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luziana
Threadersteller
Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.04.2004 20:38
Titel Überstunden/ Urlaub in der Ausbildung |
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also erstmal hoffe ich das das hier reingehoert + nciht in ausbildung ( sorry wenn falsch *g* )
meine frage:
wie ist das denn in der ausbildung rechtlich geregelt.. ich habe ja eine arbeitszeit die woche von ??h ... was ist jetzt wenn cih extrem viele ueberstunden habe!? haette?
wenn man fertig ist, werden die ja in urlaub umgerechnet! aber in der ausbildung?!???
danke stormy
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Wolli
Dabei seit: 27.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 14.04.2004 20:47
Titel
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Zitat: | wenn man fertig ist, werden die ja in urlaub umgerechnet! aber in der ausbildung?!??? |
ist aber doch nicht immer so, oder?
bei uns werden die stunden teilweise ausbezahlt, der rest geht aufs urlaubskonto...
war bis letzes jahr auch bei den azubis so...
seitdem bekommen auszubildende die überstunden ausbezahlt, aber keinen urlaub mehr dafür...
soweit ich weiss ist das jeweils betrieblich geregelt. wenn nicht korrigiert mich bitte
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luziana
Threadersteller
Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.04.2004 20:58
Titel
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hi du,
ich hab eben ueberhaupt keine ahnung.. zumindest keine richtige drum frag ich ja )
wenn das betrieblich geregelt is... AUSZUBILDENDE erzaehlt mal wie das bei euch is bin neugierig *g*
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venus_phosphora
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.04.2004 21:07
Titel Re: Überstunden/ Urlaub in der Ausbildung |
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netstorm hat geschrieben: | wie ist das denn in der ausbildung rechtlich geregelt..
ich habe ja eine arbeitszeit die woche von ??h ...
was ist jetzt wenn cih extrem viele ueberstunden habe!? haette?
wenn man fertig ist, werden die ja in urlaub umgerechnet! aber in der ausbildung?!???
danke stormy |
da in deiner beschreibung nix von tarif erwähnt wurde, ist es wohl
von deinem betrieb abhängig. bei den meisten werden sie als "freizeit"
ausgeglichen, es gibt aber auch leute, die das glück haben, überstunden
ausgezahlt zu bekommen. dies hat nichts mit "noch azubi" zu tun.
frag doch einfach mal deinen chef, der muss dir diese frage beantworten.
wenn du - neben dem üblichen ihkvertrag - noch einen von deiner firma
bekommen hast, wird es auch dort drinstehen.
vg, venus
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luziana
Threadersteller
Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.04.2004 21:19
Titel
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danke!
bin doch erst "angehende mg" ..also erst ab september! moechte mich nur weng vorher informierN
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venus_phosphora
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.04.2004 21:29
Titel
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du wirst, wenn du dann zur berufsschule gehst, als
erstes in WBL den ganzen Gesetzkram durchnehmen...
also keine sorge! ansonsten kannst du dich auch im
schonmal im voraus im internet informieren zB. berufsbildungsgesetz
http://www.startrampe-do.de/Links/Arbeitsrecht.htm
Zuletzt bearbeitet von venus_phosphora am Mi 14.04.2004 21:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.04.2004 21:56
Titel
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das problem ist ein anderes: rechtlich gesehen darfst du in der ausbildung nur soviel stunden arbeiten wie in deinem ausbildungsvertrag steht. d.h. überstunden gibt es ofiziell nicht. das das nicht der realität entspricht kann wohl jeder der in diesem beruf arbeitet nur bestätigen. wie dein betrieb damit umgeht ist dann mehr oder weniger seine sache, weil´s ja überstunden ofiziell gar nicht gibt. ich würde auf jeden fall auf freizeitausgleich bestehen (oder auf ausbezahlung, was aber für den betrieb glaub ich net so einfach zu realisieren ist, und wenn bleibt dir dann nach steuerabzug recht wenig über!).
ich hatte in meiner ausbildung das glück nebenbei ein gewerbe laufen zu haben. ich hab dann mit meinem chef den deal gemacht für meine überstunden rechnungen schreiben zu dürfen, die ich dann über mein gewerbe versteuert habe.... aber wie gesagt - was du draus machst obliegt deinem verhandlungsgeschick...
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