieser Firma habe, seh ich mich auch nicht genötigt das gleiche zu machen, wie mein Kunde. Um des guten willen aber, habe ich dem Büro geschrieben und erklärt, dass ich mich bereit Erkläre unter meinen Portfolio auch das selbe zu schreiben, wie mein Kunde auf seiner Webseite.

Jedoch reagieren die Damen und Herren des Architekturbüro's nicht?

Sollte ich es lieber weglassen oder kann ich doch die Bilder der Webseite ohne Bedenken auf meiner Webseite zeigen?


Viele Grüße


Zuletzt bearbeitet von nickdesign am Di 18.11.2014 18:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 18.11.2014 23:52
Titel

Re: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nickdesign hat geschrieben:
Hallo Kollegen,

kurze Frage;


Naja, "kurz" ist relativ .... insgesamt ist das auch etwas schwer nachzuvollziehen:

Zitat:
Nichtsdestotrotz, würde ich gerne meine Arbeit in meinen Portfolio aufnehmen. Da ich kein Vertrag mit dieser Firma habe,


Mit wem hast du keinen Vertrag? Mit den Architekten?

Zitat:
seh ich mich auch nicht genötigt das gleiche zu machen, wie mein Kunde. Um des guten willen aber, habe ich dem Büro geschrieben und erklärt, dass ich mich bereit Erkläre unter meinen Portfolio auch das selbe zu schreiben, wie mein Kunde auf seiner Webseite.

Jedoch reagieren die Damen und Herren des Architekturbüro's nicht?


Wen fragst du das jetzt?

Zitat:
Sollte ich es lieber weglassen oder kann ich doch die Bilder der Webseite ohne Bedenken auf meiner Webseite zeigen?


Ohne Bedenken - nein. Wenn du dich fragst, ob das Architekturbüro etwas dagegen haben könnte, dass du Abbildungen von deren Bau(ten) verwendest, tust du das zurecht. Ja, das könnte die. Architektur und Urheberrecht ist heikel, wenn du die Genehmigung nicht hast, lass es. Könnte sonst ein teurer Rechtsstreit werden.

Zum Einlesen:

http://www.baunetz.de/recht/Urheberrecht_-_Architektur_1063023.html

http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Architekturbuero_Bueroberatung-Buerobetrieb/Merkblatt285-Urheberrecht.pdf
 
Anzeige
Anzeige
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.11.2014 04:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wahrscheinlich wäre es schon lange geklärt, wenn ein persönliches Gespräch gesucht worden wäre ... Aber warum soll man in Zeiten von Email und SMS noch mit jemandem persönlich reden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 19.11.2014 09:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Im Zweifel schreib doch einfach den Bildnachweis dazu. Wo ist das Problem. Dann versuchst du weiterhin, dass alles noch einmal schriftlich mit deinem Kunden zu klären, dann hast du was in der Hand. Aber wenn du doch weißt, wie es mit dem Kunden und dem Architekten vereinbart worden ist, mach es doch auch so. So würde ich das wohl machen, alles natürlich keine rechtlich sichere Auskunft.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.11.2014 16:39
Titel

Re: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nickdesign hat geschrieben:
Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer?


Es geht übrigens nicht um das Urheberrecht - das kann man nicht übertragen oder verkaufen - es geht um das Nutzungsrecht.

Ja, ein persönliches Gespräch könnte in diesem Fall Wunder wirken.
Das würde ich als Erstes probieren.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.11.2014 17:24
Titel

Re: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SL-Design hat geschrieben:
nickdesign hat geschrieben:
Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer?


Es geht übrigens nicht um das Urheberrecht - das kann man nicht übertragen oder verkaufen - es geht um das Nutzungsrecht.

Ja, ein persönliches Gespräch könnte in diesem Fall Wunder wirken.
Das würde ich als Erstes probieren.


Nutzungsrechte sind ja Bestandteil des Urheberrechts. Die Formulierung ist zwar nicht schön, aber auch nicht falsch. * Keine Ahnung... *

Wenn sich das Architekturbüro nicht mit dir unterhalten will, würde ich mich auf Bilder beschränken, die mir auf Grund der Panoramafreiheit unbedenklich erscheinen.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html
Zitat:
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.


Also nur Bilder die von öffentlichen Wegen und Plätzen aufgenommen wurden.
Und natürlich mit dem Fotografen klären, ob man die Bilder nutzen darf (oder gleich selbst knipsen).

Aber ich bin auch kein Jurist. Letztlich wirst du es selbst entscheiden müssen oder jemanden fragen der dir eine rechtssichere Auskunft geben kann.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Werbung an Kunden mit logo des Kunden?
urheberrecht
Urheberrecht
Urheberrecht
Urheberrecht
Urheberrecht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.