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Thema: Urheberrecht - 10.000 EUR Schadensersatz für Fotografien vom 26.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht - 10.000 EUR Schadensersatz für Fotografien
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
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Verfasst Mi 26.11.2008 20:14
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Ah ok. Ja klingt doch nach einer fairen Sache soweit... Lächel
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mr.quick
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2007
Ort: Duisburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 20:19
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natürlich fair..

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natürlich fair.. darum geht es ja.. schliesslich soll der urheber an dem wirtschaftlichen nutzen seines werkes auch fair beteiligt sein..
wäre mal was worüber RoyaltyFree / Microstock Lieferanten drüber nachdenken sollten.. mal so als anregeung nebenbei..

gruss Mr. Quick..
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r3lite

Dabei seit: 13.11.2008
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 20:39
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Zum Thema: Die Lizenzkosten sind im ganz normalen Rahmen, als "Strafe" ist das, genau betrachtet, eigentlich sogar zu gering. Anderswo muss ich das zehnfache der normalen Kosten zahlen, wenn ich etwas klauen will und erwischt werde.

[edit: offtopic entfernt]


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 26.11.2008 20:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.11.2008 20:44
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r3lite hat geschrieben:
"wenns in dem Thread steht, dann wirds schon legal sein"


wer mit irgendwelchen Informationen aus dem Internet so umgeht, dem ist echt nicht mehr zu helfen...

... wo doch schon die vom Justizministerium publizierten AGB abmahnfähig waren.
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mr.quick
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2007
Ort: Duisburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 20:47
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Lizensgebühren

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naja, das ist leider so deutsches recht.. das der verletzer im fall des falles wenn er erwischt wird nur die üblichen lizensgebühren zu zahlen hat.. meisten fehlt aber wie es meistens so ist, noch der urhebervermerk was nochmal mit 100% zu buche schlägt.. es gibt natürlich AGB von Fotografen die in dem fall das 5-10 fache honorar verlangen, dieses ist aber eine vertragsstrafe, heisst also das die AGB schriftlich akzeptiert sein müssen.. einfach mal vorlegen reicht da nicht aus..

besten Gruss - Mr. Quick
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 21:01
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durchgewischt.

Beim Thema bleiben bitte.
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mr.quick
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2007
Ort: Duisburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.11.2008 21:11
Titel

Bildquellen usw.

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aus erfahrung weiss ich ja auch das vor gericht auch der satz sehr oft kommt - wusste ich nicht, oder - es war kein hinweis auf urheberrechte vorhanden.. usw.

Antwort.. das ist einfach nur fahrlässiges Handeln..

das musste zuletzt ein Maler erfahren der ein wunderschönes Motiv von mir in Oel und Digitaldruck vervielfältigte und mit knapp 1500 EUR zur Kasse gebeten wurde.. plus 100% der Kosten des Verfahren..

Übrigens auch so ein Thema wo viele dran glauben bei abgemalten Fotografien würde der urheberrechtliche Schutz nicht greifen.. sollte man bei dieser Gelegenheit vielleicht noch erwähnen das dieses sogar für nachgestellte Fotografien teilweise gilt.. schauen wir mal hier..
http://www.bffjunioren.de/publish/viewfull.cfm?objectid=9065a745_20ed_76a6_2cd9376c77ee782f&m_id=1

gruss Mr. Quick
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 27.11.2008 14:08
Titel

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was wirklich neues ist das jetzt nicht aber interessant. vorallem was an "bußgelder" gezhalt wird... aber das ist ein anderes thema.

auf der anderen seite macht es aber deutlich, das man nichts mehr machen darf als designer/fotograf ohne vorher nicht ausführlich zu recherchieren ob man da nicht vielleicht irgendeine rechtsverletzung begeht. denn scheinbar lauern nicht nur anwälte auf opfer muahaha
 
 
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