Benutzer 62312
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Verfasst Do 17.03.2011 16:15
Titel
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Senta hat geschrieben: | Nein, so war das nicht gemeint mit der Rechnung. Ich dachte eher an einen Hinweis der mit drauf steht wie in etwa: "Bitte denken Sie daran, dass Sie zwar die Arbeit, jedoch nicht die ausschließlichen Nutzungsrechte bzw. Bearbeitungsrechte bezahlt haben." - Natürlich etwas genauer und besser formuliert |
warum sollte das da stehen? mit einem gescheiten angebot, weiß der kunde was er gekauft hat und du was du verkauft hast.
Senta hat geschrieben: | Du hast recht, ich sollte bei jedem Auftrag bzw. bei jeder Erstbesprechung das Thema Bearbeitungsrecht gleich mit ansprechen und schriftlich festhalten, sonst guck ich irgendwann vielleicht wirklich dumm hinterher. ^^ Ausserdem erspart es ggf. auch spätere Ärgereien mit dem Kunden, ob man nun im Recht ist oder nicht..
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jaaaa, das solltest du!!! das angebot und die auftragsbestätigung ist entscheidend und nicht die rechnung. im angebot sollte alles aufgezählt werden wie termine, zu erbringende leistung und pflichten (beider vertragsparteien), preise, zahlungsbedingungen, nutzungsrechte usw...
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