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Thema: Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärger? vom 03.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärger?
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2005 00:48
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Das Gesetz zum Recht am eigenen Bild hat geschrieben:

c) Personen als "Beiwerk"

Zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit. Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein.

d) Personen bei Versammlungen

Auch auf Veranstaltungen (Versammlungen, öffentliche Feste, Demonstrationen usw.) dürfen zustimmungsfrei Aufnahmen in die Menge hinein gemacht werden. Allgemein gilt, dass in jedem Einzelfall zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung und dem privaten Recht auf Bildnisschutz abgewogen werden muss.



Nützlicher Link zum Thema http://www.fotorecht.de/


Gruß PeJot
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mr.b
Threadersteller

Dabei seit: 16.02.2005
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2005 01:13
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Ich seh schon ich seh schon, gar kein so einfaches Themengebiet. Aber danke erst mal...
*Thumbs up!*
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Fr 04.03.2005 02:40
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mr.b hat geschrieben:
Zitat:
Sobald ich bei solch einer Veranstaltung teilnehme, muss ich akzeptieren fotografiert zu werden.
Wenn der Veranstalter das in seine AGB aufnimmt, die dann auch jeder lesen kann, ist die Sache eh abgesichert.


O.K. Bin ich deiner Meinung.
Aber was mit Leuten machen die zwar bei einer Vorführung zuschauen, die aber jetzt keinen Eintritt oder ähnliches gezahlt haben. Eben wie an einem Bahnhof. Stell dir vor du schaust bei einem holläandischen Volkstanz zu wirst dabei geknipst und bekommst später eine "Klick-mich" Karte mit www. Du schaust drauf und stellst mit entsetzten fest. Man der Frau neben mir schau ich zu weit in Ausschnitt, dass muss weg ausm Netz sonst Kopf ab. Kann man dem Webseitenbetreiber irgendwie drankriegen oder is man einfach selber schuld?


Achso. Ich dachte, das wäre ein abgesperrter Bereich mit Eintritt. Hab ich wohl falsch verstanden.
Hm, bei solchen Sachen will ich mich dann auch nicht festlegen. Am besten einen Rechtsexperten fragen.
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thoroe

Dabei seit: 04.03.2005
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Alter: -
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Verfasst Fr 04.03.2005 03:53
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hier gibts die gesetzliche regelung zu deiner frage:

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
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Medienverunstalter

Dabei seit: 03.02.2003
Ort: Neutraubling
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.03.2005 09:03
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Bahnhof ist nochmal was anderes...

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Das mit Beiwerk bei öffentlichen Auftritten ist schon so richtig aber:

Soweit ich weiss ist das auf einem Bahnhof (stand vor einiger Zeit im FotoMag) nochmal was anderes. Wenn ich mich nicht täusche, musst du für einen Bahnhof eine extra Genehmigung der Deutschen Bahn einholen, sobald du Fotos veröffentlichen willst. Im FotoMag war's so beschrieben, dass ein Verein sich da eben rechtlich gegenüber der Bahn abgesichert hat, um Erlaubnis gebeten hat und dadurch eben ihre Fotos auf Bahnhöfen machen darf.


-> Auf jeden Fall kurz per Mail bei der DB nachfragen. Könnt' dir allerdings passieren das sie vor deiner Akkreditierung einen Presseausweis verlangen... Passiert mir öfters, wenn ich lieb' frag'

MfG

Flori
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a7

Dabei seit: 23.02.2005
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Verfasst Mo 07.03.2005 17:59
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ohhh man - verrücktes Deutschland - mir hat mal jm erzählt sobald man eine Gruppe von über 13 Personen auf dem Bild hat muss man sich erstmal um nichts kümmern und bei weniger halt nachfragen. Wäre so weit OK, aber es scheint so als hätten wir mal wieder einen Paragrafenjungel sondersgleichen. * Ich geb auf... *

Was macht denn dann ne seite wie http://www.diginights.com/ ?


mfg
a7
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2005 18:23
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a7 hat geschrieben:

Was macht denn dann ne seite wie http://www.diginights.com/ ?


Ich denke, wenn Leute lieb in ne Kamera grinsen, gilt das als Einverständniserklärung. *zwinker*
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Nimroy
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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2005 18:31
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Nein, tut es nicht. In der Regel steht irgendwo in den AGBen des Betreibers des Lokals eine Klausel, welche besagt, dass mit dem Betreten des Ladens das einverständnis zur Verbreitung evtl. entstandenen Bildmaterials einhergeht. Mit dem Kauf einer Karte erkennt man diese Bedingungen an und schwupps, ist das Einverständnis gegeben.

Aber wer guckt sich schon die AGBen von so nem Schuppen an? Ist dem Gesetzgeber aber auch egal. sind ja alles mündige Bürger.
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