mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 23.04.2024 10:15 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Umsatzsteuer & Co vom 23.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Umsatzsteuer & Co
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
nanu
Threadersteller

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 22.08.2006 12:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimory hat geschrieben:
Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden, ob du wirklich einen Privatmann meinst, oder einen Einzelunternehmer. Wen es sich um eine gewerbliche Site handelt, würde ich auf jemanden zurückgreifen, der die Umsatzsteuer ausweisen kann, damit du diese absetzen kannst.

Die 800 € kann man so erst mal nicht beurteilen, weil man weder weiß, wieviele Einzelseiten umgesetzt werden müssen und auch nicht sagen kann, ob sich nicht hinter der vermeintlich aufwandslosen Gestaltung nicht doch die ein oder andere technische Hürde verbirgt.

Das ist den Unternehmern die sich auskennen egal, wenn die Umsatzsteurer beim Einzelunternehmer nicht aufgeführt wird.
Beim Einzelnehmer nach Kleinunternehmerregelung kommt auch die Steuernummer auf der Rechnung und der Unternehmer (Kunde) kann den Rechnungsbetrag auch bei den Betriebskosten der Steuererklärung absetzen.

Man kann in der Rechnung auch noch die Erklärung einfügen:
"Zusatz nach nach § 19 Abs.1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"

Die Mehrwertsteuer kann der Kunde so nicht beim Finanzamt absetzen, aber die hat er ja auch nicht bezahlt *zwinker*

Der Unternehmer (Kunde) hat eigentlich nur etwas weniger Arbeit beim verbuchen der Posten.

Was erzählt ihr euren Kunden denn so.??


Zuletzt bearbeitet von nanu am Di 22.08.2006 12:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 13:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nanu hat geschrieben:
Nimory hat geschrieben:
Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden, ob du wirklich einen Privatmann meinst, oder einen Einzelunternehmer. Wen es sich um eine gewerbliche Site handelt, würde ich auf jemanden zurückgreifen, der die Umsatzsteuer ausweisen kann, damit du diese absetzen kannst.

Die 800 € kann man so erst mal nicht beurteilen, weil man weder weiß, wieviele Einzelseiten umgesetzt werden müssen und auch nicht sagen kann, ob sich nicht hinter der vermeintlich aufwandslosen Gestaltung nicht doch die ein oder andere technische Hürde verbirgt.

Das ist den Unternehmern die sich auskennen egal, wenn die Umsatzsteurer beim Einzelunternehmer nicht aufgeführt wird.


Stimmt. Aber da muss es doch einen Unterschied geben. Stelle mir gerade die Frage, wann es sich lohnt/es erlaubt ist, eine rechnung als Betriebsausgabe zu deklarieren oder die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe zu deklarieren. Oder darf bei ausgewiesener Umsatzsteuer nur diese als Betriebsausgabe veranlagt werden?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Opus

Dabei seit: 21.08.2006
Ort: 784xx und 104xx
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 15:43
Titel

Umsatzsteuer

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Weder noch!
Umsatzsteuer bleibt Umsatzsteuer und hat mit Betriebsausgabe erstmal nichts zu tun. USt ist ein reiner Durchgangsposten.
USt ausweisen darf jedoch nur derjenige, der zur USt Ausweisung berechtigt ist.
Wehe wenn ein Kleinstunternehmer USt ausweist, der dazu nicht veranlagt wurde und diese dann hinterher auch noch als Gewinn einbehält. Das ist massiv Steuerhinterziehung und kein Delikt mehr.
Man kann aber die USt beantragen, so dass man leichter mit Betrieben ins Geschäft kommt.
Sollte einer fälschlich USt ausgewiesen haben, sollte er dies sofort beim Finanzamt geltend machen. Sonst kann nicht nur er Probleme bekommen (und die bekommt er sonst ganz massiv), sondern auch der Betrieb der in seiner USt-Erklärung den Kleinstunternehmer drinstehen hat, aber dieser nicht beim Finanzamt als solcher gemeldet ist.

