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Thema: Urheberrecht bei Bild-Kompendium und Einstellung Facebook vom 25.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht bei Bild-Kompendium und Einstellung Facebook
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Tobylicious
Threadersteller

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Verfasst Fr 25.10.2013 16:27
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Urheberrecht bei Bild-Kompendium und Einstellung Facebook

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Hallo liebe Gemeinde,

wir haben hier in unserer Firma eine Diskussion. Es geht um folgendes: Wir haben ein Foto selbst geschossen und ein Bild bei einem Stockarchiv gekauft. Teile der beiden Bilder haben wir nun zusammengefügt und dadurch ein neues Werk kreiert.

Ich habe nun gesagt, dass wir dieses Bild nicht ohne weiteres bei Facebook posten dürfen, da wir bei Stock-Bildern ja nicht automatisch das Recht haben, dieses an Dritte zu veräußern. Bei Facebook passiert das aber automatisch. Mein Chef meint, da wir das ursprüngliche Stock-Bild nur teilweise in einer neuen Grafik verwenden, wäre dies ein eigenes Werk und das Einstellen bei Facebook sei deshalb kein Problem.

Ich dagegen bin der Meinung, dass wir trotzdem gegen die Rechte des Urhebers verstoßen, dessen Bild wir beim Stockarchiv gekauft haben. Dass wir nur einen Teil seines Bildes verwenden heißt ja nicht, dass sein Urheberrecht damit erlischt. Außerdem haben wir auch nicht die ausschließlichen Rechte an diesem Bild.

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

Grüße

Tobias
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NaMaMe

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Verfasst Fr 25.10.2013 16:52
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Kann man das Stock-Bild noch erkennen? Dann ist das mit dem eigenen Werk nämlich immer so eine Sache... Ich wäre da auch sehr vorsichtig
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 25.10.2013 18:06
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Stockfotos unterliegen immer irgendwelchen Lizenzbestimmungen ... darin ist das niedergeschrieben, was der Urheber, resp. das Portal an Rechten gewährt ... Wenn man eine Abbildung kauft und diese für seine gestalterische Arbeit kommerziell verwendet und dies in den Lizenzbestimmungen zugelassen ist, sollte es auch für einen solchen Fall zugelassen sein ... Wie sollte man sonst Stockfotos überhaupt im Web einsetzen können/dürfen?
--
Bitte beachten: Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung! Rechtsberatungen kann und darf nur ein Rechtsanwalt geben!
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NaMaMe

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Verfasst Fr 25.10.2013 18:49
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Frank Münschke hat geschrieben:
Stockfotos unterliegen immer irgendwelchen Lizenzbestimmungen ... darin ist das niedergeschrieben, was der Urheber, resp. das Portal an Rechten gewährt ... Wenn man eine Abbildung kauft und diese für seine gestalterische Arbeit kommerziell verwendet und dies in den Lizenzbestimmungen zugelassen ist, sollte es auch für einen solchen Fall zugelassen sein ... Wie sollte man sonst Stockfotos überhaupt im Web einsetzen können/dürfen?
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Bitte beachten: Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung! Rechtsberatungen kann und darf nur ein Rechtsanwalt geben!


Facebook ist aber wieder ein spezieller Fall, weil Facebooks Nutzungsrechte der eingestellten Bilder „übertragbar, unterlizenzierbar, weltweit“ sind. In der Praxis wird das dafür genutzt, dass die eingestellten Bilder für Nutzer in allen Ländern sichtbar sind. Theoretisch könnte Facebook mit eingestellten Bildern aber alles machen.

Gerade wegen dieser schwammigen Formulierungen stehen die ja immer wieder in der Kritik.

Inzwischen gibt es auch schon Mediendienste (aber ich weiß ad hoc nicht mehr welche genau, nutze sowas so gut wie nie) die entsprechende Social Media-Lizenzen anbieten.
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Frank Münschke
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Verfasst Fr 25.10.2013 18:56
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Und genau aus diesem Grunde haben ich den Satz "Bitte beachten: …" angefügt ...
--
Wobei man sich immer darüner im Klaren sein muss, dass die Information, die ein beratender Rechtsanwalt gibt, lediglich dessen fachliche (aber persönliche) Meinung auf der Grundlage der ihm bekannten Rechtslage Gesetz, Musterprozesse etc.) ist. Wie ein Richter/Gericht im Einzelfall (oder sogar als Präzedenz) entscheidet, steht immer noch auf einem anderen Blatt ...
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NaMaMe

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Verfasst Fr 25.10.2013 19:05
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Frank Münschke hat geschrieben:
Und genau aus diesem Grunde haben ich den Satz "Bitte beachten: …" angefügt ...
--
Wobei man sich immer darüner im Klaren sein muss, dass die Information, die ein beratender Rechtsanwalt gibt, lediglich dessen fachliche (aber persönliche) Meinung auf der Grundlage der ihm bekannten Rechtslage Gesetz, Musterprozesse etc.) ist. Wie ein Richter/Gericht im Einzelfall (oder sogar als Präzedenz) entscheidet, steht immer noch auf einem anderen Blatt ...


Wollte da nur noch mal ergänzen - rechtlich verbindlich sollte auch das natürlich gar nicht sein.
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 25.10.2013 19:16
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Ich bin dir auch nicht "böse" wegen der Ergänzung.
In solchen Zusammenhängen kann man gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass rechtliche Fragen hier zwar diskutiert werden sowie auch diskutiert werden können und sollen, dass aber eine rechtliche Beratung immer durch einen Anwalt erfolgen muss. Wenn dieser sicher dann verifizierbar irrt, kann man ihn nämlich regressivpflichtig machen und sich eventuelle Verluste wiederholen. Rechtsanwälte müssen (!) sich dagegen ebenso wie z.B. Steuerberatungen gegen Fehlberatung versichern lassen, wie wir uns gegen eventuellen Mist, den wir zu verantworten haben, versichern (können).
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Tobylicious
Threadersteller

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Verfasst Fr 25.10.2013 20:52
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In einem Blog für Social Media-Recht habe ich mal eine Stellungnahme einer Mitarbeiterin von Fotolia oder iStock gelesen, weiß es nicht mehr genau. Demnach dürfen diese Stock-Bilder dann bei Facebook eingestellt werden, wenn sie maximal 1.000 Pixel in Länge und Breite groß sind und der Urheber angegeben wird.

Allerdings halte ich das immer noch für eine vage Aussage, man kann sich nicht hundertprozentig darauf verlassen.
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