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Autor |
Nachricht |
nickdesign
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.11.2014 18:21
Titel Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer? |
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Hallo Kollegen,
kurze Frage;
Ich habe eine Webseite vor längerer Zeit gestaltet. Es ist ein Architekturprojekt mit Ausschreibung für den Bau dieser Anlage gewesen, dafür sollte nun die Webseite gestaltet werden. Das Architekturbüro, hat damals mit dem Kunden für den Bau dieser Anlage, in deren Vertrag schriftlich festhalten lassen, dass sämtliche Werbung ob Webseite, TV, Printprodukte etc. gesondert mit dem Vermerk;
"Entwurfsverfasser fiktive Architektur Firma GmbH" versehen werden muss, wo Bilder vom Projektentwurf zu sehen sind.
Also sogar Bilder die von der Straße aufgenommen wurden, sogar wenn nur die Oberfläche der Wände irgendwo abgebildet werden.
Ich als Designer wusste das damals natürlich nicht, weil man mir nicht sagte.
Nichtsdestotrotz, würde ich gerne meine Arbeit in meinen Portfolio aufnehmen. Da ich kein Vertrag mit dieser Firma habe, seh ich mich auch nicht genötigt das gleiche zu machen, wie mein Kunde. Um des guten willen aber, habe ich dem Büro geschrieben und erklärt, dass ich mich bereit Erkläre unter meinen Portfolio auch das selbe zu schreiben, wie mein Kunde auf seiner Webseite.
Jedoch reagieren die Damen und Herren des Architekturbüro's nicht?
Sollte ich es lieber weglassen oder kann ich doch die Bilder der Webseite ohne Bedenken auf meiner Webseite zeigen?
Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet von nickdesign am Di 18.11.2014 18:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 18.11.2014 23:52
Titel Re: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer |
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nickdesign hat geschrieben: | Hallo Kollegen,
kurze Frage; |
Naja, "kurz" ist relativ .... insgesamt ist das auch etwas schwer nachzuvollziehen:
Zitat: | Nichtsdestotrotz, würde ich gerne meine Arbeit in meinen Portfolio aufnehmen. Da ich kein Vertrag mit dieser Firma habe, |
Mit wem hast du keinen Vertrag? Mit den Architekten?
Zitat: | seh ich mich auch nicht genötigt das gleiche zu machen, wie mein Kunde. Um des guten willen aber, habe ich dem Büro geschrieben und erklärt, dass ich mich bereit Erkläre unter meinen Portfolio auch das selbe zu schreiben, wie mein Kunde auf seiner Webseite.
Jedoch reagieren die Damen und Herren des Architekturbüro's nicht? |
Wen fragst du das jetzt?
Zitat: | Sollte ich es lieber weglassen oder kann ich doch die Bilder der Webseite ohne Bedenken auf meiner Webseite zeigen? |
Ohne Bedenken - nein. Wenn du dich fragst, ob das Architekturbüro etwas dagegen haben könnte, dass du Abbildungen von deren Bau(ten) verwendest, tust du das zurecht. Ja, das könnte die. Architektur und Urheberrecht ist heikel, wenn du die Genehmigung nicht hast, lass es. Könnte sonst ein teurer Rechtsstreit werden.
Zum Einlesen:
http://www.baunetz.de/recht/Urheberrecht_-_Architektur_1063023.html
http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Architekturbuero_Bueroberatung-Buerobetrieb/Merkblatt285-Urheberrecht.pdf
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.11.2014 04:44
Titel
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Wahrscheinlich wäre es schon lange geklärt, wenn ein persönliches Gespräch gesucht worden wäre ... Aber warum soll man in Zeiten von Email und SMS noch mit jemandem persönlich reden.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 19.11.2014 09:03
Titel
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Im Zweifel schreib doch einfach den Bildnachweis dazu. Wo ist das Problem. Dann versuchst du weiterhin, dass alles noch einmal schriftlich mit deinem Kunden zu klären, dann hast du was in der Hand. Aber wenn du doch weißt, wie es mit dem Kunden und dem Architekten vereinbart worden ist, mach es doch auch so. So würde ich das wohl machen, alles natürlich keine rechtlich sichere Auskunft.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.11.2014 16:39
Titel Re: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer |
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nickdesign hat geschrieben: | Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer? |
Es geht übrigens nicht um das Urheberrecht - das kann man nicht übertragen oder verkaufen - es geht um das Nutzungsrecht.
Ja, ein persönliches Gespräch könnte in diesem Fall Wunder wirken.
Das würde ich als Erstes probieren.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.11.2014 17:24
Titel Re: Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer |
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SL-Design hat geschrieben: | nickdesign hat geschrieben: | Urheberrecht mit Kunden geregelt aber nicht mit Designer? |
Es geht übrigens nicht um das Urheberrecht - das kann man nicht übertragen oder verkaufen - es geht um das Nutzungsrecht.
Ja, ein persönliches Gespräch könnte in diesem Fall Wunder wirken.
Das würde ich als Erstes probieren. |
Nutzungsrechte sind ja Bestandteil des Urheberrechts. Die Formulierung ist zwar nicht schön, aber auch nicht falsch.
Wenn sich das Architekturbüro nicht mit dir unterhalten will, würde ich mich auf Bilder beschränken, die mir auf Grund der Panoramafreiheit unbedenklich erscheinen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html
Zitat: | § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden. |
Also nur Bilder die von öffentlichen Wegen und Plätzen aufgenommen wurden.
Und natürlich mit dem Fotografen klären, ob man die Bilder nutzen darf (oder gleich selbst knipsen).
Aber ich bin auch kein Jurist. Letztlich wirst du es selbst entscheiden müssen oder jemanden fragen der dir eine rechtssichere Auskunft geben kann.
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