Ein Unternehmer kann nur dann USt als Vorsteuer abziehen, wenn diese auf der Rechnung ausgewiesen wurde. Ansonsten nicht. Da es ein Durchlaufposten ist, erhöht es die Betriebskosten nicht.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 19:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich spreche nicht von Betriebsausgaben erhöhen, sondern sie durch geltend machen gezahlter Umsatzsteuer verringern.

Es geht her also um den Rechnungsempänger und nicht -steller.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 19:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist immer als durchlaufender Posten zu sehen.
Zumindest für diejenigen die Rechnungen schreiben und bekommen.
Das hat keinerlei Auswirlung auf Gewinn und Verlust.

Finanztechnisch sind nur die Gewinne und die Kosten interessant.


Das ist ja immer schon im Gerede, die MwSt zwischen Kaufleuten abzuschaffen,
da sie letztendlich nur zur Beschäftigung von Steuerberatern, Heerscharen von
Finanzbeamten dient.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
bracki

Dabei seit: 21.08.2006
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 21:03
Titel

Re: Kosten einer Website

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

zyon hat geschrieben:
(...) Bei meiner Website habe ich schon alle Details (Grafiken, Texte, Navigationspunkte) entworfen. Das einzgste was jetzt noch für den perfekten Webauftritt fehlt, ist die programmierte Umsetzung der Site. Da ich aber davon keinen Schimmer habe, möchte ich die Programmierung jemand andrem überlassen. Da ich weiß, dass Agenturen sehr teuer sind, habe ich mich an einen Privatmann gewendet.
Die Programmierung soll aus einfachen Verlinkungen zwischen Framesets bestehen. Es soll auch später ein Kontaktformular geben. Also nichts besonders und erst recht nichts aufwendiges!
Jetzt zu meinem Problem:
Sind die 800 Euro die dieser Privatmann für die Umsetzung der Site verlangt berechtigt? Wie lässt sich dieser Preis nachvollziehen? Wohlgemerkt: Es handelt sich um keine Agentur!

(...)


Da du die zeitraubenden Vorarbeiten bereits alle erledigt hast und es sich um die reine technische Umsetzung handelt, wäre eine Preisvorstellung von 150,00 € pro Seite angemessen.

Die Lösung über die Verwendung von Frames würde ich mit nochmals durch den Kopf gehen lassen. Bedingt durch die technischen Nachteile (z.B. Suchmaschinen) und der mangelnden Flexibilität bei der nachträglichen Datenpflege, haben sich framelose Seiten durchgesetzt. Die Verwendung von Frames gilt allgemein als laienhaft.

Ich würde dir also anraten, ein Angebot (über die voraussichtlichen Kosten und technische Umsetzung) bei einem professionellen Einzelkämpfer einzuholen.

Gruß

bracki
  View user's profile Private Nachricht senden
mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 21:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

umsatzsteuer im sinne des UStG und auf Eingangsrechnungen ist nie eine Betriebsausgabe. Man nennt diese auch Vorsteuer und bekommt diese vom Finanzamt zurück.. bzw. diese wird mit der anfallenden USt verrechnet. Weißt jemand umsatzsteuer aus, der dazu nicht berechtigt ist, so muss er diese trotzdem an das finanzamt abführen. wenn jemand ständig bei der umsatzsteuer erstattungen hat, macht er was falsch. das bedeutet, er hat mehr ausgaben als einnahmen.

soviel mal mit einfachen worten. wenn noch jemand eine frage hat, ich bin sozusagen USt Experte. Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.08.2006 22:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Umsatzsteuer: Vereinnahmte und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer sind Betriebseinnahmen, geleistete und abgeführte Umsatzsteuer Betriebsausgaben.

Quelle: http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/einkommen_koerper_steuer/einnahmenueberschussrechnung.jsp
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Umsatzsteuer
Umsatzsteuer auf Druckkosten?
7% oder 16% Umsatzsteuer?
7% / 19% Umsatzsteuer Rechnung
[steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?)
Umsatzsteuer - Ort der sonstigen Leistung für Freiberufler
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.