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Thema: Umsatzsteuer & Co vom 23.08.2006


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mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 22:10
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ok, ich muss mich berichtigen. meine aussage trifft nur auf bilanzierer zu. bei § 4(3)EStG Rechnern ist es kurzzeitig als Ein- und Ausgabe anzusehen. Aber man hat trotzdem nichts davon.

Beispiel:

Was gekauft für 116,00 EUR = 16 EUR USt kommen vom FA zurück.
Was verkauft für 116,00 EUR = 16 EUR USt müssen zum FA.

Wenn dein Kunde 5740,00 EUR an dich zahlt, hat er einen Aufwand von 5000,00 EUR, da er die 740,00 EUR als Vorsteuer erstattet bekommt. Umgedreht genauso.

Generell ist es Sitte und am besten, wenn sich Kaufleute immer NETTO unterhalten.


Zuletzt bearbeitet von mode93 am Di 22.08.2006 22:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 23:24
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mode93 hat geschrieben:

Generell ist es Sitte und am besten, wenn sich Kaufleute immer NETTO unterhalten.


jo aber selbst da kapiere es bei weitem noch nicht alle.

"öh, ich dachte da ist die steuer schon drin, also in dem netto." * Ich geb auf... *
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Opus

Dabei seit: 21.08.2006
Ort: 784xx und 104xx
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 08:47
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ganz so einfach ist es auch wieder nicht, weil jeder Kaufmann ja auch irgendwann Endverbraucher ist. Da zahlt er dann 16% MwSt.

Jedenfalls macht die USt immer Ärger, weil in guten Zeiten summiert sich die "zwischengelagerte" Steuer auf einige tausend Euro, und wehe dem, der das ausgegeben hat, weil es auf seinem Standard-Konto lag. Das Finanzamt wird ganz schnell ganz ernsthaft und böse, wenn man die USt nicht bezahlen kann. Das ist ein Durchlaufposten, den man zwischenlagert. Ich rate jedem der viel USt ansammelt, sich dafür ein extra Konto einzurichten, mit gutem Zinssatz. So dass es nicht mehr im eigenen Budget sichtbar ist.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 09:01
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Opus hat geschrieben:
....der viel USt ansammelt, sich dafür ein extra Konto einzurichten, mit gutem Zinssatz. So dass es nicht mehr im eigenen Budget sichtbar ist.


Ähem, ich glaub' das ist eher was für die Kleinverdiener.
1. Machst du viel Umsatz, must du sowieso jeden Monat ans Finanzamt melden.
2. Machst du viel Umsatz, wirst du kein Bank-Konto bekommen, dass entsprechend hoch verzinst wird, da diese nur für Privatmenschen sind.
3. Hättest du 10.000 EUR USt. auf dem Konto für mindestens einen Monat geparkt, dann wären das bei 3% Zins pA 25 EUR Gewinn für diesen einen Monat. Abzgl. Überweisungskosten, Kontoführung etc.

Ehrlich gesagt ist das eher nicht zu empfehlen. Dann würde ich mir lieber ein zweites, privates
Konto einrichten, auf das ich dann jeden Monat mir ein 'Gehalt' zahle.
Das ist zwar auch Augenwischerei, sorgt aber dafür, dass du deine Fianzen besser im Blick hast.
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svensen

Dabei seit: 25.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.08.2006 20:15
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wichtig erscheint mir bei diesem Thema auch zu klären, wie die Preiskennzeichnung der Produkte im Onlineshop aussehen muss. Vielen Betroffenen ist das immer noch unklar. Gepeinigt und eingeschüchtert von diversen Abmahnewellen, schreibt jeder brav die MwSt. neben oder in die Nähe des Preises.

Für alle Kleinunternehmer ist das jedoch fatal, da sie in keinem Fall berechtigt sind die MwSt. auszuweisen. Korrekt wäre ein Hinweis wie beispielsweise: "Alle Preise verstehen sich als Endpreise". Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Versandkosten müssen aber natürlich wie bereits bekannt deutlich und unmittelbar kommuniziert werden.

Quelle hierzu: BMWI - Existenzgründerportal

Greetz
Sven
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