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Thema: Urheberrecht and einer Layoutdatei vom 07.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht and einer Layoutdatei
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visual_addict
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2012
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Verfasst Sa 07.04.2012 21:26
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Urheberrecht and einer Layoutdatei

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Urheberrecht and einer Layoutdatei?

Liebe Mediengestalter Community,

ich habe hier in nächster nähe folgenden Fall.

Eine Person hatte bei Firma XXX gearbeitet und wurde nach langjähriger Anstellung gekündigt. Nun hat diese Person dem Kunden YYYY einen besseren Preis gemacht und diesen auch langjährigen Kunden übernommen. Da dieser Kunde einen Löwenanteil vom Jahresumsatz gemacht hat sieht es um die Firma nun schlecht aus.

Nun wurden neue Plakate etc. für diesen Kunden von der Gekündigten Person angefertigt und gedruckt (gesehen im POS).
Aufgabe bei diesen Drucken ist es vorhandenes Bildmaterial einzufügen und ggf. mal 1-3 Dinge neu zu platzieren. Außerdem haben die Layouts eine bestimmte Form also kein reines rechteckiges A0 oder sowas sondern die drucke werden später quasi noch geschnitten und aufgezogen.

Da diese Person nicht fähig ist selbst solche Layouts zu erstellen liegt der verdacht in der Luft, dass Dateien geklaut wurden und mit diesen nun gearbeitet wird.


Nun meine Frage…
1. hat er das Recht diese Dateien, wenn sie in Firma XXX erstellt wurden benutzen? (Der Ex-mitarbeiten hat diese NICHT selber erstellt!)

2. ist eine erstellte indesign Datei urheberrechtlich geschützt auch wenn sie nicht aufwendig ist?

3. wie kann man es nachweisen?



Was denkt ihr?
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.04.2012 23:28
Titel

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Frohe Ostern zunächst.

Deine Ausführungen sind ein wenig verwirrend. Ich denke mal, du möchtest uns folgendes mitteilen:

Ein Mitarbeiter deiner Agentur arbeitet nach seiner Kündigung für einen deiner/eurer Kunden weiter und erstellt die gleichen Layouts, wie du/ihr sie damals erstellt habt.

Wenn das soweit stimmt, sind folgende Dinge wichtig (keine rechtlich sichere Auskunft, sondern nur meine Meinung):

1. Niemand ist verpflichtet, Arbeistdaten herauszugeben - es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart. Wenn allerdings ein ehemaliger Mitarbeiter mit den Originaldaten seines Ex-Arbeitsgebers weiterarbeitet, müsst ihr prüfen, ob dies gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Dem ist sicher so, denn Arbeitsdaten sind Eigentum der Agentur.

2. Es kann gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, Kunden der Agentur abzuwerben. Auch das musst du/müsst ihr prüfen.

3. Urheberrechtlich relevant dürften die "Kopien" nur sein, wenn die "Originale" die nötige Schöpfungshöhe erreicht hatten. Zudem würde es relevant werden, wenn urheberrechtlich geschütztes Material Dritter weiterverwendet wird (Fotos, Illustrationen, Texte, etc).

Generell hat dein/euer Kunde das Recht, im Rahmen des ihm von dir/euch eingeräumten Nutzungsrechts an den Entwürfen mit diesen zu arbeiten. Da müsste man schauen, was damals verkauft wurde. Wenn man ihm z.B. ein Corporate Design entwickelt hat, in dessen Rahmen die grafischen Elemente des Posters definiert wurden, und er hat über dieses CD die vollständigen Nutzungsrechte, dann kann er jeden x-beliebigen Grafiker mit der Erstellung von Layouts beauftragen, die das CD zugrunde legen.

lg und gute Nacht erstmal
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visual_addict
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2012
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Verfasst So 08.04.2012 13:17
Titel

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danke für deine Antwort... du hattest scghon richtig verstanden, auch wenn ich etwas wirr war gestern Lächel

ich glaube genau der punkt dass die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht ist trifft ein.
Die Dateien sind wahrscheinlich zu "einfach".....



dir auch frohe ostern und danke nochmal für deine Meinung!
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.04.2012 14:42
Titel

Re: Urheberrecht and einer Layoutdatei

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visual_addict hat geschrieben:


Da diese Person nicht fähig ist selbst solche Layouts zu erstellen liegt der verdacht in der Luft, dass Dateien geklaut wurden und mit diesen nun gearbeitet wird.

quelldaten mitgehen zu lassen um damit hinterher den kunden abzugraben, hat mit der schöpfungshöhe nix zu tun. nur das nachzuweisen ist schwierig.
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jmb1982

Dabei seit: 04.10.2009
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2012 14:09
Titel

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Hallo.

In gleicher Sache hätte ich dann auch nochmal eine Frage:

Unser Sportverein hat einen externen Grafiker beauftragt, gegen Bezahlung uns eine neue Vereinszeitschrift zu layouten. Dies hat er auch gemacht und er erstellt auch weiterhin gegen Bezahlung die aktuellen Ausgaben der Zeitschrift. Wer ist/wird nun Eigentümer dieses neuen Layouts? Der Grafiker oder der Auftraggeber? Kann der Verein den Grafiker verpflichten, die Arbeitsdateien herauszugeben um bspw. eigenständig andere, unabhängige Publikationen (hier: Satzung) im neuen Layout herauszugeben? Der Arbeitsauftrag bzgl. der Vereinszeitung ist davon nicht beeinträchtigt.

Danke und Gruß

Jens
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2012 16:04
Titel

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(Nur mein Verständnis, daher keine Haftung!)

Der Grafiker ist immer Eigentümer der Arbeitsdaten und Inhaber des Urheberrechts für die von ihm geleisteten Arbeiten, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen.

Das heisst, er ist nicht verpflichtet, die Arbeitsdaten (unendgeltlich) herauszugeben (wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde). Allerdings kann ein anderer Grafiker unter Umständen das Layout nachbauen, wenn er nicht urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Ursprungslayout verwendet/kopiert (Fotos, Illustrationen, Infografiken, die der Grafiker selbst erstellt hat) an denen der Auftraggeber selber keine Rechte hat.

Bei Magazinen, Büchern oder Broschüren ist das ein echtes Problem, denn es kommen viele Rechteinhaber zusammen. Es gibt z.B. einen Texter, der Rechte an seinen Texten hat. Beim Fotograf ist es ähnlich. Dann vielleicht noch ein Illustrator, der eine Zeichnung beisteuert und dazu der Layouter, der alles zusammen bringt und selber auch noch gestalterisch tätig ist.

Es muss daher genau klar sein, wer die jeweiligen Urheber- oder Nutzungsrechte an den "Einzelteilen" inne hat, und wer berechtigt ist, diese der jeweils anderen Partei einzuräumen (Urheberrechte sind nicht übertragbar, daher werden Nutzungsrechte eingeräumt/verkauft).


Zuletzt bearbeitet von Illunatic am Di 10.04.2012 16:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Richie71

Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2012 19:34
Titel

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Als Angestellter hast du mal gar keine Rechte am Werk...
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DEKONSTRUKTIV

Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 11.04.2012 02:08
Titel

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is ja irre. mitten im 21ten jhdt kommen immernoch irgendwelche hobbyjuristen mit ihren begindlichkeitsurteilen daher.
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