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Thema: Urheberrecht - in Sachen Film vom 07.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht - in Sachen Film
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Heinzelfrau
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Verfasst Do 08.01.2009 17:40
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Habe ihn grade gefragt:

hättet ihr was dagegen wenn ich meine aufnahmen für den film
- verwende?
ihr werdet auch im abspannt selbstverständlich genannt:)

dann kam grad

Kein Problem und viel Erfolg dabei !!!

Hab mir das schon mal damals den trailer angeschaut und bin gespannt, wie es
wird.

Viel Glück



war das jetzt ne bestätigung ?
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Verfasst Do 08.01.2009 17:43
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Heinzelfrau hat geschrieben:
...war das jetzt ne bestätigung ?

Sieht wohl so aus. Lächel
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Heinzelfrau
Threadersteller

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Verfasst Do 08.01.2009 17:48
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soll ich mir da jetzt nochwas schriftlich zukommen lassen- oder reicht das so?
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SL-Design

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Verfasst Do 08.01.2009 18:06
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Schriftlich ist natürlich immer besser.
Das würde ich von meinem Verhältnis zu meinem Kunden abhängig machen.
Aber ihr hattet vorher kein Vertrag und dann kommt es auch drauf an, was du mit dem Material wiederum für einen neuen Film machst und wie du den einsetzt.
Wenn Du Dir von deinem Kunden die Erlaubnis schriftlich geben lässt, räumst Du ihm natürlich auch ein, dass er die Nutzungsrechte überhaupt hat. Lächel
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Heinzelfrau
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Verfasst Mi 14.01.2009 05:00
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Hey,

ich hab da noch ne andere Frage undzwar folgendes:

Ich habe bei einer Öffentlichen Veranstaltung gefilmt. Dort waren ca. 1500-2000 Besucher. Wenn ich jetzt Aufnahmen habe wo man Menschen beim "Zocken" sieht - muss ich diese erst um Genehmigung fragen wegen Veröffentlichung und Teilnahme an einem Wettbewerb? War als Presse akkrediert.

Habe mal bei Wikipedia unter "Rechte am eigenen Bild" geschaut - dort habe ich etwas interessantes gefunden

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Wenn ich jetzt an einem Wettbewerb teilnehme und ich muss eine Einverständnis wie folgt unterzeichen:

Ich erkenne die Teilnahmebedingungen an und bestätige, dass ich alle Rechte an den eingesandten Produktionen besitze. Die abgebildeten Personen sind mit einer eventuellen Vorführung einverstanden.


Kann ich mich im zweifelsfall darauf berufen? Ich kann ja schlecht von 2000 Leuten die Einverständniserklärung einfordern.

Lg.
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SL-Design

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Verfasst Mi 14.01.2009 10:47
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Heinzelfrau hat geschrieben:
Ich habe bei einer Öffentlichen Veranstaltung gefilmt. Dort waren ca. 1500-2000 Besucher. Wenn ich jetzt Aufnahmen habe wo man Menschen beim "Zocken" sieht - muss ich diese erst um Genehmigung fragen wegen Veröffentlichung und Teilnahme an einem Wettbewerb? War als Presse akkrediert.

Was war das? Ein Poker-Event?
Heinzelfrau hat geschrieben:
Kann ich mich im zweifelsfall darauf berufen? Ich kann ja schlecht von 2000 Leuten die Einverständniserklärung einfordern.

Ich glaube, das ist auch etwas schwammig.
Ich meine, du brauchst eine Genehmigung, wenn die Person deutlich zu erkennen ist.
Massenaufnahmen gelten da wohl nicht.
Aber wo ist da die Grenze? Sogesehen könnte ja kein Nachrichtenbeitrag z.B. eine Messe in der Tagesschau laufen.
Da sieht man auch viel Menschen, zum teil deutlich, und der beitrag ist manchmal nur Stunden alt.
Da hat auch niemand Genehmigungen gesammelt.

Das ist ist nur ein Vermutung und keine Beratung.

Ich würde mich einfach mal mit anderen Dokumentarfilmern auseinandersetzen, die auch Events und Ähnliches filmen.
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